Beratung
1.Gewässerumbau Haarbach – Verpflanzung der Obstwiese
Auf Wunsch von Herrn Formen berichtet Herr Lersch nochmals über die Neupflanzung der Obstwiese, die im Rahmen der Renaturierung des Haarbaches entfernt werden muss.
Er gibt bekannt, dass die im Rahmen der Renaturierung des Haarbaches vorgenommene Eingriffs- Ausgleichsbewertung ergab, dass die Maßnahme trotz Wegfalls der Obstwiese eine positive Bilanz nach sich ziehe, so dass die Neuanlage der Obstwiese seitens des Wasserverbandes nur ein Entgegenkommen darstelle.
Weiterhin teilt Herr Lersch mit, dass eine Stellungnahme des Ingenieurbüros Gammersbach, welche während der Sitzung an alle Landschaftsbeiratsmitglieder ausgehändigt wird, besagt, dass das Verpflanzen der Obstwiese weder aus ökologischer noch wirtschaftlicher Sicht vertretbar sei.
Darüber hinaus gibt Herr Lersch bekannt, dass er derzeit in Verhandlung mit dem Eigentümer einer Fläche, die sich ca. 200 m süd-westlich der jetzigen Obstwiese befindet, stehe und dort ggfls. die Neuanlage der Obstwiese erfolgen könne. Laut Auskunft von Herrn Lersch handelt es sich bei dieser Fläche um eine ehemalige Baumschule, die zu 2/3 in städtischem Besitz ist. Sollten diese Verhandlungen scheitern, erfolge die Neuanlage der Obstwiese entlang des süd-östlich von der bestehenden Obstwiese entlanglaufenden Weges, welcher zur Hälfte in städtischem Besitz ist.
Herr Formen erkundigt sich danach, ob heimische Obstsorten gepflanzt werden und ob auch im Bezug auf die Obstsorten ein Ausgleich 1:1 erfolge.
Herr Lersch sagt zu, dass in jedem Falle heimische Obstsorten gepflanzt werden und auch auf eine ausgewogene Auswahl Wert gelegt werde.
Frau Jonczyk-Stoll vertritt die Auffassung, dass gleichwohl ein Anspruch auf Wiederherstellung der Obstwiese bestehe, da es sich bei dieser Obstwiese um eine Ausgleichsfläche für die Kläranlage handele.
Herr Meiners betont nochmals, dass der Wegfall der Obstwiese in die Berechnung bereits eingeflossen sei und daher die Neuanlage der Obstwiese zusätzlich erfolge.
Herr Kirchübel findet es sehr zufriedenstellend, dass über die Kompensation hinaus auch noch die Obstwiese erneuert werde.
Im Anschluss daran findet eine kontroverse Diskussion darüber statt, ob das Verpflanzen der alten Obstwiese fachlich durchführbar ist und ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Herr Lennartz sieht keinen Sinn in der Diskussion und meint, dass man froh sein könne, dass die Bäume ersetzt werden.
Herr von Frantzius schließt sich der Meinung von Herrn Lennartz an. Darüber hinaus stellt er fest, dass es sich bei der Renaturierung des Haarbaches schon als solches um eine Aufwertung handele.
2.Renaturierung des Dorbaches im Bereich Gut Melaten
Herr Schulze-Büssing vom Wasserverband Eifel-Rur stellt die geplante Maßnahme vor. Der Dorbach wird im Bereich Gut Melaten als Wegeseitengraben geführt. Es wird sowohl das Oberflächenwasser des Schneebergweges als auch des Parkplatzes dort abgeleitet. Es bestehen in diesem Bereich erhebliche Probleme mit Sedimentation, so dassdie Durchlässigkeit des Bachesdadurch nicht mehr gegeben ist. Infolgedessen ist die Renaturierung des Dorbaches im Bereich Gut Melaten nach Einschätzung des Wasserverbandes Eifel-Rur dringend erforderlich.
Für die Renaturierung wurden 3 Varianten erarbeitet. Bei den Varianten 2 und 3 wäre eine Verlegung des Dorbaches auf die Fläche östlich des Karlsgartens vorgesehen gewesen. Diese beiden Varianten wären unter naturschutzrechtlichen Aspekten die Besseren gewesen. Der Eigentümer dieser Fläche, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) stellt die Fläche laut Auskunft von Herrn Schulze-Büssing jedochnicht zur Verfügung, so dass die Varianten 2 und 3 nicht verwirklicht werden können.
Verwirklicht werden kann daher nur Variante 1 der Planung, welche die Renaturierung des Dorbaches entlang des Schneebergweges vorsieht.
Herr Formen befürwortet die Varianten 2 und 3 der Planung und findet es unbefriedigend, dass gute Varianten der Gewässerrenaturierung an nicht genau definierten Grundstücksabsichten des Eigentümers scheitern.
Herr Schmaldienst erwidert, dass der Wasserverband Eifel-Rur sich sehr um das Grundstück bemüht habe, da dieser, wie auch die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Aachen, die Varianten 2 und 3 bevorzugt habe. Leider waren diese Bemühungen jedoch ohne Erfolg.
Herr Schmaldienst weist darauf hin, dass die Durchführung der Variante 1 drängt, da eine ausreichende Straßenentwässerung nicht mehr gegeben sei und das Wasser ungeklärt und ungefiltert in den Dorbach fließe.
Herr Schulze-Büssing fügt noch an, dass man bei Renaturierungen von Gewässern, anders als beim Hochwasserschutz, auf die Einwilligung des Eigentümers angewiesen ist.
Herr Fleu beendet an dieser Stelle das Thema.
3. Sportplatz Brand, Karl-Kuck-Straße
Herr Formen hat gehört, dass der Sportplatz Brand, Karl-Kuck-Straße, an den Brander Wall verlegt werden soll. Er fragt jetzt an, ob dies den Tatsachen entspreche.
Herr Meiners erwidert, dass diesbezüglich noch keinerlei Unterlagen vorliegen. Er würde jedoch die Verlegung des Sportplatzes an den Brander Wall einem Standort im Außenbereich vorziehen, auch wenn in diesem Falle Naturfläche wegfallen würde. Er sagt zu, dass die Maßnahme im Landschaftsbeirat vorgestellt wird, sobald entsprechende Pläne vorliegen.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 58233
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=58233
Grunddaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 18.06.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt