17. Juli 2013 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 4Öffentlich

Schulentwicklungsplan-Sachstandsbericht zum Verbleib einer grundsätzlichen Dreizügigkeit an der GGS Am HaarbachAntrag der CDU-BVF vom 23.06.2013 zur Tagesordnung

BA 3/0073/WP16 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Fachverwaltung erläutert Herr Ernst die Empfehlung, die Gemeinschaftsgrundschule am Haarbach in den kommenden Jahren nur 2,5-zügig zu führen.

Diese Auslastungsquote entspreche der aktuellen Realität.

In der Vergangenheit wurde das Elternverhalten genau untersucht. Ca. 25 % der Eltern wählen für ihre Kinder nicht die nächstgelegene Schule; dies gilt auch für den Stadtteil Haaren. Im Schuljahr 2011/2012wurden ca. 85,2 % der schulpflichtigen Kinder aus dem Ortsteil Haaren in die GGS am Haarbach eingeschult, im Schuljahr 2012/2013 57,5 %, im Schuljahr 2013/2014 72,6 %. Nach trendgewichteter Quote der letzten 3 Schuljahre ist für den Schulentwicklungsplan von einer Nachfrage von ca. 70 % auszugehen.

Für das Schuljahr 2013/2014 wurden 61 Haarener Kinder in der GGS am Haarbach angemeldet; hinzu kommen 11 auswärtige; in 19 Fällen haben sich die Eltern für andere Schulen entschieden.

Herr Ernst weist darauf hin, dass im Bedarfsfall immer die Möglichkeit der Aufstockung durch eine Ausnahmegenehmigung des Schulausschusses besteht. Die bisherigen Prognosen hätten sich jedoch als realitätsnah erwiesen.

Zu der steigenden Bevölkerungszahl im Stadtteil Haaren führt Herr Ernst aus, dass diese nicht in die Prognose einbezogen wurde, da die Entwicklung von Neubaugebieten nur schwer zu kalkulieren sei. Bei einer entsprechenden Berücksichtigung komme man auf maximal 3 zusätzliche Kinder pro Jahrgang.

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes soll im September dem Schulausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

Bezirksvertreter Starmanns stellt die Wichtigkeit der Rechtssicherheit heraus Er mahnt unter Hinweis auf die Einstufung Haarens im Sozialentwicklungsplan (Stufe 4) und der erhöhten Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund – vorwiegend auch aus dem Bereich Jülicher Straße – Stabilität an.

Herr Ernst führt aus, dass mit dem Ratsbeschluss über den Schulentwicklungsplan Rechtssicherheit besteht. Für die Kinder der Jülicher Straße stehe im Übrigen auch die Schule Feldstraße zur Verfügung.

Bezirksbürgermeister Corsten betont, dass gewährleistet sein müsse, dass Haarener und Verlautenheidener Kinder ggfs. ihrem Wunsch entsprechend in den Haarener Schulen Aufnahme finden. Er weist darauf hin, dass die GGS am Haarbach im nahen Umfeld die einzige Gemeinschaftsgrundschule sei.

Bezirksvertreter Starmanns beantragt, einen Empfehlungsbeschluss zur 3-Zügigkeit zu fassen.

Bezirksvertreterin Becker spricht sich gegen diesen Vorschlag aus, da sie den Prognosen der Schulverwaltung vertraue.

Für die SPD-BVF schließt sich Bezirksvertreter Schütze mit Blick auf die soziale Struktur des Stadtteils Haaren und unter Hinweis auf die geringe Anzahl der Schüler, die bis zu einer rechnerischen 3-Zügigkeit der GGS am Haarbach fehle, dem Vorschlag der CDU-BVF an.

Beschluss

Beschluss (mit einer Enthaltung): Die Verwaltung nimmt den Bericht der Fachverwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Schulausschuss, dem Rat der Stadt Aachen die 3-Zügigkeit der GGS am Haarbach zu empfehlen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung nimmt den Bericht der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wird in der Sitzung berichten.

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 17.07.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:16