10. Oktober 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 6Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 885 -- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände hier: -Offenlagebeschluss (2. Offenlage)

FB 61/0960/WP16 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 885 -- Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände hier: -Offenlagebeschluss (2. Offenlage)

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die CDU-Fraktion äußert Frau Schlick Zustimmung zu dem jetzt vorgelegten Entwurf. Mit dieser sensiblen Planung mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau hoffe man, eine gute Entwicklung für diesen Bereich in Gang zu setzen.

Für die Fraktion der Grünen berichtet Herr Rau, dass dieser Entwurf eine sehr positive Resonanz in der Fraktion gefunden habe. Insbesondere begrüße man die Tatsache, dass es gelungen sei, für dieses Projekt Investoren von außerhalb nach Aachen zu holen, die mutig genug seien, an dieser verkehrlich doch recht belasteten Stelle Wohnungsbau zu realisieren, und zwar mit einer Quote an öffentlich gefördertem Wohnungsbau von knapp über 20%. Städtebaulich sei der Anschluss an die bestehende Siedlung Joseph-von-Goerres-Straße gut gelungen, auch die Durchgrünung des Plangebiets mit einem öffentlichen Bereich sei begrüßenswert. Man hoffe nun, dass die geplante Einzelhandelsnutzung tatsächlich realisierbar sei und dass das Projekt zügig umgesetzt werden könne.

Für die SPD-Fraktion stimmt Herr Plum Herrn Rau zu, mit der vorliegenden Planung sei für ein schwieriges Grundstück mit einer schwierigen Geschichte endlich eine gute Lösung in Sicht. Auch seine Fraktion unterstütze dieses Projekt, insbesondere da es einen wertvollen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem öffentlich geförderten Wohnraum leiste.

Für die FDP-Fraktion schließt sich Herr Dr. Vossen seinen Vorrednern an, auch aus seiner Sicht könne man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung uneingeschränkt folgen.

Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Müller ebenfalls Zustimmung und betont, dass man vor allem die Realisierung von öffentlich geförderten Mietwohnungen sehr begrüße. Insgesamt handele es sich um ein schönes Projekt, das mit dem schön gestalteten Innenbereich einen Mehrwert für den gesamten Bereich schaffen könne.

Auf Nachfrage von Frau Hörmann sagt Frau Nacken zu, eine Darstellung der Höhen im Verhältnis zur gegenüberliegenden Bebauung nachzuliefern.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände -

hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens und Inhalt der Änderung zur 2. Offenlage

-Am 27.01.2005 fasste der Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss (A169) für das Plangebiet auf Grundlage eines Bebauungskonzeptes im Rahmen der Stadterneuerung Aachen-Ost.

-Am 11.01.2007 hat der Planungsausschuss und am 07.02.2007 die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Verwaltung beauftragt den Bebauungsplan zu erarbeiten und eine Bürgerinformation durchzuführen.

-Im März 2007 wurde die frühzeitige Bürgerinformation auf freiwilliger Basis (§ 13a BauGB) durchgeführt.

-Am 20.08.2008 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Offenlage empfohlen und am 28.08.2008 hat der Planungsausschuss die Offenlage beschlossen.

-Die 1. Offenlage erfolgte vom 06.10. – 07.11.2008.

Das städtebauliche Konzept der 1. Offenlage sah im rückwärtigen Bereich einen Lebensmitteldiscounter inklusive eines Parkplatzes sowie eine fragmenthafte Blockrandbebauung mit einer Wohnnutzung vor. Das Bauleitplanverfahren wurde mit allen Verfahrensschritten bis unmittelbar vor Satzungsbeschluss durch den Rat durchgeführt. Ein Satzungsbeschluss wurde jedoch nicht gefasst, da der damalige Investor das Verfahren nicht weiterverfolgt hat. Der im Plangebiet vorgesehene Lebensmittelmarkt wurde zwischenzeitlich in der nähren Umgebung auf einem Grundstück an der Peliserkerstraße errichtet.

Mittlerweile ist ein neuer Investor Verfügungsberechtigter über die Grundstücke. Er beabsichtigt nun die kurzfristige Realisierung einer Wohnbebauung entlang des Blockrandes (V plus Staffelgeschoss) und im Blockinnenbereich (IV plus Staffelgeschoss) mit 170 Wohneinheiten. Nur im Eckbereich Stolberger Straße / Joseph-von-Görres-Straße soll ein untergeordneter Anteil von gewerblicher Nutzung (500 m² für Läden, Café o.ä.) im Erdgeschoss angesiedelt werden. Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage mit zwei Zufahrten untergebracht werden. Damit wird im Blockinnenbereich Platz für begrünte Freiflächen (1.800 m²) geschaffen, die für die Öffentlichkeit durch ein Wegerecht zugänglich sein sollen.

