Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -hier: -Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB-Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB-Empfehlung zum Satzungsbeschluss
FB 61/0949/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -hier:-Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB-Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB-Empfehlung zum Satzungsbeschluss
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Frau Hildersperger erläutert zunächst Fragen zu den Festsetzungen und dem weiteren Verfahren. Sozialer Wohnungsbau ist nur beim Verkauf der städt. Grundstücke möglich. Ziel ist es, möglichst früh die Grundstücke zu erhalten, die später öffentliche Flächen werden sollen. Der bereits vorhandene Kinderspielplatz wird derzeit als ausreichend angesehen. Ein weiterer Kinderspielplatz ist in dem weiteren angrenzenden Bauabschnitt vorgesehen.
Die CDU-BF merkt an, dass der Bebauungsplan bereits mehrfach vorgestellt wurde. Sie dankt der Verwaltung für die gewünschten Veränderungen und dass ein Kinderspielplatz im dem weiteren Bauabschnitt vorgesehen ist. Ferner findet sie gut, dass die Bedenken der Bürger ausgeräumt werden konnten. Sie empfiehlt daher, den Beschlussvorschlag zu beschließen.
Für die SPD-BF sollte im Bebauungsplan geregelt werden, dass öffentlich geförderter Wohnungsbau auf den städt. Grundstücken entsteht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Im Bereich WA 2 werden für die südliche Hauszeile statt nur Einzelhäuser auch Doppelhäuser zulässig
- Für die angrenzenden Gartengrundstücke des Lichtenbuscher Weges wird ein Wegerecht festgesetzt
- Für die Baugrundstücke an der Kesselstraße werden statt 2 WE nun 3 WE je Gebäude zulässig
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 855- Lichtenbusch Innenbereich - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Im Bereich WA 2 werden für die südliche Hauszeile statt nur Einzelhäuser auch Doppelhäuser zulässig
- Für die angrenzenden Gartengrundstücke des Lichtenbuscher Weges wird ein Wegerecht festgesetzt
- Für die Baugrundstücke an der Kesselstraße werden statt 2 WE nun 3 WE je Gebäude zulässig
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 855- Lichtenbusch Innenbereich - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 855- Lichtenbusch Innenbereich –
hier: Bericht über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Die Bezirksvertretung Aachen –Kornelimünster Walheim hat am 23.01.2013 die dritte öffentliche Auslegung empfohlen und der Planungsausschuss hat am 28.02.2013 diese beschlossen. Vom 02.04.2013 bis zum 03.05.2013 erfolgte die öffentliche Auslegung.
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3)BauGB
Es wurden von 11 Bürgern und Bürgerinnen folgende Anregungen vorgebracht. Die Eingaben werden ausschließlich von Betroffenen, die direkt an dem Plangebiet wohnen oder Grundstücke besitzen, vorgetragen. Folgende Aspekte wurden angesprochen:
Vorlage der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.08.2013Seite: 2/5
-Bedarf an Einfamilienhausgrundstücken
-Funktionsfähigkeit der Entwässerung, insbesondere das Oberflächenwasser und die Versumpfung
-Anschluss an die Raafstraße und dessen Einmündungsbereich
-Lage der Einmündung Kesselstraße
-Lage des Kinderspielplatzes
-Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen
-Umlegung
-Dichte und Gestaltung
-Überplanung der öffentlichen Grünfläche im Bereich des VEP18
-Zugänglichkeit der Gärten im Bereich des VEP 18
-Wertminderung durch Geschossbau und Verkehrsplanung
-Baulärm
Vorlage der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.08.2013Seite: 2/5
Der Großteil der Anregungen wurde bereits bei den vorhergehenden Beteiligungen genannt und behandelt. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen den Beteiligungen werden alle Anregungen nochmals in die Abwägung eingestellt.
Die Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt. Daraus ist zu entnehmen, dass folgende vereinfachte Änderungen empfohlen werden:
-Im Bebauungsplan wurden für die südliche Bebauung nur Einzelhäuser festgesetzt, um dem Bestand eine lockere Bebauung anzubieten. Die Bestandsbebauung an der Kesselstraße besteht in diesem Bereich ausschließlich aus Doppelhäuser und Reihenhäuser. Somit sind Doppelhausstrukturen auch für die Neubebauung gerechtfertigt.
-Im Bereich des Lichtenbuscher Weges wird die öffentliche Grünfläche überplant, wodurch der rückwärtige Gartenzugang für das Mittelhaus entfällt, daher soll für dem Anlieger dort ein Wegerecht festgesetzt werden.
-Dem Wunsch entlang der Kesselstraße die Anzahl der Wohneinheiten zu erhöhen kann ebenso gefolgt werden, da die Bedeutung der Kesselstraße als Wohnsammelstraße eine höhere Dichte verträgt.
Die Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und können daher vereinfacht geändert werden.
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3)BauGB
Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es ging keine Anregung zur Planung ein.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Durch den Bebauungsplan Nr. 855- Lichtenbusch Innenbereich – sollen für ca. 57 Einfamilien- und 3 Mehrfamilienhäuser Planungsrecht geschaffen werden. Mit diesem Bebauungsplan kann damit nach dem VEP 18 „einfach und selber bauen“ der 2. Bauabschnitt im Blockinnenbereich umgesetzt werden. Nach nun drei öffentlichen Auslegungen wurden mit den betroffenen Anliegern und Eigentümern verschiedene städtebauliche Konzepte diskutiert und eine angemessene Lösung erarbeitet.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 855- Lichtenbusch Innenbereich - den Satzungsbeschluss zu fassen
Vorlage der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.08.2013Seite: 2/5
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Technische Details
ID: 59344
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=59344
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 11.09.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:24