20. Juni 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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II. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/ Heerlen -hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0897/WP16 · Entscheidungsvorlage

II. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/ Heerlen -hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und § 13 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 –Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen -

hier: Änderungs- und Offenlagebeschluss

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Im Jahr 2012 wurde ein Änderungsverfahren für den nordwestlichen Bereich des Bebauungsplanes durchgeführt. Die Änderung ist seit dem 03.10.2012 rechtskräftig.

2.Anlass des Planverfahrens

Ziel der I. Änderung war die Vereinfachung der bisherigen Festsetzungen sowie die Reduktion der gestalterischen Festsetzungen. Beides sollte der besseren Vermarktbarkeit der Flächen dienen.

Im Ergebnis entstand ein großer, zusammenhängender Gewerbebereich, der insbesondere für die Ansiedlung von Logistikunternehmen vorgesehen war.

Inzwischen wurde ein großer Teil der Fläche an einen Logistiker verkauft. Der Zuschnitt der Fläche erstreckt sich jedoch auch über einen Teil der festgesetzten Öffentlichen Verkehrsfläche. Um den Bau des Betriebes in der geplanten Form zu ermöglichen, soll die Festsetzung der Öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich nördlich der Zufahrt in den Hof Rutherford zurückgenommen werden. Gleichzeitig soll die Baugrenze entlang der Verkehrsfläche entsprechend angepasst werden.

3.Änderungs- und Offenlagebeschluss

Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Daher kann die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt und auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden. Eine Umweltprüfung ist ebenfalls nicht erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt, für die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen / Heerlen - den Änderungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 20.06.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:03