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Wirtschaftsplan 2014 für den Aachener Stadtbetrieb

E 18/0128/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der vorliegende Wirtschaftsplan wurde laut dem kaufmännischen Betriebsleiter Herrn Thalau nicht entsprechend den neuen Geschäftsbereichen gemäß dem Reorganisationsprojekt aufgebaut, sondern zur besseren Transparenz weiterhin fachlich nach einzelnen Sparten bzw. Aufgabenbereichen gegliedert.

Im kommenden Geschäftsjahr werden insbesondere die Anforderungen im Grünbereich zu berücksichtigen sein. Es wird für den Betrieb eine Herausforderung, der Erwartungshaltung sowie den fachlichen Ansprüchen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gerecht zu werden.

Zudem bestehe im Jahr 2014 abermals die Gelegenheit, den Leasingvertrag des Betriebsgebäudes Madrider Ring zu kündigen und das Gebäude käuflich zu erwerben. Aufgrund der Entwicklung des Zinsniveaus in den vergangenen Jahren könnte dies einen wirtschaftlichen Vorteil zur derzeitigen Finanzierung darstellen. Im der ersten Sitzung des Betriebsausschusses 2014 wird der Betrieb eine entsprechende Vorlage erstellen, um über eine Umfinanzierung beraten zu können.

Auf die Nachfrage von Ratsherrn Klopstein wegen der gesunkenen Zahl der Auszubildenden antwortet Herr Thalau direkt, dass die Anzahl der Auszubildenden bedarfsgerecht entsprechend der natürlichen Fluktuation erfolgt. Zwar ist auch eine höhere Ausbildungsquote denkbar, doch führt dies einerseits zu einer Konkurrenzsituation unter den Auszubildenden, andererseits kann nicht jeder Person die Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis angeboten werden. .

Ratsherr Ferrari fragt nach dem Stand der Diskussion bezogen auf die Beschreibung der Pflegestandards im Grünbereich.

Hierzu erläutert der kommissarische operative Betriebsleiter Herr Maier, dass zurzeit intensive Gespräche mit den Fachbereichen Umwelt und Schule und Jugend unter Federführung des Leiters des Umweltfachbereiches geführt werden. Ziel dieser Gespräche ist es , nunmehr sehr zügig die Grundlagen für die operative Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Planung/Aufgabenträger/Auftraggeber einerseits und dem Pfleger/Unterhalter/Auftragnehmer anderseits zu schaffen, wozu auch die Festlegung der Qualitätsparameter gehört.

Dem Verwaltungsvorstand sollen sehr zeitnah entscheidungsfähige Vorschläge unterbreitet werden.

Herr Beigeordneter Dr. Barth ergänzt, dass ein Auftraggeber / Auftragnehmerverhältnis in der Tat vorstellbar ist, wobei die konkrete Ausgestaltung dessen noch ernsthaft diskutiert werden muss.. So ist beispielsweise bei Kleinstflächen dieses Procedere jedoch zu ineffizient, weil auch zu aufwendig. Hier könnten Aufträge direkt über E18 abgewickelt werden.

Insgesamt müssen klare Verantwortlichkeiten für besondere Flächen geregelt sein, wobei dem Fachbereich Umwelt selbstverständlich eine besondere Rolle, sowohl als Berater als auch als Auftraggeber zufiele.

Ratsherr Ferrari schlägt vor, künftig in der Praxis dem Fachbereich Umwelt vorzugeben, was der Aachener Stadtbetrieb in der Lage ist zu leisten und sich der Facheberich Umwelt mit seiner Planung an diese Vorgaben halten muss. .

Beigeordneter Dr. Barth führt aus, dass im Bereich Grün des Stadtbetriebes die Reorganisation umgesetzt sei, und dieser große Geschäftsbereich nunmehr auch kommunikationsfähig ist.

Der Stadtbetrieb wird seine Leistungen zu adäquaten Preisen anbieten können.

Jeder planende/auftraggebende Fachbereich müsse dann Prioritäten setzen, um Gelder entsprechend zu verteilen.

