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Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen Raerener Straße, Kesselstraße und Monschauer Straßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0949/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen Raerener Straße, Kesselstraße und Monschauer Straßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Ratsfrau Schlick erklärt als Vorsitzende für die CDU-Fraktion, dass diese die Vorlage zur Schaffung neuen Wohnraumes in der Stadt begrüße, der dringend erforderlich sei

Auch die Fraktion Die Grüne begrüße die Vorlage sehr, so Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne. Unverständlich sei jedoch die Zurückhaltung der Verwaltung in Bezug auf Marketingmaßnahmen. Es sei allgemein bekannt, dass ein hoher Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Aachen vorhanden sei. Es sei daher richtig und notwendig zu bewerben, dass die Stadt Aachen zahlreiche Projekte im Sinne einer Bedarfsdeckung durchführe. Er wolle die Bitte an die Verwaltung richten, diese entsprechend zu bewerben.

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt, dass hier der Bau von 57 Einfamilien- und lediglich 3 Mehrfamilienhäusern beschlossen werde. Preiswerter Wohnraum sei in der Stadt Aachen bei Weitem nicht in ausreichender Zahl vorhanden, insgesamt gebe es im gesamten Stadtgebiet lediglich 668 Wohnungen im Sinne von sozialem Wohnraum. Es sei durchaus anzuerkennen, dass die Stadt Aachen wesentlich mehr Wohnraum in diesem Segment zu schaffen versuche, die Nachfrage sei dennoch weiterhin sehr hoch. Wichtig sei vor allem, mehr Investoren zu finden und zusätzlich Gespräche mit der Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau zu führen, um mehr als die bisher vorhandenen 20 % geförderten Wohnraums zu schaffen.

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, erklärt anknüpfend an die Ausführungen seines Vorredners, dass im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus tatsächlich ein Manko vorhanden sei, zumal für viele Bevölkerungsschichten Wohnraum schlichtweg nicht mehr bezahlbar sei. Entsprechend werde die SPD-Fraktion ein Auge darauf halten, dass die 20 %- Marke der bereits geförderten Wohnungen durch die Stadt Aachen erhalten bleibe. Zu betonen sei, dass Aachen hier an drittletzter Stelle in ganz Nordrhein-Westfalen liege. Hieran müsse sich dringend etwas ändern.

Beigeodnete Nacken dementiert den durch die Ausführungen von Ratsherrn Müller entstandenen Eindruck, der Stadt Aachen sei besonders daran gelegen, lediglich teuren Wohnraum zu schaffen. So gewähre man gerade kinderreichen Familien bessere Konditionen, damit auch ihnen möglich sei, Wohnraum zu schaffen.

Nicht nur Aachen, sondern in allen Studentenstädten, herrsche das Phänomen, dass bestehender Bedarf allein aufgrund des Platzmangels schwer zu decken sei, weshalb man mit Kampagnen wie EXTRARAUM noch einmal ganz andere Wege zu gehen versuche.

Zudem wolle sie darauf hinweisen, dass nicht nur Wohnungen, sondern auch Einfamilienhäuser öffentlich gefördert werden können, auch wenn man hier nicht von sozialem Wohnungsbau spreche. Ein gutes Beispiel sei die Einfamilienhaussiedlung am Grauenhofer Weg, in der ca. 40 % der Wohnhäuser öffentlich gefördert seien. Zu beachten sei außerdem, dass es durch die günstigen Zinssätze vielen Menschen möglich sei, preiswert zu bauen, ohne hierfür öffentliche Förderungen in Anspruch nehmen zu müssen. Diese Entwicklung sei ebenfalls auf die 20 %-Marke anzurechnen.

Dass die Stadt Aachen also wenig tue, um weiteren Wohnraum zu schaffen, sei nicht richtig.

Im Übrigen sei es sinnvoll, gemischten und damit gesunden Wohnraum und nicht lediglich solchen für die unteren Einkommensschichten zu schaffen.

