19. Juni 2013 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 11Öffentlich

Parken im Pottenmühlenweg

FB 61/0892/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Conradt wundert sich über die Vorlage und teilt mit, dass es sich hier eigentlich um ein ruhiges Viertel handelt. Sie spricht sich für die vorgeschlagene Einrichtung einer Halteverbotszone im Bereich des Schulhofes aus und schlägt vor, die Gesamtplanung in einer Bürgerinformation vorzustellen. Nach 6 Monaten ab Einführung der Halteverbotszone soll das Thema der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wieder vorgelegt werden.

Frau Diepelt moniert, dass der Antrag der SPD-Fraktion aus 2011 zum Thema „Parkregelung im Pottenmühlenweg“ keine Erwähnung findet und schließt sich demWortbeitragvon Frau Conradt an.

Auch Frau Gaube, Herr Moselage und Herr Klopsteinstimmen den Ausführungen von Frau Conradt zu.

Herr März regt an, die Einrichtung einer sog. Elternhaltestelle wie in der Judengasse in die Prüfung der Verwaltung mit einzubeziehen.

Für die Verwaltung nehmen Frau Mans und Herr Dupont Stellung, der auf den Beschluss des Bürgerforums hinweist, wonach der Schulhof auch als Kinderspielplatz genutzt wird.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung einer Halteverbotszone im Bereich des Schulhofes. Die Gesamtplanung soll in einer Bürgerinformation vorgestellt werden. Des Weiteren soll nach 6 Monaten ab Einführung der Halteverbotszone das Thema der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wieder vorgelegt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Pottenmühlenweg entlang der Wohnbebauung auf dem Seitenstreifen das Längsparken und auf der Schulseite das Fahrbahnrandparken, jedoch mit einer Haltverbotzone im Bereich des Schulhofzuganges entsprechend dem Plan Nr. 2013/04-04 auszuweisen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand:

Der Pottenmühlenweg liegt im Bewohnerparkbereich „J1“ (Junkerstraße) zwischen Hanbrucher Straße und der Straße Im Johannistal und befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine gesamte Breite von ca. 15,-- m und ist aufgeteilt in:

ca. 3,00 m Gehweg nordöstliche Seite (Schule)

ca. 6,00 m Fahrbahn

ca. 3,00 mbaumbestandener Seitenstreifen

ca. 3.00 m Gehweg südwestliche Seite (Wohnbebauung)

Der Seitenstreifen ist asphaltiert bzw. hat teilweise einen Splittbelag und wird beparkt. Die Fahrzeuge werden dort widerrechtlich schräg bzw. senkrecht abgestellt, was bisher jedoch geduldet wurde. Aufgrund der vorhandenen Breite des Streifens ragen die Kfz in den Gehweg, bei größeren Fahrzeugen steht den Fußgängern teilweise nur ein 1 m breiter nutzbarer Gehweg zur Verfügung.

Auf dem nordöstlichen Gehweg, an dem auch der Zugang zum Schulhof der Kath. Grundschule Hanbruch liegt, ist das Fahrbahnrandparken erlaubt. Aufgrund des auf der gegenüberliegenden Seite praktizierten Schräg- bzw. Senkrechtparkens und der nur insgesamt ca. 6 m breiten Fahrbahn wird jedoch faktisch auf diesem Gehweg aufgeschultert geparkt bzw. angehalten.

Entlang des nordöstlichen Fahrbahnrandes können ca. 22 Fahrzeuge abgestellt werden. Auf dem Seitenstreifen entlang der Wohnbebauung können aufgrund des praktizierten Senk- bzw. Schrägparkens ca.15 Fahrzeuge geparkt werden.

Innerhalb des Mobilitätsprojektes an der Kath. Grundschule Hanbrucher Straße wurde darauf hingewiesen, dass die Kinder auf ihrem Schulweg durch haltende oder parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg behindert und gefährdet werden.

Erhebung

Am Dienstag, den 08.01.2013 wurde zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr die Park- und Haltsituation beobachtet sowie um 10.00 Uhr, 17.00 Uhr und 20.00 Uhr die Parkplatzbelegung erhoben.

Zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr wurden auf der Seite der Schule fünf Fahrzeuge aufgeschultert abgestellt und die Kinder zur Schule begleitet. In dieser Zeit hielten 12 Fahrzeuge am Fahrbahnrand bzw. aufgeschultert, hier sind die Kinder nur ausgestiegen.

Auf der Seite der Wohnbebauung wurden vier Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen geparkt und die Kinder zur Schule gebracht. Drei Fahrzeuge hielten am Fahrbahnrand zum Aussteigen der Kinder an.


Des Weiteren wurden folgende Daten ermittelt:

Uhrzeit

Seite Schule

Seite Wohnbebauung

Anzahl Kfz

mit Bewohner-

parkausweis

Anzahl Kfz

mit Bewohner-

parkausweis

07.30

4

2

19

14

10.00

1

-

16

8

17.00

-

-

11

6

20.00

-

-

18

11

Von den angetroffenen Fahrzeugen standen sieben Kfz zu allen Erhebungszeiten im Pottenmühlenweg. Davon hatten fünf Kfz einen Bewohnerparkausweis.

Planung

Der nordöstliche wie auch der südwestliche Gehweg sind im Schulwegeplan enthalten und müssen von parkenden wie auch haltenden Fahrzeugen freigehalten werden.

Die Planung sieht für die nordöstliche Seite weiterhin das Fahrbahnrandparken vor, jedoch unter Berücksichtigung des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr (01.01.2003), des Kultusministeriums (01.01.2003) und des Innenministeriums (18.08.1994): Danach soll vor und hinter dem Schulhofzugang eine Haltverbotzone mit einer Länge von ca. 40 m unter Einbeziehung des Zugangs zum vorhandenen Spielplatz ausgewiesen werden.

Zur besseren Wahrnehmung sollen die Parkstreifenabschnitte jeweils am Anfang und Ende markiert werden.

Auf der Seite der Wohnbebauung soll auf die Einhaltung des Längsparkens auf dem Seitenstreifen mittels Beschilderung hingewirkt werden. Auf eine Abgrenzung zwischen Gehweg und Seitenstreifen (Parkstreifen) mittels Holzpoller sollte vorerst verzichtet werden. Sofern erforderlich, könnte diese Maßnahme im Nachhinein durchgeführt werden, wenn weiterhin Fahrzeuge bis in den Gehwegbereich abgestellt werden. Die geplante Parkordnung ermöglicht auf der Schulseite das Abstellen von ca. 18 und auf der Seite der Wohnbebauung von ca. 13 Fahrzeugen.

Die in der Planung eingetragenen Fahrradbügel vor Haus Nr. 4 wurden aufgrund einer Anwohneranfrage berücksichtigt. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Prioritätenliste „Fahrradabstellanlagen“ zeitgleich durchgeführt und wird aus dem entsprechenden Finanztopf finanziert.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Maßnahme, „Änderung der Parkordnung“, belaufen sich auf ca. 1.800 € und setzen sich wie folgt zusammen:

Beschilderungca. 1.500 €

Markierungca. 300 € Summe ca. 1.800 €

Die Mittel sind im Haushalt 2013 eingeplant und stehen unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“, Sachkonto 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ i.V.m. 4-120202-908-3, Sachkonto 52560000 „Aufwendungen für Festwerte für die Beschilderung und unter dem PSP-Element 1-120202-900-4 „Planung, Betreuung und Unterhaltung von Verkehrsanlagen“, Sachkonto 52420000 „Unterhalt und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens für die Markierungsarbeiten zur Verfügung.

Fazit

Unter Berücksichtigung einer Minimierung der Verkehrsgefährdung der Schulkinder sollte aufgrund der Erhebung – max. 19 Fahrzeuge gleichzeitig angetroffen – entsprechend der Planung, das Parkrauman- gebot neu arrondiert und von ca. 37 auf ca. 31 Parkstände reduziert werden.

Die Anwohner sollen vor Änderung der Parkordnung mit einem Anschreiben auf die Maßnahme hingewiesen werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

315.243,01

315.243,01

0

0

315.243,01

315.243,01

Ergebnis

-315.243,01

-315.243,01

0

0

-315.243,01

-315.243,01

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

710.700,00

710.700,00

0

0

0

0

Abschreibungen

17.393,79

17.393,79

0

0

0

0

Ergebnis

-728.093,79

-728.093,79

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 19.06.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:02