23. Juni 2005 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Grundsicherung für ArbeitsuchendeSozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)hier: Kosten der UnterkunftKosten der Unterkunfta)Stellungnahme des ARGE Geschäftsführersb)Stellungnahme der Verwaltungc)Verfahren zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten von Alg II-Beziehern

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Höller-Radtke bedauerte das durch das Versenden der Schreiben mit der Bitte um Senkung der Unterkunftskosten ausgelöste Geschehen der letzten Wochen; zwischenzeitlich sei seitens der ARGE jedoch alles Mögliche unternommen worden, um die Angelegenheit zu klären. Zu dem von der Verwaltung vorgelegten Kriterienkatalog, der bereits im Jahr 1998 für den Personenkreis der Sozialhilfeempfänger verabschiedet worden sei, wünschte sie dem Ausschuss eine gute Beratung zum Wohle der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Auch Herr Lindgens bedauerte die Sorgen und Nöte, die durch die seitens der ARGE veranlasste Aktion entstanden seien. Zudem betonte er, dass seitens der Verwaltung zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen sei, den Ausschuss mit falschen Informationen zu versorgen. In der Verwaltungsvorlage sei die für die Zukunft angedachte Verfahrensweise detailliert beschrieben worden. Er bat die Ausschussmitglieder sowie die Bürgerinnen und Bürger, sowohl der Verwaltung als auch der ARGE weiterhin ihr Vertrauen zu schenken, um die schwierige Aufgabe im Interesse der Betroffenen erledigen zu können.

Herr Kourten erläuterte sodann die der Einladung beigefügte Verwaltungsvorlage. Er schlug vor, den vorliegenden Kriterienkatalog zu bekräftigen und zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für die Sozialverwaltung und die ARGE zu erklären.

Herr Schäfer (CDU-Fraktion) dankte der Verwaltung für die ausführliche Vorlage, der auch das in 600-facher Ausfertigung versandte Schreiben beigefügt gewesen sei. Seiner Auffassung nach sei der bereits seit 1998 verwendete Text weder inhaltlich noch rechtlich zu beanstanden; auch habe er in der Vergangenheit keinen Anlass zum Ärger geboten. Insofern sei die in den letzten Wochen sowohl in der Politik als auch in den Medien geäußerte Kritik nicht verständlich. Der seitens der ARGE gemachte Fehler bestehe vielmehr darin, diesen Brief ohne vorhergehende Einzelfallprüfung versandt zu haben. Er schlug vor, den Verfahrensablauf zukünftig dahingehend zu verändern, dass bereits mit der Einladung zu einem persönlichen Gespräch zum Thema Unterkunftskosten ein Merkblatt verschickt werde, aus dem die Kriterien zu erkennen seien, nach denen weitergehende Unterkunftskosten zu übernehmen seien. Die zukünftige Vorgehensweise müsse nach dem Grundsatz „nach Recht und Gesetz aber mit Augenmaß und sozialem Fingerspitzengefühl“ erfolgen. Diese Maßgabe sei in dem vorgeschlagenen Kriterienkatalog berücksichtigt, der im Übrigen aus Sicht der Verwaltung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe. Seitens der CDU-Fraktion könne dem Beschlussvorschlag somit umfassend gefolgt werden. Abschließend äußerte er den Wunsch, die Hartz IV-Problematik nicht mehr wie bisher in jeder Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu beraten. Es sei nicht Aufgabe des Ausschusses, sich ständig mit Einzelfragen zu befassen. Er regte an, die Thematik ARGE nur noch in größeren zeitlichen Abständen im Rahmen der Tagesordnung zu behandeln.