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt abschließend, dass sozialer Wohnungsbau für ihn Mietwohnungen, nicht aber Einfamilienhäuser beinhalte und verweist noch einmal auf den drastischen Anstieg der Mietpreise in den vergangenen Jahren, der die Schaffung weiteren, öffentlich geförderten Wohnungsbaus dringend erforderlich mache.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 855 zur Kenntnis. Er beschließt, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: Im Bereich WA 2 werden für die südliche Hauszeile statt nur Einzelhäuser auch Doppelhäuser zulässig. Für die angrenzenden Gartengrundstücke des Lichtenbuscher Weges wird ein Wegerecht festgesetzt. Für die Baugrundstücke an der Kesselstraße werden statt 2 WE nun 3 WE je Gebäude zulässig. Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen Raerener Straße, Kesselstraße und Monschauer Straße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 855 zur Kenntnis.

Erbeschließt, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Bereich WA 2 werden für die südliche Hauszeile statt nur Einzelhäuser auch Doppelhäuser zulässig.
  • Für die angrenzenden Gartengrundstücke des Lichtenbuscher Weges wird ein Wegerecht festgesetzt.
  • Für die Baugrundstücke an der Kesselstraße werden statt 2 WE nun 3 WE je Gebäude zulässig.

Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließtden Bebauungsplan Nr. 855- Lichtenbusch Innenbereich –für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich zwischen Raerener Straße, Kesselstraße und Monschauer Straße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

-Vorlage vom 07.06.2004 - Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

-FB61/0642/WP15 – Bericht über das Ergebnis der 1. Offenlage

-FB61/0818/WP16 – Bericht über das Ergebnis der erneuten (2.) Offenlage und

-FB61/0949/WP16 – Bericht über das Ergebnis der erneuten (3.) Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 855 – Innenbereich Lichtenbusch – soll im Anschluss an das bereits realisierte Bauvorhaben „einfach und selber bauen“ Planungsrecht für ca. 57 Einfamilien- und 3 Mehrfamilienhäuser geschaffen werden.

Im Jahr 1998 beschlossen Planungsausschuss und Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu diesem Bebauungsplan durchzuführen.

Die Planung wurde darauf hin vom 14.06.1999 bis 16.06.1999 öffentlich ausgestellt, am 16.06.1999 fand zudem eine Bürgerversammlung statt, bei der die Gelegenheit bestand, sich zur Planung zu äußern.

Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Mit Datum vom 14.11.2002 fasste der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan.

Im Juli 2004 wurde dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden berichtet, der Planungsausschuss fasste am 20.07.2004 den Offenlagebeschluss, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zuvor eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte.

Die Offenlage wurde vom 06.09.2004 bis 06.10.2004 durchgeführt. Zeitgleich wurde Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Planungsausschuss hat am 06.12.2007 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Bebauungsplan in einigen Punkten zu ändern. Außerdem beschlosser den so geänderten Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen undempfahl dem Rat der Stadt, die zu diesem Verfahrensschritt vorgebrachten Stellungnahmen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hatte sich am 24.10.2007 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und eine gleichlautende Empfehlung abgegeben.

Die 2. öffentliche Auslegung fand vom 05.02.2008bis einschließlich 05.03.2008 statt, parallel dazu wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.02.2013 mit dem Ergebnis dieser 2. Offenlage befasst und die Durchführung einer dritten Offenlage beschlossen. Er hat weiterhin dem Rat der Stadt empfohlen, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur 2. Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange zurückzuweisen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 23.01.2013 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Der Bebauungsplan Nr. 855 wurde in der Zeit vom 02.04.2013 bis einschließlich 03.05.2013 erneut öffentlich ausgelegt.

Parallel dazu wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Mit dem Ergebnis dieser erneuten (3.) Offenlage wird sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2013 beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim wird am 11.09.2013 beraten.

Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.

Weitere Dokumente (3)

Begründung
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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.09.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:32