Am 06.12.1012 wurde das städtebauliche Konzept dem Architektenbeirat vorgestellt. Das Konzept wurde als gelungener Entwurf begrüßt. Hierbei wurde empfohlen, die Ecke an der Gneisenaustraße an dem Bestand anzupassen und eine eindeutige Traufkante entlang der Josep-von-Görres Straße mit den denkmalgeschützten Gebäuden auszubilden. Im Bebauungsplan wird das Staffelgeschoss durch eine 2,0 m nach hinten versetzte Baugrenze festgesetzt, wodurch eine eindeutige Traufkante entsteht. Die neue Blockrandbebauung passt sich in der Höhe der umgebenden Bebauung an und greift den vorhandenen Versatz der denkmalgeschützten Häuserzeile an der Joseph-von-Görres-Straße auf.

Das heute bereits fast vollständig versiegelte Gelände wird durch die Tiefgarage mit einer GRZ von 0,9 unterbaut. Eine derartige Überschreitung der GRZ (für Stellplätze liegt diese bei 0,8) und auch der GFZ von 1,75 ist jedoch aufgrund der hohen Bedeutung der Innenstadtentwicklung städtebaulich begründbar.

Bereits bei der ersten Offenlage wurden die relevanten Umweltbelange geprüft. Durch das neue Konzept wird sich gegenüber der Frequentierung eines Discounters die Verkehrsbelastung reduzieren. Trotzdem werden aufgrund der bereits bestehenden hohen Lärmbelastungen Lärmschutzmaßnahmen an den straßenzugewandten Fassaden der Neubauten notwendig. Durch die erwünschte Blockrandbebauung entstehen an den gegenüber liegenden Bestandsgebäuden erhöhte Lärmwerte. Wie bereits bei der vorherigen Planung werden die Kosten und die Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden außerhalb des Plangebietes in dem städtebaulichen Vertrag geregelt.

Bei dem innerstädtischen Standort ist eine Reduzierung der erforderlichen Spielplatzfläche bei der - städtebaulich durchaus gerechtfertigten - Dichte angemessen. Der Investor wird jedoch verpflichtet eine Ausgleichzahlung zu leisten, womit die nahegelegenen Spielplatzflächen aufgewertet werden können.

Neben Umweltmaßnahmen (Grünordnung, Artenschutz, Bodenschutz, Grundwasserschutz, Lärmschutz), sowie verkehrslenkende Maßnahmen wird auch die Ausgleichszahlung für Kinderspielplätze sowie die Umsetzung von 20% öffentlich geförderten Wohnungsbau in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

  1. Bericht über die durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen

Trotz des Verfahrens gemäß § 13 a BauGB wurde eine freiwillige Bürgerinformation durchgeführt. Die wenigen Bürger und Bürgerinnen, die sich meldeten, beklagten die desolate Situation des Geländes und wünschen sich eine Bebauung der Brachfläche. Hierbei wurden eine geschlossene Blockrandbebauung und anstelle eines Parkplatzes ein begrünter Innenhof eingefordert. Im Rahmen der ersten Offenlage ging keine Anregung ein.

Mit der neuen Planung wird der Anregung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung entsprochen.

  1. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligungen

Im Rahmen der 1. Offenlage wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es wurden drei Anregungen vorgebracht. Darauf hin wird in den Schriftlichen Festsetzungen auf Kampfmittel hingewiesen. Es werden die Höhen des denkmalgeschützten Bestandes berücksichtigt. Zwei Trafostationen an der Stolberger Straße können auf Anregung der Stawag in das Gebäude verlegt werden. Die Abwägung wurde zum Satzungsbeschluss im Planungsausschuss Ende 2008 bereits beraten.

  1. Offenlagebeschluss

Das vorliegende städtebauliche Konzept entspricht den Zielen der damals aufgestellten Rahmenplanung Soziale Stadt Aachen-Ost. Die Ansiedlung von Wohnungsbau wird das Quartier stärken und hilft den Wohnungsmarkt zu entspannen. Eine Nachkriegsbrache kann durch die Bebauung endlich aufgelöst werden.

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (7)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 10.10.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:40