Änderung Nr.122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Laurentiusstraße/Sandhäuschen -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Änderungsbeschluss
FB 61/0962/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Änderung Nr.122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Laurentiusstraße/Sandhäuschen -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Änderungsbeschluss
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Vor Eintritt in die Aussprache zum TOP verständigte sich die Bezirksvertretung Laurensberg darauf, die Tagesordnungspunkte 7und 8 inhaltlich gemeinsam zu beraten und lediglich über die Beschlüsse einzeln abzustimmen, da beide TOP in einem engen Sachzusammenhang stehen.
Herr Kriesel erläuterte nochmals die Vorlage und wies darauf hin, das vor einer Erschließung des künftigen Baugebietes zunächst zwingend die Modernisierung der Entwässerungsanlagen am Hander Weg umzusetzen sei. Es handele sich hierbei jedoch lediglich um die Frage der technischen Umsetzung, deren Realisierungszeitpunkt derzeit auch unter Berücksichtigung der hierfür einzuwerbenden Kosten geprüft werde.
Herr Sittardt möchte in diesem Zusammenhang wissen, wie eine Umsetzung erfolgen werde, etwa durch Vergrößerung des Entwässerungsbeckens am Hander Weg. Hierzu stellt Herr Kriesel nochmals dar, dass es sich um eine rein technische Umsetzung handele, zu der er keine verlässlichen Aussagen tätigen könne.
Nach Auffassung von Herrn Helmig ist aufgrund der noch nicht geklärten Frage der Entwässerung die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht abgeschlossen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde, welche klarstellt, dass aus wasserrechtlicher Sicht derzeit erhebliche Bedenken gegen die Verwirklichung bestehen, so dass eine Zustimmung in der jetzigen Form nicht erfolgen könne.
Im Hinblick auf die künftige Bebauung kritisiert Herr Gilson, dass der bereits vor einigen Jahren eingeforderte Verkehrs-Masterplan für den Bezirk Laurensberg noch nicht vorgelegt wurde und durch die geplante Bebauung des Gebietes weitere Verkehrsbelastungen auftreten werden.
Zudem weist er darauf hin, dass durch diebenachbarten Sportstätten am Hander Weg und dem Vereinshaus des Tanzsportvereins Aquis Grana sowohl durch die sportlichen Aktivitäten als auch durch evtl. An- und Abreiseverkehr Lärmbelastungen zu erwarten seien.Die potentiellen Käufer der Grundstücke sollten bereits bei Abschluss eines Kaufvertrages hierauf hingewiesen werden, um mögliche Streitigkeiten nach Erwerb der Grundstücke zu vermeiden. Diese Auffassung hinsichtlich der evtl. Lärmbelästigung wird auch durch Herrn Sittardt vertreten.
Herr Hilfrich verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass diese Punkte bereits in einer früheren Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg diskutiert wurden.
Herr Kriesel weist darauf hin, dass die lärmtechnischen Grenzwerte für eine Bebauung auch unter Berücksichtigung der auftretenden Immissionen durch die angesprochenen Nutzungen nach den vorliegenden Gutachten eingehalten werden.
Bezüglich der Überprüfung des Baugrundes möchte Herr Sittardt wissen, in welchem Umfang Bohrungen vorgenommen wurden, um den Aufbau und die Tragfähigkeit des Baugrundes zu prüfen. Hierzu verweist Herr Kriesel darauf, dass seitens der Stadt Aachen im Jahr 2012 ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, welches bestätigt, dass eine Bebaubarkeit des Geländes gegeben sei.
Herr Gilson weist darauf hin, dass bereits 1970 ein Gutachten zur gleichen Problematik erstellt wurde und empfiehlt der Verwaltung, dieses Gutachten mit in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.
Auf nochmalige Nachfrage von Frau Schmitt-Promny wie mit der Problematik der Entwässerung umgegangen werde, legt Herr Kriesel dar, dass es einen Beschluss der Baukonferenz gebe, der eindeutig festlegt, dass ein Grundstücksverkauf erst dann erfolgen darf, wenn die Entwässerungsproblematik gelöst sei.
Auch sie vertritt die Auffassung, dass hinsichtlich der bestehenden Lärmproblematik dringend ein entsprechender Passus in die Grundstückskaufverträge aufzunehmen sei.
Die Bezirksvertretung Laurensberg fasste daraufhin folgenden geänderten Beschluss:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen –Laurentiusstraße / Sandhäuschen -
hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Änderungsbeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Die Erarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte parallel zum gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 940. Der Einstieg ins Flächennutzungsplanänderungsverfahren erfolgte mit der Bürgeranhörung
-Bürgeranhörung 31.03.2011
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGBvom 28.03. - 08.04.2011
- Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGBvom 28.03. -02.05.2011
-Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Laurensberg10.04.2013
-Offenlagebeschluss Planungsausschuss11.04.2013
-Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGBvom 21.05. -21.06.2013
-Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGBvom 21.05. - 21.06.2013
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB
Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung wurden parallel 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.
-Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises in die Begründung
-zusätzliche Beteiligung von Bergbautreibenden
-Freihaltung Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Begründung soll nachrichtlich um einen Hinweis auf die verliehenen Bergrechte ergänzt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte angeregt, die Firmen mit verliehenen Bergrechten an der Planung zu beteiligen. Dies wurde im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB bereits ausgeführt. Die Zufahrtsmöglichkeit zu der Hofeinfahrt Gut Barriere soll durch eine private Verkehrsfläche zugunsten des Landwirtes gesichert und freigehalten werden.
Auf Ebene der Flächennutzungsplandarstellung wird keine Aussage oder Darstellung zur Entwässerung getroffen. Die Abwägung dieses Belanges erfolgt im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren.
- Empfehlung zum Änderungsbeschluss
Durch die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung von Wohnraum ggf. mit Gastronomieeinheit im Bebauungsplan geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 940 soll in Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 927 (Familienzentrum) für den Bereich des ehemaligen Sandhäuschens eine neue Nutzung entstehen.
Die Verwaltung empfiehlt, für die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen- den Änderungsbeschluss zu fassen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage zur weiteren Konkretisierung über einen Bebauungsplan geschaffen.
Die Kosten ergeben sich daher durch die Anforderungen im Bebauungsplan Nr. 940. An dieser Stelle wird ergänzend auf die Vorlage FB 61 0945 WP 16 zum Bebauungsplan Nr. 940 verwiesen, in der die Gesamtkosten der Maßnahme von insgesamt 514.000,- € ausführlich dargestellt sind.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (7)
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Technische Details
ID: 59378
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=59378
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 11.09.2013
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:26