12. September 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 13Öffentlich

I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0956/WP16 · Anhörung

I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Rau erklärt, seine Fraktion Die Grünenwerde gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Es sei genau das passiert, was befürchtet worden sei.Die hiermit verbundene Entwicklung des Ortseingangsbereiches von Brand halte sie für falsch.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:  Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780 Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße/ Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780

Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße -

hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

1. Anlass und Ziel der Planänderung

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.11.2010 den Bebauungsplan Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – als Satzung beschlossen. Anschließend wurde in dem Sondergebiet ein Bau- und Heimwerkermarkt errichtet.

Anlass für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ist ein am 16. Mai 2013 vor dem Verwaltungsgericht Aachen geschlossener Vergleich zwischen dem Eigentümer des Eckgrundstücks Debyestraße / Trierer Straße (Flurstücke 780, 782) (Kläger) und der Stadt Aachen (Beklagte). Da das Grundstück des Klägers in nordöstlicher Richtung nicht bis an den festgesetzten Einfahrtbereich heranreicht, hätte dieser die Zufahrt zu seinem Grundstück über das benachbarte Fremdgrundstück führen müssen. Ein vom Kläger beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zufahrt verkehrstechnisch auch etwa 13 Meter weiter südwestlich auf dem Grundstück des Klägers möglich sei, sofern die Ein- und Ausfahrt jeweils nur rechtsherum erfolge.

Aufgrund des Gutachtens hat das Gericht keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die vom Kläger gewünschte Erschließungsmöglichkeit. In dem geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Stadt Aachen, dem Vorhaben des Klägers keine bauplanungsrechtlichen Bedenken mehr entgegenzustellen.

Um den Bebauungsplan an die nun geänderte bauliche Situation anzupassen, soll in dem Bereich der neuen Einfahrt an dem Flurstück 780 ein zusätzlicher Einfahrtbereich festgesetzt werden. Er soll eine Breite von 12,00 m haben.

2. Ergebnis der Beteiligung der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit

Die geplante Änderung berührt nicht die Grundzüge des Bebauungsplans Nr. 884. Die Änderung ist daher ohne öffentliche Auslegung möglich, sofern der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Der von der Änderung betroffene Grundstückseigentümer ist über die Änderungsabsicht unterrichtet worden und hat die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Anregungen geäußert.

3. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, für die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – den Satzungsbeschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

Weitere Dokumente (4)

Übersichtsplan
72.3 KB · PDF
Luftbild
1.4 MB · PDF
Rechtsplan
1005.5 KB · PDF
Begründung
129.1 KB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 12.09.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:29