Bericht zur Wiederbesetzungssperre in der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben
FB 11/0207/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
Herr Dr. Barth führt aus, dass die Wiederbesetzungssperre mittelfristig durch Einführung der Zielstellenpläne abgelöst werden soll.
Frau Hoch sieht das Instrument der Wiederbesetzungssperre kritisch, da Mitarbeiter/innen durch die Nichtbesetzung von Stellen in hohem Maße belastet werden, was u.a. zu höherem Krankheitsaufkommen führt. Hinzu kommt, dass die Wiederbesetzungssperre durch überplanmäßige Stellenbesetzungen umgangen wird, wodurch das Instrument insgesamt in Frage gestellt werden muss. Zudem bittet Frau Hoch um die Erweiterung des Ausnahmekataloges zur Wiederbesetzungen bei Vakanzen infolge von Schwangerschaft bzw. der anschließenden Ausfallzeiten. Dr. Barth sagt zu, den Ausnahmekatalog entsprechend zu ergänzen.
Herr Herforth spricht sich ebenfalls gegen die Wiederbesetzungssperre aus und bittet in diesem Kontext um Darstellung des Instrumentes der Zielstellenpläne hinsichtlich Inhalt, Konsequenzen und Auswirkungen. Herr Dr. Barth führt aus, dass formal ein Zielstellenplan die Verschränkung des Stellenplans mit der Funktionalität der Organisation der Verwaltung darstellt. Insofern muss mit Einführung eines Zielstellenplanes eine klare Aufgabenkritik einhergehen. Der Fachbereich Personal und Organisation wird gemäß Auftrag des Verwaltungsvorstandes im Zuge der Reorganisation mit der Einführung eines Zielstellenplanes vorangehen. Perspektivisch soll im Rahmen der beabsichtigten Zusammenführung der Fachbereiche Soziales (FB 50) und Wohnen (FB 64) ebenfalls die Einführung eines Zielstellenplanes erfolgen. Eine erste Darstellung am Beispiel FB 11 ist für das 1. Quartal 2014 vorgesehen.
Frau Begolli widerspricht den Ausführungen der Vorlage, wonach eine laufende Berichtspflicht der Verwaltung entfallen kann, da diese auf einen einstimmigen Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses zurückzuführen ist. Herr Büchel erklärt, dass die Wiederbesetzungssperre als Teil der Haushaltskonsolidierung beschlossen worden ist und durch die sukzessive Einführung der Zielstellenpläne so schnell wie möglich abgelöst werden soll. Herr Ludwig bekräftigt, dass der Verwaltung das Instrument der Wiederbesetzungssperre zwar derzeit nicht aus der Hand genommen werden kann, fordert aber eine umgehende Abkehr von der Wiederbesetzungssperre in nicht zu weitem Abstand.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss fasst unter der Prämisse der Beibehaltung der Berichtspflicht der Verwaltung mehrheitlich mit vier Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Oberbürgermeister die Wiederbesetzungssperre für bei der Stadtverwaltung (einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen) frei werdende Stellen beizubehalten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss vom 19.05.2010 hat der Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung einer Wiederbesetzungssperre empfohlen. Zeitgleich erging der Auftrag an die Verwaltung, im Ausschuss über die Anzahl, Wertigkeit und Dauer der aufgrund der Besetzungssperre unbesetzten Stellen sowie über die infolge der Besetzungssperre eingesparten Personalkosten turnusmäßig zu berichten.
Erwartet wurde für das Jahr 2010 eine Einsparung von Personalkosten in Höhe von ca. 1,5 Mio € und für das Jahr 2011 in Höhe von 3 Mio €.
Als Ergebnis der turnusmäßigen Berichte über die Wiederbesetzungssperre stellt sich die finanzielle Situation aktuell wie folgt dar:
Haushaltsjahr | Kernverwaltung | Eigenbetriebe | Summe |
2010 (25.05. bis 31.12.2010) | 229.169,70 € | 27.579,63 € | 256.749,33 € |
2011 (01.01. bis 31.12.2011) | 1.642.406,82 € | 655.134,76 € | 2.297.541,58 € |
2012 (01.01. bis 31.12.2012) | 1.112.010,40 € | 339.553,86 € | 1.451.564,26 € |
2013 (01.01. bis 30.06.2013) | 430.075,80 € | 250.781,58 € | 680.857,38 € |
Summe | 3.413.662,72 € | 1.273.049,83 € | 4.686.712,55 € |
Diesen Zahlen ist zu entnehmen, dass der Spareffekt hinter den prognostizierten Einsparungen zurück bleibt. Dies ist u.a. darin begründet, dass
-jede Stelle nur einmal der Wiederbesetzungssperre unterliegt,
-eine hohe Fluktuation in Bereichen besteht, die sich ohnehin im Ausnahmekatalog befinden (insgesamt 1429 Stellen), wie beispielsweise:
-KiTa und OGS-Personal
-Schulsekretariatskräfte und Schulhausmeister
-Stellen in den Sozialraumteams
-Ordnungs- und Sicherheitskräfte
-Feuerwehreinsatzdienst
-Vorzimmerkräfte
Für weitere Bereiche wie z.B. CallAC wurde eine Mindestbesetzungsquote garantiert. Anträge für weitere Ausnahmen wie den Post- und Botendienst im E 26 liegen vor.
