Verlängerung der landschaftsrechtlichen Befreiung für die Baustelleneinrichtung der Uniklinik Aachen am Steinbergweg
FB 36/0212/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Bei der in Anspruch zu nehmenden Fläche handelt es sich um einen Teil einer Ausgleichsfläche für Campus Melaten. Herr Kirchübel erkundigt sich daher danach, wann das Ausgleichskonzept greifen solle.
Frau Dammers erwidert, dass die Ausgleichsfläche insgesamt 60-80 ha umfasst und für die Baustelleneinrichtung lediglich eine Fläche von 3.600m² in Anspruch genommen werde, so dass der Ausgleich nicht gefährdet sei. Darüber hinaus müsse die Verhältnismäßigkeit gesehen werden. Alternativflächen für die Baustelleneinrichtung seien nicht vorhanden.
Herr Kirchübel ist der Meinung, dass es möglich sein müsse, dass der Ausgleich dann durchgeführt werde, wenn er auch anfalle. Herr Helmig schließt sich der Meinung von Herrn Kirchübel an.
Herr Schmaldienst räumt ein, dass der mit der Nutzung verbundene Eingriff durch die Zahlung eines Ersatzgeldes kompensiert werde.
Frau Dammers bestätigt dies und teilt mit, dass jährlich 11.000€ gezahlt werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Verlängerung der Befreiung bis 31.12.2018 nicht und stimmt dem Eingriff zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Uniklinik Aachen liegt eine landschaftsrechtliche Befreiung aus dem Jahr 2006 vor für die Baustelleneinrichtung am Steinbergweg im Rahmen des Umbaus des Pflegebereichs.
Auf dem genutzten Gelände sind Material- und Personalcontainer der ausführenden Firmen in unmittelbarer Nähe zur Baustelle aufgestellt.
Die jetzige Befreiung ist bis 2013 befristet. Die Uniklinik beantragt nun eine Verlängerung bis Ende 2018. Der 1. Bauabschnitt ist abgeschlossen, es sind jedoch weitere Bauabschnitte in Planung. Gleichzeitig sind weitere Baumaßnahmen in Vorbereitung. Auf der Nordwestseite des Zentralgebäudes soll ein 6-geschossiges Gebäude für die Operative Intensivpflege errichtet werden.
Eigene Freiflächen stehen nicht zur Verfügung.
Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, die Befreiung zur Nutzung der Fläche im Landschaftsschutzgebiet bis 31.12.2018 zu verlängern. Da es sich eigentlich um eine Ausgleichsfläche für Campus Melaten handelt, ist die Befreiung mit der Auflage zu versehen, dass die Fläche nach Beendigung der Inanspruchnahme so herzurichten ist, dass sie wieder landwirtschaftlich und für den vorgesehenen Ausgleich nutzbar ist (Entsiegelung, Beseitigung der Bodenverdichtungen, Entfernung der Umzäunung).
Der mit der Nutzung verbundene Eingriff wird durch die Zahlung eines Ersatzgeldes kompensiert.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 59546
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=59546
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Mo., 09.09.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:21