19. September 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 20Öffentlich

Blücherplatz ParkplatzEntwidmung

FB 61/0974/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr März berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, bei der sich die SPD-Fraktion gegen den Verwaltungsvorschlag ausgesprochen habe, weil keine Information über den möglichen Mietpreis der Stellplätze vorgelegen habe. Bei einer Entwidmung des Parkplatzes solle darauf geachtet werden, dass weiterhin Veranstaltungen, wie z.B. von Zirkus Roncalli berücksichtigt werden könnten.

Für die Verwaltung berichtet Herr U. Müller über die Vermarktung der Stellplätze durch den Fachbereich Immobilienmanagement. Eine konkrete Aussage über den Mietpreis könne noch nicht gemacht werden, bislang seien durchschnittlich 40-50 Euro pro Monat in Rechnung gestellt worden. Den Hinweis auf mögliche Veranstaltungen werde die Verwaltung aufgreifen und eine Berücksichtigung in den Mietverträgen prüfen. Die Festsetzung des Mietpreises sei ein laufendes Geschäft der Verwaltung und solle daher nicht in den Beschluss aufgenommen werden.

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke bezeichnet die Mietpreise für die Stellplätze als politisch. Sie sollten teurer sein als ein ÖPNV-Ticket und somit ca. 60-90 Euro pro Monat kosten.

Für die Verwaltung berichtet Herr U. Müller über die Auswirkung des Bewohnerparkbereiches. Da Beschäftigte keinen Bewohnerparkausweis erhielten, sei die Möglichkeit von Tagestickets eingeführt worden. Dies würde jedoch bei einer regelmäßigen Inanspruchnahme für Beschäftigte erhebliche Kosten verursachen. Da der Parkdruck innerhalb des Gebietes spürbar abgenommen habe, werde nun vorgeschlagen, Teilflächen des Blücherplatzes zu Entwidmen und auf privatrechtlicher Basis Stellplätze zu vermieten. Dies trage zu einer weiteren Flexibilisierung des Bewohnerparkens bei.

Die Diskussion zusammenfassend schlägt der Vorsitzende, Herr Jahn vor, den Beschluss in dem Sinne zu erweitern, dass ortsübliche Mietpreise festgelegt und Fremdnutzungen weiter berücksichtigt werden sollten.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Parkplatz Blücherplatz nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einzuziehen. Die Stellplätze sollen zu einem ortüblichen Mietpreis angeboten werden. Die vertragliche Vereinbarung soll Fremdnutzungen für Veranstaltungen weiterhin zulassen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Parkplatz Blücherplatz nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuziehen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Parkplatz Blücherplatz nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einzuziehen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Situation:

Der Parkplatz Blücherplatz liegt in der Bewohnerparkzone „Ost 2“.

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 06.09.2012 und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 26.09.2012 wurden die Ergebnisse der Nacherhebung im Bewohnerparkbereich „Ost 2“ vorgestellt. Aufgrund der geringen Auslastung des Parkplatzes Blücherplatz wurde beschlossen, den Parkplatz während der Gebührenpflichtzeit auch für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis „Ost 2“ freizugeben.

In der Sitzung am 15.11.2012 hat der Mobilitätsausschuss die Einführung eines Tagestickets für 5 € für den gesamten „Ost 2“-Bereich beschlossen. Die v.g. Beschlüsse wurden zwischenzeitlich umgesetzt.

Darüber hinaus hat die Verwaltung geprüft, ob weitere Möglichkeiten im Viertel bestehen, Parkraum für Dauerparken zu schaffen, um dem Interesse der Gewerbetreibenden entgegenzukommen. Verwaltungsintern wurde überprüft, ob die Fläche des Parkplatzes entwidmet werden kann, mit dem Ziel diese Fläche gegebenenfalls an interessierte Privatpersonen zu vermieten.

Verwaltungsvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der weiterhin geringen Auslastung des Parkplatzes Blücherplatz diesen zu entwidmen und die südlich und nördlich gelegenen Randparkplätze (siehe Anlage) bei Bedarf an interessierte Privatpersonen zu vermieten. Die übrigen Parkplätze sollen weiterhin für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis „Ost 2“ und als gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 19.09.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:36