16. Juli 2013 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Bebauungsplan Nr. 885 Joseph-v.-Görres-Straße/Wertzgelände "Miteinander im Carrée"

FB 45/0287/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Drews weist darauf hin, dass die der Vorlage anliegenden Beschreibungen des Investors im Bereich der 2-Raumwohnungen nicht mit der inhaltlichen Festschreibung in der Vorlage übereinstimmen.

Herr Künzer sieht die aus dem Beschluss dieser Vorlage erwachsenden Resultate als gute praktische Umsetzung des vorhergehenden Beschlusses zum Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche an.

Beschluss

Vorbehaltlich des Grundsatzbeschluss des Rates am 18.09.2013 zu der Vorlage „ Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag“ nimmt der Kinder- und Jugendausschuss zustimmend zur Kenntnis, dass der Investor eine Ausgleichszahlung vornimmt. Vorbehaltlich des Grundsatzbeschluss des Rates am 18.09.2013 zu der Vorlage „ Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag“ nimmt die Bezirksvertretung zustimmend zur Kenntnis, dass der Investor eine Ausgleichszahlung vornimmt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Vorbehaltlich des Grundsatzbeschluss des Rates am 18.09.2013 zu der Vorlage „ Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag“ nimmt der Kinder- und Jugendausschuss zustimmend zur Kenntnis, dass der Investor eine Ausgleichszahlung vornimmt.
  2. Vorbehaltlich des Grundsatzbeschluss des Rates am 18.09.2013 zu der Vorlage „ Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag“ nimmt die Bezirksvertretung zustimmend zur Kenntnis, dass der Investor eine Ausgleichszahlung vornimmt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage "Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag" FB45/0286/WP16.

  1. Bauvorhaben Joseph-von-Görresstraße/Wertzgelände

Auf der Fläche des ehemaligen Wertzgeländes soll entlang der Stolberger Straße und Joseph-von-Görres Straße eine geschlossene, Raum bildende Blockrandbebauung errichtet werden.

Durch die neuen Baukörper wird ein prägnanter, vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich geschaffen. Diese Fläche soll entsprechend des Gesamtkonzeptes als Aufenthaltsfläche für „Jung und Alt“ gestaltet - und auch für die Bewohner außerhalb des Plangebietes zugänglich gemacht werden.

Die geplanten Wohnungen sollen folgende Aufteilung erhalten:

  • 1-Raumwohnungen: 44 WE
  • 2-Raumwohnungen: 43 WE
  • 3-Raumwohnungen: 33 WE
  • 4-Raumwohnungen: 50 WE

3. Öffentlicher Kinderspielplatz

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche des ehemaligen Wertzgeländes kann eine öffentliche Kinderspielplatzfläche im Plangebiet in ausreichender Größe nicht nachgewiesen werden. Der Investor entscheidet sich für die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung.

Auf Grundlage der in Planung befindlichen Wohnungen, abzüglich der 1-Raumwohnungen müssten 2.520 m² öffentliche Spielplatzfläche errichtet werden (126 WE x 2 (Kinder) x 10 (m²) = 2.520 m²).

Bedingt durch die nahegelegenen öffentlichen Spielplätze in der Gneisenaustraße und der Breslauer Straße ist eine 50%ige Reduzierung der Fläche möglich, sodass diese letztendlich bei

1.260 m² liegt.

Aus der Beschreibung des Vorhabens geht hervor, dass der Investor zusätzlich neben dem hausnahen Spielplatz einen öffentlich zugänglichen, beruhigten Innenbereich mit hohem Freizeitwert für Alt und Jung schafft.

4. Vorschlag der Verwaltung

Durch die Errichtung des Wohnkomplexes auf dem ehemaligen Wertzgelände erfolgt nunmehr eine hohe Aufwertung des Stadtteils. Es werden ein attraktiver Wohnraum - und ein vom Autoverkehr abgeschirmter Freibereich geschaffen, der von hohem Nutzen für alle, auch der umliegenden Anwohner sein wird.

Auf der Grundlage der durchschnittlichen Quadratmeterkosten von öffentlichen Spielplätzen der letzten drei Jahre wird FB 36 daher zu gegebener Zeit die Höhe der gebotenen Ausgleichszahlung unter Berücksichtigung o. g. Rechnung festlegen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.07.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:13