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Einschränkung der Parkerlaubnis im BereichNeuenhofstraße 180, Aachenhier: Eingabe der Firma Dr. Babor GmbH & Co KG P.O. Box 500 228, 52086 Aachen vom 13.09.2004

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Beratung

Frau Meinecke erläutert die Verwaltungsvorlage.

Herr Verheyen (CDU) erklärt, dass der Verkehrsfluß auf der Neuenhofstraße unbedingtundunvermindert erhalten bleiben muß. Er fragt sich,wosollen die LKW`s in einem Gewerbegebiet parken, wo kann man Freiflächen anbieten? Es biete sich seiner Meinung nach an, dieseParkgelegenheiten in der Kellershaustraße anzubieten bzw. auch auszuweisen. Kurzzeitiges Parken sollte im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd für LKW´sweiterhin möglich sein.

Herr Beckers (SPD) begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und findet diesen auch vernünftig. Er hatmit der Fa. Babor Kontakt aufgenommen, kann aber nicht erkennen, dass an dieser Stelle bzw. in diesem Bereich jetzt ein derartiges Verbot ausgesprochen werden muß. Einen massiven Parkdruckkann er nicht ausmachen, zumal die vorhandenenParkstreifen mit 2,50 m breit genugfür parkendeLKW´s sind.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, das Parken auf dem ca. 2.50 m breiten Parkstreifen entlang der Neuenhofstraße im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd für LKW nicht zu verbieten.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Di., 21.06.2005
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt