Einschränkung der Parkerlaubnis im BereichNeuenhofstraße 180, Aachenhier: Eingabe der Firma Dr. Babor GmbH & Co KG P.O. Box 500 228, 52086 Aachen vom 13.09.2004
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Frau Meinecke erläutert die Verwaltungsvorlage.
Herr Verheyen (CDU) erklärt, dass der Verkehrsfluß auf der Neuenhofstraße unbedingtundunvermindert erhalten bleiben muß. Er fragt sich,wosollen die LKW`s in einem Gewerbegebiet parken, wo kann man Freiflächen anbieten? Es biete sich seiner Meinung nach an, dieseParkgelegenheiten in der Kellershaustraße anzubieten bzw. auch auszuweisen. Kurzzeitiges Parken sollte im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd für LKW´sweiterhin möglich sein.
Herr Beckers (SPD) begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und findet diesen auch vernünftig. Er hatmit der Fa. Babor Kontakt aufgenommen, kann aber nicht erkennen, dass an dieser Stelle bzw. in diesem Bereich jetzt ein derartiges Verbot ausgesprochen werden muß. Einen massiven Parkdruckkann er nicht ausmachen, zumal die vorhandenenParkstreifen mit 2,50 m breit genugfür parkendeLKW´s sind.
Beschluss
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Technische Details
ID: 5931
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=5931
Grunddaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Di., 21.06.2005
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt