Aachen-Pass - Änderung der Richtlinien
FB 50/0263/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Emonts erläutert, dass die Ausstellung des Aachen-Passes an die Rundfunkgebührenbefreiung geknüpft war. Durch die Änderung der Regelungen zur Rundfunkgebührenbefreiung durch den am 01.01.2013 in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13.12.2011 ist seit dem 01.01.2013 für einen gewissen Personenkreis der Anspruch auf Ausstellung des Aachen-Passes entfallen. Durch die Änderung der Richtlinie wird der Anspruch dieses Personenkreises weiter sichergestellt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 03.07.2013.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Aachen wohnende Personen haben bisher gemäß den als Anlage 1 beigefügten Richtlinien vom 10.05.2006 einen Aachen-Pass erhalten.
Gemäß § 4 Abs. 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, gültig ab 01.01.2013 gilt:
(2) Der Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 wird auf Antrag für folgende natürliche Personen auf ein Drittel ermäßigt:
1. blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 vom Hundert allein wegen der Sehbehinderung,
2. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, und
3. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Absatz 1 bleibt unberührt.
Durch diese Änderung wird den unter Ziffer 1-3 genannten Personen, die in der Vergangenheit einen Anspruch auf Befreiung hatten, nur noch eine Ermäßigung gewährt, so dass sie nach den bisherigen Richtlinien der Stadt Aachen für die Ausstellung des Aachen-Passes keinen Anspruch auf einen Aachen-Pass mehr haben. Es handelt sich um ca. 50 Personen.
Im Rahmen des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderungensollten diese Personen weiterhineinen Anspruch auf den Aachen-Pass haben.
Die beigefügten neuen Richtlinien (Anlage 2) wurden entsprechend geändert, an die Formulierungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages angepasst und bezüglich der Vergünstigungen aktualisiert.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist in Anlage 3 beigefügt.
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 58493
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=58493
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 27.06.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:07