TOP 4Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

FB 61/0955/WP16 · Anhörung

Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Herr Bezirksbürgermeister Henn begrüßt Herrn Kelberlau vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Herr Müller von der SPD-BF stellt fest, dass umfangreiche Unterlagen vorliegen und alle Kosten vom Vorhabenträger übernommen werden, mit Ausnahme der Kosten der Gehwegverbreitung. Eine Verbreiterung der Straße ist sehr aufwendig. Der Regenkanal müsste eventuell verlegt werden. Er hält es für sinnvoller, die alte Hecke auf dem Grundstück des Eigentümers aufzunehmen, den Gehweg um 20 – 30 cm zu verbreitern und eine neue Hecke zu pflanzen.

Herr Kelberlau bedankt sich bei der Bezirksvertretung für die Einladung. Die zusätzliche Gehwegausbauplanung erläutert er anhand eines Planes. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Niederforstbacher Straße ist beschlossen worden, dass der jetzige Gehweg von 1,20 m auf 1,80 m verbreitert wird. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Bezirksvertretung wurde – auch im Hinblick auf den gegenüber liegenden Spielplatz - die Verbreiterung des Gehweges und die Anlegung eines Fußgängerüberweges erbeten. Eine Querungshilfe ist vorgesehen, der Gehweg wird aufgrund einer dort vorhandenen Wasserleitung inklusive Schieberklappen sogar auf 2,05 m verbreitert. Die verbleibende Straßenbreite ist mit 5,60 m für langsamen Begegnungsverkehr ausreichend. Der Vorhabenbauträger wird die Kosten vollständig übernehmen.

Herr Philipp von der CDU-BF erklärt, dass die Vorlage das Ergebnis des interfraktionellen Gesprächs wiederspiegelt. Die Frequenz zum Erhalten der Hecke besteht; diese sollte allerdings im Hinblick auf die Einhaltung der Höhe um ein bis zwei Meter verschoben werden. Die Fahrbahnbreite würde die Möglichkeit bieten, die Straße für Begegnungsverkehr zuzulassen. Sollte sich die Fahrbahnbreite von

5,60 m um die Breite von 1,50 m Parkfläche verringern, reicht allerdings die verbleibende Fahrbahnbreite von ca. 4,10 für den Begegnungsverkehr nicht mehr aus. Hierüber sollte erneut verhandelt werden. Er sieht die Tendenz zur erneuten Offenlage, zumal der Eigentümer finanzielle Vorteile hat, wenn die vorgeschlagene Lösung durchdacht wird.

Herr Kelberlau erläutert, dass in der Planung der gewünschte Erhalt der Hecke berücksichtigt worden ist und die Offenlage stattgefunden hat. Eine Änderung der Planung, die eine Umpflanzung der Hecke vorsieht, würde neue Verhandlungen mit dem Vorhabenträger und einen zeitlichen Verzug bedeuten. Der Gehwegausbau in der jetzigen Form – auch bei einer vorgesehenen Fahrbahnbreite von 5,60 m - funktioniert. Beim Parken ist darauf zu achten, dass nicht auf der ganzen Hälfte geparkt wird. Die Parkraummarkierungen könnten zunächst entfallen.

Frau Prolingheuer-Griese von der Grünen-BF möchte sich für den Erhalt der Hecke einsetzen. Positiv sieht sie die Bürgersteigbreite von 2,05 m, da auf der gegenüberliegenden Seite der Gehweg nicht so breit ist. Eine erneute Offenlage würde zwar einen Zeitverzug bedeuten, dennoch ist sie dafür, da die „Nase“, die dort gebaut werden soll, zu einer Verkehrsberuhigung führt. Die Notwendigkeit einer Markierung der Parkplätze sieht sie nicht. Es sollten keine neuen hohen Mauern gesetzt werden dürfen.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF verweist darauf, dass sich die Bezirksvertretung Brand seit langem mit der Angelegenheit beschäftigt und der Planungsausschuss inzwischen einen Beschluss gefasst hat. Damit die Verwaltung weitere Gespräche mit dem Vorhabenträger führen kann, sollte heute ein Beschluss gefasst werden.

