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Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen-hier: -Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2013

FB 61/0975/WP16 · Entscheidungsvorlage

Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen-hier:-Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2013

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, appelliert an die Mitglieder des Rates der Stadt, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen, wofür es mehrere Gründe gebe.

Neben dem zurückliegenden Verwirrspiel der Verwaltung gebe es weitere Ungereimtheiten, z.B. was den Flächenbedarf angehe. Während von der Verwaltung ein Flächenbedarf von 2,5 Hektar angegeben werde, zeigen bereits fertiggestellte Windkraftenergieanlagen, dass der tatsächliche Flächenverbrauch bei 3,7 Hektar pro Anlage liege. Entsprechend könne man im Münsterwald auf ca. 25 Hektar 7 Anlagen errichten, was insgesamt 15 % des gesamten Münsterwaldes ausmache. Von dem ästhetischen Aspekt einmal abgesehen, dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass der Waldanteil der Stadt bereits 2 % unter den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes liege und der Rodung für die Anlagen nun ca. 5.000 gesunde Bäume zum Opfer fallen werden, mit weiteren schweren Folgen für die im Münsterwald vorhandene Fauna, vor denen auch die Expertenorganisationen wie NABU oder BUND eindringlich warnen.

Des Weiteren habe auch das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik den Windpark im Münsterwald als grundsätzlich unwirtschaftlich eingestuft. Es müsse daher eine Erhöhung der Strompreise durch die STAWAG befürchtet werden.

Zusammenfassend ließe sich sagen, dass alternative Energiegewinnung nicht zerstören dürfe, was man durch sie eigentlich bewahren wolle.

Beigeordnete Nacken nimmt Bezug auf den Antrag von Ratsherrn Schaffrath und der hierin enthaltenen Aussage, sie habe den Rat der Stadt in der vergangenen Novembersitzung nicht ausreichend informiert und zitiert das aus der Sitzung stammende Wortprotokoll zum Zielabweichungsverfahren. Zwar sei sie seinerzeit von einem zügigeren Voranschreiten des Verfahrens ausgegangen, habe den Rat der Stadt aber über noch jeden erforderlichen Schritt in Kenntnis gesetzt.

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, erklärt die von Ratsherrn Blum genannten Zahlen für falsch. Alleine das auf die Stadt Aachen fallende Gebiet des Münsterwaldes betrage 900 Hektar, von denen man 113 Hektar als Konzentrationsfläche ausgewiesen habe, was einem Flächenverbrauch von ca. 12 % und nicht 15 % entspreche. Gemessen an der Gesamtgröße des Münsterwaldes gehe gerade einmal 0,5 % verloren und werde durch Neupflanzungen zu 100 % ausgeglichen.

Einmal abgesehen davon sei bereits im November der Beschluss für die Windkraftanlagen gefasst worden, heute bestätige man lediglich die Änderungen der Regierungspräsidentin, die im Übrigen den Flächennutzungsplan genehmigt habe.

Er bitte darum, hier, ebenso wie im vergangenen November, für den Beschlussvorschlag zu stimmen.

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, beschreibt das zum Flächennutzungsplan ergangene Verfahren und erklärt, dass es heute lediglich um eine Korrektur zum bereits durch die Landesregierung genehmigten Flächennutzungsplan gehe. Bei dieser gehe es um die Frage, ob aus dem Flächenausschnitt ein Teilstück herausgenommen werden könne.

Es sei verständlich, dass die Meinungen in der Politik und in der Bürgerschaft von dem Beschluss abweichen, hierfür gebe es jedoch entsprechende Rechtsmittel.