Herr Müller betonte, dass es sich bei der Thematik um eine sehr wichtige Angelegenheit handele. Die in der Vergangenheit angeschriebenen Menschen seien tatsächlich in Panik geraten. Soweit Herr Kourten ausgeführt habe, dass für die Arbeitslosengeld II-Bezieher jetzt die Bestimmungen gelten, die schon früher bei den Empfängern von Sozialhilfe Anwendung fanden, bestehe genau hierin das Problem; der Standard für die ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger werde auf Sozialhilfeniveau abgesenkt. Fest stehe, dass man die bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht abschaffen könne. Die Aufgabe von Politik und Verwaltung müsse nunmehr sein, die Bedingungen für die Betroffenen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu verbessern. Abschließend nahm er Bezug auf Seite 11 der Verwaltungsvorlage. Demnach sei der ARGE im Sinne einer Geschäftsanweisung aufgegeben, bei der Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten nach dem genannten Kriterienkatalog zu verfahren. Ebenso sei sie angehalten worden, das zwischen Politik und Verwaltung einvernehmlich erstellte Musterschreiben zu verwenden. Er bat Herrn Raschke um Mitteilung, ob es eine konkrete Anweisung aus der Verwaltung oder der Politik gegeben habe, entsprechend zu verfahren.

Herr Lindgens wies darauf hin, dass die Verwaltung bei der Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten angehalten sei, sich auf den 1998 im Sozial- und Gesundheitsausschuss beschlossenen Kriterienkatalog zu stützen. Seitens der Verwaltung sei die ARGE gebeten worden, diesen Kriterienkatalog mit all den die Betroffenen schützenden Ausnahmeregelungen auch auf den Personenkreis der Arbeitslosengeld II-Bezieher anzuwenden. Hintergrund dieses Verfahrens sei, dass die Stadt den überwiegenden Teil der Unterkunftskosten zu tragen habe.

Im Namen der SPD-Fraktion kritisierte auch Herr Künzer die durch die ARGE durchgeführte Aktion. Hierbei habe es sich nicht um eine technische Panne gehandelt. Vielmehr sei die ARGE zum jetzigen Zeitpunkt personell noch nicht so aufgestellt, wie es für einen reibungslosen Verfahrensablauf nötig wäre. Dennoch sprach er Herrn Raschke als ARGE-Geschäftsführer sein vollstes Vertrauen aus.

Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II sei ursprünglich der Zweck verfolgt worden, Langzeitarbeitslose aus einer anonymisierten Massenverwaltung herauszunehmen und im Rahmen eines Fallmanagements eine Einzelfallbearbeitung zu erreichen. Das zur Senkung derUnterkunftskosten durchgeführte Verfahren entspreche diesem Ansatz jedoch gerade nicht. Er regte an, zukünftig vorab nach Aktenlage zu prüfen, in welchen Fällen eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten in Betracht komme. Die letztendlich zu treffende Entscheidung müsse jedoch im Rahmen des Fallmanagements getroffen werden. Er bedauerte, dass die Kommunalpolitik nicht in der Trägerversammlung der ARGE vertreten sei und somit auch keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsabläufe nehmen könne.

Er unterstützte den seitens der Verwaltung vorgelegten Kriterienkatolog, der in der heutigen Sitzung bekräftigt werden solle. Das Abgeordnetenhaus in Berlin habe im Übrigen einen ähnlichen Kriterienkatalog verabschiedet. Die Vorgehensweise, sich am Mietspiegel zu orientieren, halte er für richtig. Für den von Herrn Kourten genannten Preis von 5,25 €pro m² zzgl. Heiz- sowie Betriebskosten seien gute Wohnungen zu erhalten. Abschließend nahm er Bezug auf das von Herrn Lindgens vorgestellte Leitbild für die Stadt Aachen und regte an, ein solches auch für die ARGE einzurichten.

Auch Frau Scheidt dankte Herrn Kourten für die ausführliche Darstellung. Sie befürwortete den bereits in der Vergangenheit erstellten Kriterienkatalog, der den jeweiligen Sachbearbeitern individuelle Entscheidungen ermögliche. Tatsächlich seien diese Kriterien für die Empfänger des bis zum 31.12.2004 geltenden Bundessozialhilfegesetzes aufgestellt worden. Auch diesem Personenkreis habe sich der Sozial- und Gesundheitsausschuss jedoch besonders verpflichtet gesehen. Im Übrigen hätten viele Langzeitarbeitslose vor dem 01.01.2005 bereits ergänzende Leistungen der Sozialhilfe bezogen, sodass auch für diesen Personenkreis keine Änderung eingetreten sei. Sie erinnerte daran, dass die Gründung der ARGE im Rat gemeinsam mit der PDS beschlossen worden sei. Damals habe es die PDS als ihre Aufgabe gesehen, das zukünftige Verfahren mitzugestalten. Genau hierzu forderte sie Herrn Müller ausdrücklich auf. Schließlich stellte sie fest, dass der von Herrn Müller für diese Sitzung formulierte Antrag über die seinerseits beispielsweise genannte „AV Wohnen“, die in Berlin von der SPD und der PDS beschlossen worden sei, hinausgehe. Der Antrag von Herrn Müller ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Frau Lürken wies darauf hin, dass die in der Vergangenheit erfolgte Aktion, 600 Briefe an Betroffene zu versenden, sicherlich nicht glücklich gelaufen sei. Es müsse sichergestellt werden, dass so etwas zukünftig nicht mehr passiere. So gehe aus der Vorlage der Verwaltung auch ausdrücklich hervor, dass man bereit sei, jeden einzelnen Fall zu betrachten und individuell zu entscheiden. Dies genau sei die Aufgabe der ARGE, nicht jedoch des Ausschusses. Im Übrigen sei das versandte Schreiben nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen gewesen, sodass es auch gar keine unmittelbare Rechtswirkung hätte entfalten können. Es wäre nicht zuletzt Aufgabe der PDS gewesen, die Leute genau darauf hinzuweisen, und so das Entstehen von Panik zu vermeiden. Sie verwahrte sich ausdrücklich dagegen, von Seiten der PDS als herzlos dargestellt zu werden. Vielmehr fühle man sich allen betroffenen Personen verpflichtet.

Herr Müller wehrte sich dagegen, nunmehr eine Schuldumkehr zu betreiben. Man könne sich bei der Presse vergewissern, dass tatsächlich Panik geherrscht habe. Auch habe er keineswegs den Personenkreis der Sozialhilfeempfänger abwerten wollen. Seiner Kenntnis nach habe es für den Bereich der Sozialhilfeempfänger auch keine Serienbriefaktion gegeben. Im Berliner „AV Wohnen“ seien klare Ausnahmetatbestände aufgeführt; diese blieben keineswegs hinter den Aachener Kriterien zurück. Mit entsprechendem Willen sei es möglich, die vorgestellten Kriterien noch zu erweitern. So vertrete er die Auffassung, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II im ersten Jahr des Leistungsbezuges nicht zur Senkung ihrer Unterkunftskosten aufgefordert werden sollten.

Frau Höller-Radtke erklärte, dass sie einen Vergleich zwischen den in Berlin verabschiedeten Regelungen und dem Kriterienkatalog für Aachen für problematisch halte. Unbestritten sei das SGB II umzusetzen. Das versuche man, so sozial wie möglich zu tun. Sie betonte, dass auch in der Vergangenheit nicht ein einziger der der Personengruppe der alten Menschen zugehörigen Sozialhilfeempfänger habe umziehen müssen.

Auch Herr Helg teilte mit, dass er den Kriterienkatalog vollumfänglich unterstütze.

Auf seine Nachfrage erläuterte Herr Kourten, dass es bei der Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes nur eine einzige richtige Entscheidung gebe, die der zuständige Träger zu treffen habe. Diese Entscheidung sei gerichtlich voll nachprüfbar. Anders als bei der Ausübung von Ermessen bestehe keinerlei Spielraum.

Frau Schulz vertrat die Auffassung, dass der Antrag der PDS in verschiedenen Punkten bereits durch den Kriterienkatalog erledigt sei. Ihr sei aufgefallen, dass in der Verwaltungsvorlage keine Ausführungen zum Wohneigentum gemacht worden seien. Sie bat um Mitteilung, ob lediglich Zinsen oder auch Tilgungsleistungen berücksichtigt werden können.

Herr Kourten stellte klar, dass die Kriterien für die Angemessenheit von Unterkunftskosten sowohl für Mietwohnungen als auch für Wohnungseigentum gelten. Grundsätzlich würden neben den ggf. zu entrichtenden Zinsen auch alle Nebenkosten berücksichtigt. Tilgungsleistungen würden in der Regel keine Berücksichtigung finden, da diese letztlich dem Vermögensaufbau dienten und dies nicht Aufgabe der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende sei. In der Regel sei es möglich, mit dem jeweiligen Kreditinstitut eine Regelung zu treffen, wonach Tilgungsleistungen vorübergehend ausgesetzt würden. Sollte dies nicht möglich sein, käme ausnahmsweise die Übernahme von Tilgungsleistungen zur Sicherung der Unterkunft - allerdings im Darlehenswege - in Betracht.