Frau Müller von der SPD-BF teilt mit, dass in diesem Bereich zukünftig eine bessere Eingangssituation geplant ist, bittet aber um Verschiebung der Vorlage. In diesem Gebiet sind die meisten Häuser nicht unterkellert, so dass die Garagen zweckentfremdet werden und auf der Straße geparkt wird.

Ratsherr Blum von der FDP schließt sich den Ausführungen der CDU-BF an. Die Straße ist und wird nicht so breit, dass es hier zu fließendem Verkehr kommen kann. Eine Neupflanzung der Hecke sollte in Betracht gezogen werden.

Beschluss

Beschluss (8 Ja-, 2 Neinstimmen): Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie bittet die Verwaltung, in Gespräche mit dem Erschließungsträger einzutreten, um durch eine Verpflanzung der Hecke eine Verbesserung der Bürgersteigsituation ohne große straßenbauliche Veränderungen zu erreichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse -

hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Im Rahmen der Programmberatung beauftragte der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2012 die Verwaltung damit, für das Plangebiet Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zu erarbeiten. Er beschloss, hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen. In ihrer Sitzung am 04.07.2012 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Brand den Beschlüssen des Planungsausschusses an.

In ihrer Sitzung am 06.03.2013 empfahl die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Planungsausschuss, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden zu dem Bebauungsplan durchzuführen. Am 11.04.2013 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Die öffentliche Auslegung der Planung fand statt in der Zeit vom 06.05.2013 bis 10.06.2013. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Von der Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern hat ein Bürger in zwei Stellungnahmen Gebrauch gemacht. Der Eingabesteller stellt die Notwendigkeit der geplanten Bebauung in Frage und kritisiert die bauliche Inanspruchnahme des Siedlungsrandbereichs vor dem Hintergrund bestehender Bauflächenpotenziale im Innenbereich. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingaben zurückzuweisen und die Planung nicht zu ändern. Die Eingaben sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag der Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Da im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen zur Planung eingegangen sind, war entspr. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB eine erneute Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht erforderlich.

  1. Zusammenfassung

Der Bebauungsplan hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer straßenbegleitenden Bebauung entlang der Niederforstbacher Straße aus Einzel- und/oder Doppelhäusern zu schaffen und so einen klar erkennbaren Ortseingang vis-à-vis der Neubebauung an der gegenüberliegenden Straßenseite herzustellen. Der rückwärtige Gartenbereich der Grundstücke ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll unbebaut bleiben. Der Bereich soll daher als Grünfläche festgesetzt werden. Ein weiteres Ziel ist darüber hinaus der weitgehende Erhalt der Hecken aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit sowie ihres ortsbildprägenden Charakters.

Der Bebauungsplan wird flankiert von einem städtebaulichen Vertrag, in dem folgende Regelungen getroffen werden:

Übernahme sämtlicher durch die Planung anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger

Verbreiterung des bestehenden Gehwegs an der Niederforstbacher Straße auf mindestens 1,80 m mit Errichtung einer Querungshilfe

externe Ausgleichsmaßnahmen

Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers (z. B. bei Einbinden von Gebäuden ins Grundwasser; keine Metalleindeckungen von Dächern und Fassaden)

Versickerungsfähiges Pflaster für Zufahrten und Stellplätze als Bedingung in Grundstückskaufverträgen

Anpflanzungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Grundstückskaufverträgen

  1. Finanzielle Auswirkungen

Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich in Privateigentum, und die Planung wird durch den Erschließungsträger umgesetzt. Der Stadt Aachen entstehen durch die Planung keine Kosten.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse - den Satzungsbeschluss zu fassen.

Weitere Dokumente (6)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 11.09.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:25