Niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013
FB 45/0315/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Drews erläutert das in der Vorlage dargestellte 3-Phasen-Modell. Am Donnerstag, dem 07.11.14 findet ein Fachgespräch unter Beteiligung des OB statt.
Es wird damit gerechnet, noch dieses Jahr ca. 35 – 37 Plätze zur Unterbringung einrichten zu können, dabei auch mit der Perspektive, dies außerhalb der Stadt und innerhalb der Städteregion umzusetzen. Derzeit befinden sich noch ca. 40 UmF in Hotels und im Jugendgästehaus. Weiterhin wird auch nach geeigneten Möglichkeiten für Wohngemeinschaften gesucht. Die Vorlage wird übereinstimmend als gute Grundlage für das Fachgespräch gewertet, das Land NRW soll mit in die Verantwortung eingebunden werden. Es besteht nach Anschreiben des Fachbereichs ein Gesprächsangebot von Ministeriumsseite, dass lt. Frau Münich bisher noch nicht terminiert wurde.
Die Nachfrage Herrn Biesings nach der ausreichenden Anzahl von Vormundschaften in der Städteregion beantwortet Frau Drews insofern, dass Vormundschaften dort eingerichtet werden müssen, wo der betroffene Jugendliche lebt. In ein vom LVR im kommenden Jahr initiiertes Pilotprojekt zu ehrenamtlichen Vormundschaften wird ein Aachener Träger eingebunden sein. Herr Krott weist auf die Verantwortung des Schulträgers hinsichtlich der anzubietenden Schulressourcen hin. Frau Wilms bedankt sich bei Trägern, Vormündern und Verwaltung für die engagierte Arbeit mit dem teilweise schweren Klientel.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Schulausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis.
- Der Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013 ist damit erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die CDU-Fraktion im Rat stellt mit Datum vom 11.06.2013 den Antrag, kurzfristig ein niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstellen und den erforderlichen Wohnraum bereitzustellen sowie für eine entsprechende pädagogische und vormundschaftsrechtliche Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Sorge zu tragen (s. Anlage).
2. Zur Situation
Wie in den vergangenen Quartalsberichten "Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe" ausführlich beschrieben, hält der Ansturm unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die die Stadt Aachen aufnehmen muss, ungemindert an.
Dies setzt die Jugendhilfe vor die Herausforderung, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und für ausreichende Betreuung im pädagogischen sowie vormundschaftsrechtlichen Bereich zu sorgen.
Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes unterliegt die Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen klaren Vorgaben. Die Aufsicht, Beratung und das Betriebserlaubnisverfahren obliegen den Landesjugendämtern.
Im Rahmen der Ausgestaltung von Betreuungs- und Wohnkonzepten von Kindern und Jugendlichen sind als Orientierungsrahmen Mindeststandards in Form von Leitlinien vorgegeben. Diese Vorgaben sind durch die kommunale Jugendhilfe zwingend einzuhalten. Dem staatlichen Auftrag entsprechend unterliegen die in der Jugendhilfe arbeitenden Träger zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen den o. g. Leitlinien.
3. Kommunaler Gestaltungsrahmen
Vor dem Hintergrund der kommunalen Erfordernisse, die sich durch die Vielzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ergeben, arbeiten die Träger von Heimeinrichtungen (Kinder- und Jugendhilfe Brand, Kinder- und Jugendhilfe Burtscheid, Maria im Tann, Kaspar X und Kaspar X-Change) und die öffentliche Jugendhilfe eng zusammen. So ist in der Vergangenheit ein Grundlagenkonzept entstanden, welches zum Inhalt hat, dass die Unterbringung der UMF möglichst in drei Stufen erfolgt.
Stufe 1:Erstaufnahme der UMF in Bereitschaftspflegefamilien bzw. in Aufnahmegruppen für
die Dauer von einer Nacht und bis zu 10 Arbeitstagen.
Stufe 2:Darauf erfolgt die Unterbringung des UMF in einer Clearinggruppe (Klärung des außerländerrechtlichen Status, physische und psychische Situation, Sprachstand und
Schuleinstieg) für die Dauer von bis
zu acht Wochen.
Stufe 3:Nach erfolgter Feststellung der individuellen Notwendigkeiten erfolgt die
Unterbringung in eine Regel-/Intensivgruppe einer Heimeinrichtung bzw. in ein intensiv
betreutes Wohnen im Rahmen einer Wohngemeinschaft. Im Rahmen dessen erfolgt die
schrittweise Ablösung aus der Jugendhilfe.
Ziel des Konzeptes ist es, die Minderjährigen mit den Jugendhilferessourcen in Deutschland zu integrieren und zu verselbstständigen, sodass ein eigenständiges Leben möglich ist.
Im Rahmen dessen sind in den vergangenen Monaten ergänzend zu den insgesamt in der Stadt Aachen vorhandenen stationären Plätzen mehrere Gruppen- bzw. Wohngemeinschaftsangebote in Aachen geschaffen worden. Durch Kontaktaufnahme zu den Heimeinrichten St. Josef Eschweiler und Agnesheim Stolberg wird die Verortung der UMF in der Region angestrebt und durch entsprechende Kooperationen in den nächsten Monaten realisiert.
Der UMF erhält am seinem Aufenthaltsort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einen Vormund. Sofern die Verortung in der Stadt Aachen erfolgt, werden die Vormundschaften sowohl von den freien Trägern (AWO, SKF, SKM) wie auch dem Jugendamt übernommen. Erfolgt die Verortung der Minderjährigen in der Region Aachen, so wird die Vormundschaft entsprechend der Verortung auf das dortige Jugendamt übertragen.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung dem sich sowohl die freien wie auch der öffentliche Träger verschrieben haben, ist ab 2014 in Erwägung gezogen, den Bereich ehrenamtlicher Vormundschaften aufzubauen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Keine, da Sachstandsbericht | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 60342
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=60342
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 05.11.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:43