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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 29.08.2013Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen- Haushaltsjahr 2013 -Beschaffung von Vermögensgegenständen - Festwerte-Übergangsheime

FB 50/0268/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Linden erklärt stellvertretend für die SPD-Fraktion, dass diese selbstverständlich hinter dieser Entscheidung stehe, die allerdingsin dieser Dringlichkeit und Überplanmäßigkeit nicht notwendig gewesen wäre, wenn die Fraktionen von CDU und Die Grüne den Vorschlägen der SPD-Fraktion in den Haushaltsberatungen gefolgt wäre. Die derzeitigen Kapazitäten reichten bei Weitem nicht aus, um die in Aachen ankommenden Flüchtlinge unterzubringen. Das Projekt Hansmannstraße werde vorrausichtlich erst im kommenden Frühjahr fertiggestellt, noch zur Verfügung stehende Unterbringungsmöglichkeiten in der Süsterfeldstraße und Stolberger Straße verliere man. Entsprechend verfüge man weder über den notwendigen Raum, noch seien die zur Schaffung benötigten Mittel im Haushalt veranschlagt. Die SPD-Fraktion werde deshalb die Zustimmung zum Haushalt nur vorbehaltlich der Veranschlagung der notwendigen Mittel erteilen.

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Dringlichkeitsentscheidung sich lediglich auf die Einrichtungsgegenstände beziehe. In der Einbringung des Haushalts für das kommende Jahr werde die Stadt eine entsprechende Position für Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere auch im Bereich der personellen Besetzung, vorsehen. Bezüglich der Stellenausgestaltung befinde man sich derzeit in der Prüfung.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die am 29.08.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW: Die Zustimmung zur überplanmäßigen Leistung von Mitteln in Höhe von 99.000 € bei PSP-Element 5-100803-900-00100-900-1 „Beschaffung von Vermögensgegenständen – Festwert“, Kostenart 78350000 „Investitionen für Festwerte“ (PSP-Element 1-100803-900-4, Kostenart 52560000) im Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die am 29.08.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem.

§ 60 GO NW:

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Leistung von Mitteln in Höhe von 99.000 € bei PSP-Element 5-100803-900-00100-900-1 „Beschaffung von Vermögensgegenständen – Festwert“, Kostenart 78350000 „Investitionen für Festwerte“ (PSP-Element 1-100803-900-4, Kostenart 52560000) im Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Dringlichkeitsentscheidung ist alsAnlage 1 beigefügt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

79.944,82

178.944,82

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 99.000,00

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

620.000,00

719.000,00

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+ 99.000,00

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 18.09.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:32