Die Arbeit, die die Verwaltung zur Abstimmung vorgelegt habe, sei mit hohem zeitlichen Aufwand und hoher Detailtreue vorgenommen worden. Dies belege auch das Prüfverfahren der Bezirksregierung, die – wie bereits erläutert – nur hinsichtlich eines kleinen Teilstückes zu einer abweichenden Einschätzung gekommen sei. Ansonsten sei der Flächennutzungsplan anstandslos genehmigt worden. Die CDU-Fraktion werde, wie im November auch, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, erklärt für diese, dass sie dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde. Strategisch sei es zwar nachvollziehbar, dass die Gegner der Windkraftanlagen die Gelegenheit nutzen und noch einmal gegen das Thema zu argumentieren, allerdings halte er das ein oder andere Argument für vorgeschoben. Es handele sich hier um ein durchweg positives Projekt, das glücklicherweise recht schnell vorangetrieben worden sei und zur Umsetzung kommen werde.

Ratsherr Form, CDU-Fraktion, weist auf die im Genehmigungsbescheid der Bezirksvertretung enthaltenen Bedingungen hin, die seines Erachtens keine aufschiebende Wirkung haben, sondern sofort zu erfüllen seien. Neben der bereits erläuterten Reduzierung der Fläche sei unter Punkt 1 festgehalten, dass im Rahmen der Neubauverkehrsachse Via Avantis eine zweigleisige Eisenbahnstrecke ohne Einschränkung gebaut und betrieben werden könne und die erforderlichen Abstände zur geplanten Eisenbahntrasse einzuhalten seien, die ca. 400-500 Meter betragen.

Dies sei seiner Meinung nach im behördenverbindlichen Flächennutzungsplan zu regeln und abzuarbeiten. Er selbst werde den Beschlussvorschlag nicht mittragen.

Ratsherr Schaffrath, FWG, bleibt bei seiner Ansicht, dass das von Beigeordneter Nacken kurzfristig in der Ratssitzung erwähnte Zielabweichungsverfahren von kaum jemandem zur Kenntnis genommen worden sei. Hierbei handele es sich um ein Detail solcher Wichtigkeit, dass hierüber im Vorfeld eine Information hätte erfolgen müssen. Insgesamt halte er die dezentrale Installation von Windkraftparks an einigen einzelnen Stellen für grundsätzlich falsch. Diese Herangehensweise könne schlichtweg nicht zu dem gewünschten Ergebnis der Energiewende führen, was inzwischen auch bewiesen sei.

Im Übrigen sei kaum vorstellbar, dass die Landesregierung den geplanten Termin mit der Bürgerinitiative ohne entsprechenden Grund wahrnehmen werde.

Sicher sei ohnehin, dass die Stadt Aachen sich einem Klageverfahren mit der Gemeinde Roetgen und der Bürgerinitiative auseinandersetzen werden müsse.

Ratsherr Römer, CDU-Fraktion, fragt Bezug nehmend auf die neuesten Presseberichte zur vermeintlich beabsichtigten Klage der Gemeinde Roetgen gegen den Windpark, ob nicht auf Ebene der StädteRegion klärende Gespräche geführt werden können.

Der Oberbürgermeister erklärt hierzu, dass selbstverständlich Gespräche auf der Ebene der Hauptverwaltungsbeamten geführt werden, die Klage jedoch vom Gemeinderat der Stadt Roetgen beantragt werde. Auf dieser Ebene könne es keine offiziellen Gespräche geben, die zum gewünschten Ergebnis führen.

Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grüne, bestreitet, dass die Gegenbewegung zum Windpark so groß sei, wie hier dargestellt. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage habe ergeben, dass 85 % der Bürger und Bürgerinnen den Ausbau erneuerbarer Energien auch und gerade in ihrer Region sehr wichtig finden. Mit einem positiven Beschluss gebe man diesen Stimmen Ausdruck und handele eindeutig im Sinne der Bürgerschaft.

Ratsfrau Schlick, CDU-Fraktion, betont noch einmal, dass es hier lediglich um die Flächenkorrektur gehe. Die jetzige Diskussion sei daher nicht angemessen.

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, erklärt gerichtet an Ratsherrn Schaffrath, dass er durchaus Verständnis für dessen Unterstützung der Bewegung gegen die Windkraftanlagen habe, kritisiert aber gleichzeitig, dass er trotz dessen nicht ein einziges Mal an den dem Beschluss zu Grunde liegenden Beratungen im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz teilgenommen habe.

Nach einem sich anschließenden Wortwechsel zwischen den Ratsherren Schaffrath und Corsten wiederholt Ratsherr Römer die zuvor gestellte Frage von Ratsherrn Form und bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

Beigeordnete Nacken stellt klar, dass es sich bei dem Passus über die Avantislinie nicht um eine Auflage, sondern um einen Hinweis handele. Man habe sich sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt, sei aber, auch nach juristischer Prüfung, zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Lösung nicht über den Flächennutzungsplan herbeigeführt werden könne, da es sich bei der Avantislinie nicht um eine festgesetzte, planfestgestellte Linie handele. Der Abstand werde im noch folgenden BImSchG-Verfahren geklärt, bei dem ebenfalls das Eisenbahnbundesunternehmen zu beteiligen sein werde.

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, weist abschließend noch einmal auf den falsch berechneten Flächenverbrauch für die Windkraftanlagen und die Orte, die die Falschberechnung belegen, hin. Darüber hinaus führt er Bezug nehmend auf die von Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk zitierte Umfrage aus, dass diese äußerst unpräzise gestaltet gewesen sei. Ein positives Ergebnis sei daher kaum verwunderlich.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei 7 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich wie folgt: Der Rat der Stadt fasst zu den aus der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2013 sich ergebenden Änderung der Konzentrationsfläche im Teilabschnitt A , Bereich Münsterwald und B 258 - Fläche Nr. 2 folgenden Beschuss: Die Stadt Aachen beabsichtigt im Stadtgebiet weitere Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Im Rahmen der gesamträumlichen Betrachtung des Stadtgebietes wurden harte und weiche Kriterien in dem „gesamträumlichen Planungskonzept für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen” dargestellt. Hierzu zählt auch die Abstandsregelung von 500 m zu Einzelhöfen und Ansiedlungen im Außenbereich entsprechend der Vorgaben der TA-Lärm. Diese Rahmenbedingung diente als Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Südlich der geplanten Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnittes A befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Roetgen, östlich der B 258 eine Gebäudegruppe im Außenbereich (Münsterbildchen) die entsprechend des 500m Abstandes zu werten ist. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ist die Konzentrationsfläche entsprechend anzupassen. Die von der Genehmigung ausgenommene Fläche von ca. 1,9 ha wird durch den Rat der Stadt in der vorgelegten Fassung bestätigt und die Anlage 1 zur Genehmigung wird Bestandteil der Begründung. Darüber hinaus bestätigt der Rat der Stadt die redaktionellen Änderungen in Begründung, Umweltbericht sowie Zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt fasst zu den aus der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2013 sich ergebenden Änderung der Konzentrationsfläche im Teilabschnitt A , Bereich Münsterwald und B 258 - Fläche Nr. 2 folgenden Beschuss:

Die Stadt Aachen beabsichtigt im Stadtgebiet weitere Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Im Rahmen der gesamträumlichen Betrachtung des Stadtgebietes wurden harte und weiche Kriterien in dem „gesamträumlichen Planungskonzept für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen” dargestellt. Hierzu zählt auch die Abstandsregelung von 500 m zu Einzelhöfen und Ansiedlungen im Außenbereich entsprechend der Vorgaben der TA-Lärm. Diese Rahmenbedingung diente als Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Südlich der geplanten Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnittes A befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Roetgen, östlich der B 258 eine Gebäudegruppe im Außenbereich (Münsterbildchen) die entsprechend des 500m Abstandes zu werten ist. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ist die Konzentrationsfläche entsprechend anzupassen. Die von der Genehmigung ausgenommene Fläche von ca. 1,9 ha wird durch den Rat der Stadt in der vorgelegten Fassung bestätigt und die Anlage 1 zur Genehmigung wird Bestandteil der Begründung. Darüber hinaus bestätigt der Rat der Stadt die redaktionellen Änderungen in Begründung, Umweltbericht sowie Zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –

hier: - Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2013

Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen wurde mit Schreiben vom 05.08.2013 - AZ: 35.2.11-01-43/13 - die Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch durch die Bezirksregierung Köln mit Ausnahme einer Teilfläche im Teilabschnitt A, Bereich Münsterwald und B258 erteilt.

Mit der Genehmigung ergingen auch zwei Hinweise.

In der Begründnung zur Genehmigung wird ausgeführt, dass das im gesamträumlichen Planungskonzept der Stadt Aachen dargelegte Kriterium der Abstandsregelung von 500 m zu Einzelhöfen und Ansiedlungen im Außenbereich entsprechend der Vorgaben der TA-Lärm nicht konsequent angewandt sei. Nach Prüfung der Unterlagen ist diese Feststellung richtig. Vorliegend entspricht der Abstand zur der östlich der Monschauer Straße (B 258) liegenden Gebäudegruppe im Außenbereich (Münsterbildchen) nur ca. 423 m. Da die Kriterien des Planungskonzeptes einheitlich anzuwenden sind, sollte die Flächenreduzierung anerkannt und durch Ratsbeschluss bestätigt werden. Dadurch wird das gesamträumliche Planungskonzept mit der Anwendung der harten und weichen Tabukriterien unverändert und konsequent umgesetzt.

Darüber hinaus teilte die Bezirksregierung in ihrer Genehmigung noch Hinweise mit. Hierbei handelt es sich

1. um die Berücksichtigung der Via Avantis im Teilabschnitt B

2. um die Berücksichtigung fortschreitender technischer Entwicklung, die im Genehmigungsverfahren Relevanz haben.

Bezüglich der zu 1. genannten Via Avantis ist festzustellen, dass sich die Trassenführung fortschreitend konkretisiert. Da jedoch ein rechtsverbindliches Verfahren hierzu noch nicht abgeschlossen ist und eine rechtsverbindliche Trassierung noch nicht gegeben ist, ist im Genehmigungsverfahren durch entsprechende Beteiligung der Träger die Berücksichtigung der Trasse abzustimmen.

Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung beinhaltet bereits einen solchen Hinweis um sicher zu stellen, dass dieser Aspekt für das immissionsschutzrechtliche Verfahren von besonderer Bedeutung ist.

Vorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Aachen vor, der Genehmigung beizutreten und die Fläche im Teilabschnitt A, Fläche Nr. 2 entsprechend der Roteintragung durch die Bezirksregierung Köln zu reduzieren.

Die auszunehmende Fläche ist ca. 1,9 ha groß. In Folge dessen ändert sich die Flächenbilanz von vorher ca. 173,0 ha der Konzentrationsflächen insgesamt auf ca. 171,1 ha, die der Fläche des Teilbereich A von ca. 115,6 ha auf ca. 113,7 ha.

In der Begründung wurden die folgenden Positionen redaktionell ergänzt bzw. angepasst:

- Flächengrößen und Prozente

- Punkt 10 - Beteiligung der Bezirksregierung Köln auf Seite 13

- Punkt 2.2 - Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung/ Flächennutzungsplanderungdie letzten beiden Absätze auf Seite 20.

Die beschriebenen redaktionellen Änderungen sind Bestandteil der Begründung und des Umweltberichtes mit denen der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung 21.11.2012 die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - beschlossen hat und werden durch den Beitrittsbeschluss bestätigt. Darüber hinaus ist die angepasste Zusammenfassende Erklärung Bestandteil des Ratsbeschlusses.

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Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.09.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:33