18. September 2013 um 09:00, Sitzungssaal Adalbertsteinweg 59-65
TOP 5Öffentlich

Stellenplanbereinigung

FB 11/0197/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, die in den beigefügten Anlagen aufgeführten Stelleneinrichtungen (1) und Stelleneinsparungen (2) im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, die in den beigefügten Anlagen aufgeführten Stelleneinrichtungen (1) und Stellenein-sparungen (2) im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen.

In Vertretung

(Dr. Barth)

Beigeordneter

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Zahl der derzeit im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen (Soll) differiert mit der Anzahl der tatsächlich Beschäftigten (Ist).

Ursachen hierfür sind:

1.für überplanmäßiges Personal werden grundsätzlich keine Planstellen vorgehalten

(z.B. Vertretungskräfte, bis zu 3 Jahren befristetes Personal, bedarfsbedingtes zusätzliches Personal, leistungsgewandeltes Personal, Mitarbeiter/innen im Rahmen der Wiedereingliederung)

2.vakante Planstellen (NN-Stellen) wurden aus diversen Gründen noch nicht eingespart

Es ist daher eine Bereinigung des Stellenplanes erforderlich; konkret

-die Einrichtung von zusätzlichen Planstellen für zwischenzeitlich dauerhaft eingesetztes überplanmäßiges Personal sowie

-die Einsparung von nicht besetzten Stellen (NN-Stellen)

Die letzte Stellenplanbereinigung erfolgte im Oktober 1998. Die für die aktuelle Anpassung notwendigen Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen sind in den beigefügten Anlagen aufgeführt.

Zu verzeichnen sind demnach:

+ 26,0Stelleneinrichtungen (Anlage 1)

./. 7,0Stelleneinsparungen (Anlage 2)

______________________________________

+19,0 Planstellen

====================================

Saldiert ergeben sich somit insgesamt 19,0 Mehrstellen.

Nähere Erläuterungen zu den 26,0 Stelleneinrichtungen sind in der Bemerkungsspalte der Anlage 1 (Seiten 1 und 2) aufgeführt. Der Stellenmehrbedarf wurde durch das Organisationsmanagement des Fachbereiches Personal und Organisation anerkannt.

Bei den genannten Stelleneinsparungen (Anlage 2) handelt es sich um Planstellen, die zum Teil seit etlichen Jahren unbesetzt sind, bisher aus unterschiedlichen Gründen im Stellenplan jedoch noch vorgehalten wurden. Die Gründe für die einzelnen Stelleneinsparungen sind ebenfalls der Bemerkungsspalte zu entnehmen.


Die Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen erfolgen über den Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2014.

Abkürzungen:

AGArbeitsgemeinschaft

BBezirk

BBesGBundesbesoldungsgesetz

Dez.Dezernat

EEigenbetrieb / eigenbetriebsähnliche Einrichtung

EGEntgeltgruppe

FBFachbereich

g.D.gehobener Dienst

KitasKindertageseinrichtungen

KSkeine Planstelle (überplanmäßig)

kukünftig umzuwandeln§ Realisierung dieser Vermerke beim Ausscheiden des bisherigen

kwkünftig wegfallend§ Stelleninhabers aus der Stelle (§ 8 Haushaltssatzung)

m.D.mittlerer Dienst

NKFNeues Kommunales Finanzmanagement

NNvakante Planstelle

OGSOffene Ganztagsschulen

RAARegionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien

SEntgeltgruppe Tarifvertrag „Sozial- und Erziehungsdienst“

städt.städtische/n

techn.technische/r

TVöDTarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Produktbereiche:

01Innere Verwaltung

02Sicherheit und Ordnung

03Schulträgeraufgaben

04Kultur

05Soziale Hilfen

06Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

07Gesundheitsdienste

08Sportförderung

09Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen

10Bauen und Wohnen

11Ver- und Entsorgung

12Verkehrsflächen und Anlagen

13Natur- und Landschaftspflege

14Umweltschutz

15Wirtschaft und Tourismus

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Da die Personalkosten anhand der Zahl der tatsächlich Beschäftigten (Ist) ermittelt werden, ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichenMehrstellen für bereits überplanmäßig vorhandenes Personal im Personalkostenverbund schon einkalkuliert.

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich ebenfalls nicht.

Die Stellenplanbereinigung ist somit personalkostenmäßig neutral.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Mi., 18.09.2013
Uhrzeit
9:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:31