TOP 9Öffentlich

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass einer Satzungeiner Veränderungssperre gemäß § 14 Abs.1 und §16 Abs.1 BauGB imStadtbezirk Aachen-Laurensberg im Planbereich Ritterstraße,Kackertstraße, Roermonderstraße

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigte einstimmig die nachfolgende, von der Bezirksvorsteherin Frau Helga Efes, Frau Karin Schmitt-Promny für B`90/Die Grünen und Herrn Udo Mattes für die CDU-Fraktion am 23.5.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung einer Veränderungssperre § 14 Abs.1 und §16.Abs.1 BauGB zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 22.06.2005
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt