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Fußgänger- Lichtsignalanlage SedanstraßeBürgerantrag vom 22.03.2013

FB 61/0971/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Antragstellerin trägt ihr Anliegen mündlich vor und verweist auf den schweren Unfall vor einiger Zeit.

Herr Jahn gibt der Verwaltung in Bezug auf die Bewertung des Unfallgeschehens Recht, weist aber darauf hin, dass nichtsdestotrotz aufgrund der Schule, der OT und der Kita viele Kinder in dieser Gegend unterwegs sind. Er hält daher eine weitere Auswertung durch die Verwaltung für erforderlich und würde die Vorlage gerne in den Mobilitätsausschuss verweisen. Frau Niemann-Cremer, Herr Agirman und Herr Müller bestätigen die unklare Verkehrssituation bei hohem Verkehrsaufkommen an dieser Straße und schließen sich dem Vorschlag von Herrn Jahn an.

Herr Barry fragt an, ob die Einführung von geschwindigkeitsbegrenzenden Maßnahmen an dieser Stelle möglich sei. Herr Schultheis schlägt vor, diese Fragestellung mit in die Prüfung für den Mobilitätsausschuss zu geben. Herr Schnitzler schlägt vor die Einspurigkeit der Straße vorzuziehen. Herr März macht weitereVorschläge die zur Verkehrssicherheit beitragen, wie z.B. das Anbringen von warnenden Blinklichtern oder eine Ampelanlage mit Druckknopf, um unnötige Stillstand im Verkehr bzw. unnötige Wartezeiten bei Passanten zu vermeiden. Daher möchte er den Auftrag an die Verwaltung allgemeiner formuliert haben. Es folgen zustimmende Wortmeldungen von Herrn George, Herrn Herff und Herrn Janßen.

Herr Schultheis formuliert einen Beschluss, dem die Ausschussmitglieder einstimmig folgen.

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis. Der Antrag wird an den Mobilitätsauschuss verwiesen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt die Einrichtung einer Ampelanlage, wie auch weitere Maßnahmen, die zur Verbesserung der Sicherheit beitragen können, zu prüfen und im Mobilitätsauschuss darzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

Die Elternschaft der Kita St. Josef beantragte am 22.03.2013 eine Ampelanlage auf der Sedanstraße in Höhe des jetzigen Fußgängerüberweges (= Zebrastreifen), Nähe Holsteinstraße, um die Sicherheit der querenden Kindergarten- und Schulkinder zu erhöhen.

Erläuterungen:

Die Sedanstraße ist eine Verbindungsstraße zwischen dem Adalbertsteinweg und der Autobahnanschlussstelle Europaplatz.

In Höhe der Holsteinstraße befindet sich auf der Sedanstraße eine Fußgängerinsel mit Zebrastreifen.

Die im Schulwegeplan eingetragene Querungshilfe dient besonders dem Schutze der Grundschüler, aus dem Viertel um die Josefskirche, die die Grundschule Düppelstraße besuchen.

In unmittelbarer Nähe der Querungsstelle befindet sich die Integrative Kindertagesstätte St. Josef (Holsteinstraße 5) und das Seniorenheim Haus Marien-Linde (Eifelstraße 27).

Unfallsituation

Am 21.11.2012 ereignete sich in der Sedanstraße ein Unfall an der Querungsstelle in Höhe der Holsteinstraße.

Laut Polizeibericht stand eine Mutter mit ihren zwei Kindern an der Querungsstelle, als plötzlich der 4-jährige Sohn auf die Fahrbahn rannte und von einem LKW erfasst wurde. Das Kind musste schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht werden.

Darüber hinaus haben sich seit 2008 keine Unfälle, die von der Polizei aufgenommen wurden, ereignet, an denen Fußgänger beteiligt waren

Zählung

Am 13.06.2013 wurde auf der Sedanstraße in Höhe der Holsteinstraße durchgeführt. Dabei wurden die Fahrzeuge und die Fußgänger, die den Fußgängerüberweg nutzen, gezählt.

In der Zeit von 07:15 bis 08:15 (Morgenspitze) benutzten 88 Personen den Überweg.

Von der Stolberger Straße kommend fuhren 413 Fahrzeuge in Richtung Adalbertsteinweg und 670 Fahrzeuge in die entgegen gesetzte Fahrtrichtung.

In der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr (Nachmittagsspitze) querten 60 Personen die Sedanstraße.

Von der Stolberger Straße kommend fuhren 633 Fahrzeuge in Richtung Adalbertsteinweg und 581 Fahrzeuge in die entgegen gesetzte Fahrtrichtung.

Laut Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (= Zebrastreifen) bei den vorliegenden Verkehrsstärken und dem vorliegenden Fußgängeraufkommen möglich und ausreichend.

Weitere Hinweise geben die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Danach ist mit den vorgegeben Verkehrsbelastungszahlen eine Lichtsignalanlage nicht notwendig (siehe Anlage, Tabelle 77).

Fazit

Weder die Richtlinien noch das Unfallgeschehen zeigen die Notwendigkeit einer signalisierten Querung.

Das Unfallereignis von 2012 stand offensichtlich nicht im Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg und wäre auch bei einer signalisierten Querungsmöglichkeit vermutlich nicht zu verhindern gewesen, da das Kind unerwartet auf die Fahrbahn gelaufen ist.

Vorteil des Fußgängerüberwegs ist, dass der Fußgänger jederzeit gegenüber dem fließenden Verkehr bevorrechtigt ist. Bei einer signalisierten Querung wäre das nur auf die Grünphase des Fußgängers beschränkt und würde daher auf jeden Fall Wartezeiten für den Fußgänger ergeben.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Anlage2
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Anlage 3
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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 10.09.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
5.11.2025
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:22