-vakante Stellen mit aus personalwirtschaftlichen Gründen zwingend unterzubringenden Mitarbeitern/innen trotz Wiederbesetzungssperre besetzt werden,
-notwendige Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall vom Oberbürgermeister oder demVerwaltungsvorstand erteilt wurden.
Der städtische Haushalt war in den vergangenenJahren mehrfach nur knapp genehmigungsfähig, so dass ein Verzicht auf Einsparungen voraussichtlich zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes geführt hätte, u.a. mit folgenden Auswirkungen:
-Einschränkung der Standards bei Erfüllung von Pflichtaufgaben
-Reduzierung der freiwilligen Aufgabenwahrnehmung
-Ausweitung derWiederbesetzungssperre
-Reduzierung der demographisch notwendigen Nachwuchsausbildung
-Beförderungsstopp
Vor diesem Hintergrund war und ist es weiterhin unabdingbar, alle zur Verfügung stehendenInstrumente der Haushaltskonsolidierung zu nutzen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Aachen aufrecht zu erhalten. Die Wiederbesetzungssperre leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.
Dabei sind die regelmäßig dokumentierten Einsparungen nicht lediglich kalkulatorischer Natur. Aus
der Nichtbesetzung vorhandener Planstellen ergeben sich finanzielle Freiräume. Hierfür im
Haushaltsplan bereits veranschlagte Finanzmittel stehen damit z.B. für unvorhergesehene und
unabweisbare Personalmaßnahmen tatsächlich zur Verfügung.
Bei Freiwerden einer Stelle ist die betroffene Dienststelle unmittelbar zur Aufgabenkritik verpflichtet, bevor die Wiederbesetzung in die Wege geleitet wird. Dieses Instrument unterliegt naturgemäß dem Zufälligkeitsprinzip, aber es besteht die Möglichkeit, bei Eintreten einer Vakanz das Einsparpotential auch unmittelbar zu nutzen. Darüber hinaus ist erkennbar, dass die Verwaltung aufgrund dieser Prüfpflichten zu einer höheren Sensibilität im Umgang mit Personalkosten veranlasst wird.
Perspektivisch wird die Entwicklung von Zielstellenplänen diese zufällige Aufgabenkritik durch eine systematische Betrachtung ergänzen und langfristig ablösen können.
Die Vergabe von Leistungen an Dritte oder eine Erhöhung von Auftragsvergaben im laufenden Geschäftsbetrieb zum Ausgleich einer bestehenden Stellenvakanz ist grundsätzlich nicht zulässig.
Diese Vorgabe erfolgte bereits bei Einführung der Wiederbesetzungssperre mit Schreiben vom 02.07.2010 gegenüberallen Fachbereichen sowie den Eigenbetrieben.
Es kann nicht bestritten werden, dass durch die 6-monatige Wiederbesetzungssperre ein sachgerechter Wissenstransfer erschwert und die Gefahr von Arbeitsverdichtung und Mehrbelastung des Personals - insbesondere in kleineren Organisationseinheiten - einhergeht.
Hier besteht im Einzelfall die Möglichkeit eine Ausnahmen zur Wiederbesetzungssperre zurAufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes zu beantragen und damit nicht zuletzt eine unvertretbare Überlastung der Kollegen/innen im jeweiligen Aufgabenbereich zu vermeiden. Seit Einführung dieses Instrumentes unterlagen bis heute insgesamt 274 Stellen der Wiederbesetzungssperre. Bisher wurden 63 Ausnahmeanträge durch den Verwaltungsvorstand positiv beschieden.
Unter Würdigung der oben dargestellten Aspekte und unter der Prämisse, dass die prekäre Finanzsituation der Stadt Aachen dies weiterhin erfordert, ist es im Ergebnis notwendig, die Wiederbesetzungssperre solange fortzuführen, bis alternative Maßnahmen zur Haushalts-konsolidierung, wie eine aktive Aufgabenkritik und die sich z.Zt. in der Entwicklung befindlichen Zielstellenpläne, konkret greifen. Es wird daher vorgeschlagen, der Empfehlung des PVA vom 18.05.2010 weiter zu folgen. Eine laufende Berichtspflicht kann zukünftig entfallen, da die Wirkung dieses Instrumentes mit dieser Vorlage hinreichend dargelegt worden ist.
Der Ratsantrag der Fraktion im Rat „Die Linke“ vom 11. Juni 2013 zur Aufhebung der Wiederbesetzungssperre in der Stadtverwaltung und in den Eigenbetrieben gilt damit als behandelt.
Der Personalrat erhält eine Durchschrift dieser Vorlage. Das Initiativschreiben des Personalrates vom 18.07.2013 wird nach abschließender Entscheidung in dieser Angelegenheit beantwortet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung von Personalkosten
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 59748
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=59748
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 18.09.2013
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Zusätze
- Ratsantrag der Linken vom 11.06.2013 zur Aufhebung der Wiederbesetzungssperre und Antrag des Personalrates der Allgemeinen Verwaltung vom 18.07.2013 zur Aufhebung der Wiederbesetzungssperre
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:31