Herr Combächer bat um Mitteilung, ob die Empfänger der in Rede stehenden 600 Briefe zwischenzeitlich darüber informiert worden seien, dass diese keine rechtlichen Auswirkungen entfalten würden. Auch er vertrat die Auffassung, dass man sich hinter dem seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Kriterienkatalog nicht verstecken müsse. Anders sei die Hartz IV-Gesetzgebung zu bewerten. Diese könne man im Wege der Kommunalpolitik jedoch nicht verändern.

Herr Raschke berichtete, dass das auf Seite 6 der Vorlage abgedruckte Schreiben zwischenzeitlich an alle Betroffenen versandt worden sei, sodass die Situation geklärt sein dürfte.

Frau Scheidt nahm nochmals Bezug auf den Wortlaut des Kriterienkatalogs aus Berlin, um deutlich zu machen, dass dort in Ausnahmefällen um 10 % erhöhte Unterkunftskosten berücksichtigt würden; darüber hinaus würden Kosten jedoch keinesfalls anerkannt. Sie bat zur Kenntnis zu nehmen, dass der für die Stadt Aachen geltende Kriterienkatalog deutlich über die Berliner Regelungen hinausgehe. Sie betonte, dass alle Städte die gleichen Probleme zu bewältigen hätten. Alle verantwortlichen Politiker würden versuchen, die Auswirkungen des Gesetzes in den Griff zu bekommen. Sie rief alle Beteiligten ausdrücklich auf, Verantwortung zu übernehmen.

Auch Herr Künzer betonte, dass die von Seiten der PDS geforderten Ausnahmekriterien in großem Umfang bereits seit Jahren in Aachen berücksichtigt würden und erprobt seien, ohne Nachteile für die Betroffenen gebracht zu haben. Er halte es für einen Fehler, das Verfahren bei der Entscheidung über die Anerkennung von Unterkunftskosten bis ins letzte Detail zu regeln. Wolle man ernsthaft ein Fallmanagement betreiben, müsse ein Spielraum verbleiben, um individuelle Entscheidungen zu ermöglichen.

Herr Müller plädierte nochmals für seinen Antrag, die vorgeschlagenen Kann-Bestimmungen umzuwandeln. Dies biete mehr Sicherheit für die betroffenen Bürger. Soweit aus der Presse zu entnehmen gewesen sei, dass zusätzliches Personal zur Überprüfung der häuslichen Situation der Alg II-Bezieher benötigt werde, bat er die Verwaltung um Stellungnahme. Im Hinblick darauf, dass aufgrund der Sommerpause nunmehr eine mehrmonatige Sitzungspause anstehe, regte er zudem an, nach Ende der Sommerferien im August 2005 eine Sondersitzung durchzuführen.

Herr Lindgens berichtete, dass bei der Gründung der ARGE anhand der Fallzahlen ein Stellenplan erarbeitet worden sei. Darüber hinaus seien keine Stellenzuweisungen beabsichtigt. Von dem von Herrn Müller beschriebenen Vorgang sei ihm in Aachen nichts bekannt.

Beschluss

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss lehnte sodann den Antrag von Herrn Müller, am 25.08.2005 (wahlweise 01.09.2005) zu einer Sondersitzung zusammenzutreten, um erneut über die Umsetzung von Hartz IV in Aachen zu beraten, einstimmig ab. Anschließend beschloss der Sozial- und Gesundheitsausschuss einstimmig: „Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Verfahren zur Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu. Er beauftragt die Verwaltung, die ARGE zu verpflichten, dieses Verfahren auch für Alg II-Bezieher anzuwenden. Einladungen von Alg II-Beziehern zu einem persönlichen Gespräch zur Klärung der Angemessenheit der jeweiligen Unterkunftskosten sind mit einem Merkblatt zu versehen, aus dem die Betroffenen die bei der individuellen Prüfung zu berücksichtigenden Kriterien ersehen können.“

Abstimmungsergebnis

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Technische Details

Grunddaten

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Ö 4
Sitzung
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 23.06.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
öffentlich