Bebauungsplan Nr. 940 – Lauerntiusstraße/Sandhäuschen -- Laurentiusstraße / Sandhäuschen -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
FB 61/0945/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße/Sandhäuschen -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
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Herr Gilson berichtet von der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (B 5) am Vortag. Diese hat den Beschluss gemäß der von der Verwaltung vorgelegten Fassung gefasst,jedoch mit dem Zusatz, die in der Sitzung vorgetragenen Bedenken und Anregungen angemessen zuberücksichtigen.
Unter Hinweis auf entsprechende Bürgereingaben sehe er die Gefahr, dass der Boden keinen ausreichend festen Untergrund biete, wie der Name Sandhäuschen schon vermuten lasse. Diesem Problem müsse man sich stellen. Es sei nicht klar, ob entsprechende Bohrungen veranlasst worden seien. Er kritisiert, dass der bereits vor einigen Jahren eingeforderte Verkehrs-Masterplan für den Bezirk Laurensberg noch fehle und fragt sich, ob die hohe Lärmbelastung durch die Sportplätze und den Verkehr ausreichend bekannt ist; ansonsten müsse man dies entsprechend in die Verträge aufnehmen.
Herr Rau ist der Meinung, durch diesen Bebauungsplan werde ein sehrschönes Wohngebiet entstehen. Er sei froh, dass er endlich auf den Weg gebracht sei und er hoffe, dieser könne die Zustände vor Ort befrieden. Ohne den Bebauungsplan ändern zu wollen, spreche er sich dafür aus,für die Entstehung neuer Stellplätze keine Bäume zu opfern.
Auch Herr Plum ist froh, dass der Bebauungsplan, dem fast 10 Jahre währende Diskussionen vorausgegangen sind, endlich vollbracht sei. Den Vorschlag von Herrn Rau finde er zwar gut; gleichwohl werde aber um jeden Stellplatz gekämpft. Dem Bebauungsplan würde er zustimmen. Bezugnehmend auf die Entwässerungsproblematik – unter Hinweis auf die Seiten 192 und 196 – stelle er aber die Frage, ob der Beschussvorschlag rechtssicher ist. Hier wolle er eine klare Aussage der Verwaltung bekommen, dann könne er zustimmen.
Frau Nacken teilt zur Frage bezüglich des Baugrunds mit, diese gehöre nicht in den Bebauungsplan, sondern genauso wie die Frage über den Wegfall von Bäumen in die Ausbauplanung. Die Entwässerungsproblematik müsse im Umweltausschuss erörtert werden; Herr Kriesel könne hier nähere Auskunft geben. Zu den Lärmemissionen gebe es die Möglichkeit, dass Herr Feiter prüft, in welchem Umfang entsprechende Hinweise in die Kaufverträge aufgenommen werden könnten.
Herr Feiter (FB 23) teilt mit, bei den Tivoli-Verträgen sei auf das benachbarte Tivoli-Stadion hingewiesen worden. Ebenso könne man in diesem Fall beispielsweise auf die Nähe zu den Sportanlagen hinweisen.
Nach Mitteilung des Herrn Kriesel habe eine Abstimmung mit der Umweltverwaltung ergeben, dass grundsätzlich die Tragfähigkeit des Baugrundes gegeben sei. Wie bereits auf S. 91 dargestellt sei das Wissen um die Entwässerung derzeit noch nicht gesichert. Es hänge davon ab, ob ein entsprechendes Filterbecken gebaut werden kann. Erst wenn die Entwässerungsanlagen ertüchtigt und die Sicherheit gewährleistet seien, könne die Stadt Aachen als Eigentümerin die Grundstücke veräußern.
