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Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgeländehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0945/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgeländehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Bezirksbürgermeister Krenkel berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18 Bedenken und Anregungen mit in den Beschlussvorschlag aufgenommen habe. Hinsichtlich des Niederschlagswassers sei nach der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Nachbesserung notwendig, das geologische Gutachten sei nach Ansicht der Bezirksvertretung nicht ausreichend geprüft worden, außerdem seien passive Lärmschutzmaßnahmen bedingt durch Autobahn, Sportplatz, Tanzsportzentrum und Kirche erforderlich. Der Planungsausschuss habe diese Anregungen und Bedenken leider nicht aufgenommen, nichtsdestotrotz wolle er an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen.

Der Oberbürgermeister verweist auf das zur beschriebenen Problematik der Abwasserfrage eingegangene Schreiben der Bürgerinitiative und erteilt hierzu Beigeordneter Nacken das Wort.

Beigeordnete Nacken erklärt, dass zur Thematik der Entwässerung eine vertraglich festgehaltene Regelung außerhalb des Bebauungsplanes bestehe, der der Fachbereich Umwelt nun auch zugestimmt habe.

Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, kritisiert die im Bebauungsplan festgehaltene Grundstücksgröße sowie die Anzahl der Wohneinheiten als überhöht und nicht stimmig zur bisherigen Bebauung. Hierdurch werde zudem der Straßenverkehr über die Gebühr hinaus belastet, berücksichtige man, dass in diesem Bereich ebenfalls eine Kita angesiedelt worden sei. Entsprechend werde sie gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Ratsherr Plum SPD-Fraktion, verweist auf die Diskussion im Planungsausschuss sowie auf seine dort gestellte Nachfrage zur Rechtssicherheit der Lösung zur Abwasserproblematik, die positiv beantwortet worden sei. Auf diese Aussage verlasse er sich und werde sich entsprechend dem Beschlussvorschlag anschließen.

Ratsfrau Schmitt-Promny, Fraktion Die Grüne, nimmt Bezug auf die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und erklärt, den Beschlussvorschlag ebenfalls stützen zu wollen.

Eine bedrohliche Verkehrssituation im Planungsgebiet vermöge sie nicht zu erkennen, handele es sich hier eindeutig um Ziel- und nicht um Durchgangsverkehr.

Was die Größe der Grundstücke angehe, so seien diese für eine Einfamilienhausbebauung vorgesehen. Geplant sei hier der Bezug von Familien mit Kindern, wofür es nun mal einer bestimmten Grundstücksgröße bedürfe.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/ Sandhäuschen - zur Kenntnis. Er beschließt nach sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschließt er den Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Straße und dem Sportgelände gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 940 -Laurentiusstraße/ Sandhäuschen - zur Kenntnis.

Er beschließt nach sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin beschließt er den Bebauungsplan Nr. 940 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensbergim Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Straße und dem Sportgelände gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0861/WP16 – Offenlagebeschluss und

FB61/0945/WP16 – Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 die Erarbeitung des Bebauungsplanes – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen –sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 beschlossen. Vorausgegangen war die Auslobung einer Mehrfachbeauftragung mit dem Ziel einer städtebaulichen Ideenfindung zur Neubebauung des Areals als Wohngebiet. Der nach einem beschränkten Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf sollte die planungsrechtliche Grundlage zur Erschließung eines Wohngebietes für Einfamilienheime als Doppelhäuser und in Hausgruppen und für eine barrierefreie Wohnanlage für Senioren schaffen.

Am 15.12.2010 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg diesem Beschluss an.

In der Zeit vom 28.03. - 08.04.2011 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Am 31.03.2011 fand hierzu eine Bürgeranhörung statt. Zusätzlich war und ist die Planung im Internet einsehbar. Während dieser Zeit sind 17 Eingaben betroffener Bürger bei der Stadtverwaltung eingegangen. Im Bebauungsplanverfahren wurde den Anregungen teilweise gefolgt.

Paralllel dazu wurde die Beteiligungder Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Den Anregungen aus der einzigen Stellungnahme wurde ebenfalls teilweise gefolgt.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat am 10.04.2010 für den Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen –dem Planungsausschuss den Offenlagebeschluss empfohlenmit dem Zusatz, zur Vermeidung von Unfallgefahren die Grundstückszufahrten zu den Eckgrundstücken im süd-westlichen Teil der geplanten Bebauung zu verlegen.

Da nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde der Abstand der Grundstückszufahrten mit 10m zur Kreuzung jedoch absolut unproblematisch sei, fasste der Planungsausschuss den Beschluss zur öffentlichen Auslegung in seiner Sitzung am 11.04.2010 ohne diesen Zusatz.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 21.05.2013 bis 21.06.2013 statt. Im gleichen Zeitraum wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Seitens der Öffentlichkeit sind 8 Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Im Ergebnis führte die Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht zu einer Änderung der Planung. Seitens der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden 3Anregungen zur Planung abgegeben, die teilweise berücksichtigt werden konnten.

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 12.09.2013 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen; die Bezirksvertretung Aachen-Laurensbergwird am 11.09.2013 beraten. Über das Ergebnis wird in der Ratssitzung berichtet.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße/Sandhäuschen – in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

Weitere Dokumente (3)

Begründung
2.8 MB · PDF
Schriftl.Festsetz
690.9 KB · PDF
Zusammenf. Erklärung
684.3 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.09.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:33