Es ergeht der folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 940-Laurentiusstraße/Sandhäuschen- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 940-Laurentiusstraße/Sandhäuschen- gemäß
§10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 940 –Laurentiusstraße / Sandhäuschen -
hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
- Programmberatung Planungsausschuss02.12.2010
-Programmberatung Bezirksvertretung Laurensberg15.12.2010
-Bürgeranhörung 31.03.2011
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGBvom 28.03. - 08.04.2011
- Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGBvom 28.03. -02.05.2011
-Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Laurensberg10.04.2013
-Offenlagebeschluss Planungsausschuss11.04.2013
-Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGBvom 21.05. -21.06.2013
-Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGBvom 21.05. - 21.06.2013
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Es wurden von acht Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen zur Planung fristgerecht eingereicht. Zwei der Stellungnahmen haben einen wortgleichen Text eingereicht und werden in dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die vorgetragenen Anregungen betreffen Sachverhalte, die z.T. bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragen wurden. Darüber hinaus wurden seitens der Öffentlichkeit folgende Themen angesprochen bzw. Fragen hierzu gestellt:
-Lärmimmissionen durch die Nutzung des Tanzsportgebäudes an der Vetschauer Straße
-Gebäudehöhe Doppelhäuser
-Maßnahmen zur Verkehrsregelung Knotenpunkt Laurensberger Straße/Laurentusstraße
-Notwendigkeit zur Beseitigung von Gehölzstreifen
-Elternhaltestelle
-Baugrunderkundung/Geologie,
-Gestaltungsfragen
-Ausfahrt Garage im Kurvenbereich Laurentiusstraße
-Festsetzung oder nicht von schützenswerten Bäumen
-Festsetzung von Nebenanlagen in der privaten Grünfläche östlich des denkmalgeschützten Stallgebäudes
-Forderung einer zusätzlichen Anhörungsveranstaltung
Sämtliche Stellungnahmen wurden geprüft und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Planung
eingeschätzt, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen und sind als Abwägungsvorschlag der Verwaltung als Anhang beigefügt.
Im Ergebnis führt die Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht zu einer Änderung der Planung.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB
Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.
-Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises in die Begründung
-zusätzliche Beteiligung von Bergbautreibenden
-Freihaltung Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere
Der Umweltbericht zur Offenlage des Bebauungsplans enthält zwei Sachverhalte, die bislang nicht der förmlichen Abwägung unterlegen haben. Da beide Sachverhalte einer tieferen Betrachtung und Prüfung bedürfen werden diese als Stellungnahmen der Behörden (Unter Wasserbehörde und Immissionsschutzbehörde) in die Abwägung eingestellt.
-Notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen am Entwässerungssystem außerhalb des Geltungsbereiches
-Lichtimmissionen durch die Flutlichtanlage
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Begründung soll nachrichtlich um einen Hinweis auf die verliehenen Bergrechte ergänzt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte angeregt die Firmen mit verliehenen Bergrechten an der Planung zu beteiligen. Dies wurde im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB bereits ausgeführt. Die Zufahrtsmöglichkeit zu der Hofeinfahrt Gut Barriere soll durch eine private Verkehrsfläche zugunsten des Landwirtes gesichert und freigehalten werden.
Die Untere Wasserbehörde legt fest, dass das vorhandene Entwässerungssystem an zentraler Stelle außerhalb des Plangebietes zu ertüchtigen ist, bevor das Plangebiet in das Entwässerungssystem einleiten darf. Die Ertüchtigung der bestehenden Anlagen ist nach Aussage der städtischen Koordinierungsstelle für Abwasser technisch lösbar, so dass keine Zweifel an der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans bestehen. Parallel zum Bau der entwässerungs-technischen Einrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches muss eine Ertüchtigung der zentralen Anlagen erfolgen. Die Stadt Aachen ist Eigentümerin der potentiellen Verkehrsflächen und neuen Wohnbaugrundstücke, so dass die Veräußerung der Grundstücke erst nach erfolgter Umsetzung der zentralen Anlage sicher gestellt ist.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Durch den Bebauungsplan Nr. 940 –Laurentiusstraße / Sandhäuschen – sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für 18 Einfamilienhäuser und eine barrierefreie Wohnanlage ggf. mit Gastronomieeinheit geschaffen werden. In Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 927 (Familiezentrum) soll für den Bereich des ehemaligen Sandhäuschens eine neue Nutzung entstehen, die ausführlich diskutiert, reduziert und angepasst wurde.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 940 –Laurentiusstraße/Sandhäuschen- den Satzungsbeschluss zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (10)
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Technische Details
ID: 59391
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=59391
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 12.09.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:29