Der kommissarische operative Betriebsleiter, Herr Maier erklärt, die Grundlagenarbeit für die Leistungserbringung - und zwar in der Gestalt eines eingehend begründeten Diskussionspapiers - von dem Stadtbetrieb bereits geleistet worden ist. Daher ist der Stadtbetrieb durchaus in der Lage, die Gestaltungsparameter für die Pflege zu formulieren und auch in die Tat umsetzen. Dies steht aber im Widerspruch zur gewollten Kooperation innerhalb der Verwaltung.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Haase ergänzt, dass der Auftraggeber einen Etat haben müsse, um diesen dann entsprechend zu vergeben. Dies sei bis dato nicht der Fall und müsse nunmehr eingeführt werden. Es muss endlich verhindert werden, dass gegenüber desr Stadtbetriebes immer wieder der Vorwurf erhoben werde, er habe nicht vernünftig gearbeitet.

Kosten und Folgekosten müssen bereits bei der Planung bekannt werden.

Ratsherr Corsten erklärt dazu, dass das Geld zwar eingeplant sei, aber dann beim Stadtbetrieb nicht ankomme.

Insgesamt müsse es bereits bei der Planung eine Rückkopplung geben, was die Bearbeitung der Flächen kostet und nach welchen Qualitätsgrundsätzen sie zu erfolgen hat .

Ratsherr Ferrrari sieht die Problematik darin, dass sich der dem Stadtbetrieb zur Verfügung gestellte Zuschussbetrag nicht ändere, die Flächen jedoch mehr werden bzw. sich vergrößern.

Da insbesondere die Pflege wesentlichen Einfluss auf die Folgekosten hat, sieht es der Beigeordnete Herr Dr. Barth als beste Lösung an, wenn der Aachener Stadtbetrieb von Anfang an bei den Planungen mit am Tisch säße.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.

Erläuterungen

Erläuterung

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2014 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.a), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2014-2018 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

Organigramm Aachener Stadtbetrieb

(Stand 01.08.2013)

Durch den Reorganisationsprozess 2013 wurde die Aufbauorganisation des Aachener Stadtbetriebes verschlankt und Kompetenzen unter einer einheitlichen Führung gebündelt.

Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten weiterhin Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist.

ERFOLGSPLAN

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

ERTRÄGE

Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2014 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt T€ 41.620 (Vorjahr T€ 41.335). Die in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung/Winterdienst und Friedhofswesen/Krematorium erhobenen Gebühren werden sich in 2014 auf dem Vorjahresniveau bewegen.

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.

Zuschuss städtischer Haushalt

Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten des Kaufmännischen Bereichs und der Technik vollständig über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau. Die Aufstellungsverfügung zum Entwurf des städtischen Haushalt 2014 sieht auch für die Eigenbetriebe Höchstsätze für die Ergebnisplanung vor. So wurden zunächst die Ansätze 2013 für 2014 bis 2016 übernommen. Kostensteigerungen sind zwingend durch Einsparungen an anderer Stelle aufzufangen. Eine moderate Anpassung der Wirtschaftsplanung erfolgt im Bereich der Personalkosten, wo mit einer durchschnittlichen Steigerung von 2% kalkuliert wurde. Zur Wahrung der Verkehrssicherung sind in den kommenden Jahren aufgrund veränderter Bestimmungen an einzelnen Brückenbauwerken die Absturzsicherungen zu erneuern. Der aktuell berechnete Aufwand von 450 T€ wird auf vier Jahre verteilt und die Umsetzung der Maßnahmen in 2014 begonnen.

Die ermittelten Zuschusszahlungen berücksichtigen keine signifikanten Veränderungen des Aufgabenvolumens. In den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau sollen zusätzliche Flächen und Objekte in die Unterhaltung aufgenommen werden, andere entfallen aus der Unterhaltungspflicht. Die Berechnungsgrundlage fußt auf den zu pflegenden Objekten und Standards des Jahres 2007. Ein Ziel des aktuell laufenden Reorganisationsprozesses ist es, mit den städtischen Auftraggebern eine transparente und mit Preisen hinterlegte Auftraggeber-/Auftragnehmerbeziehung zu vereinbaren. Hier sollen auf Basis marktgerechter Konditionen die geforderten Leistungen spezifiziert und gegenseitig abgestimmt werden.

Derzeit reichen in beiden Sparten die Zuschüsse nicht aus, um die geplanten Ausgaben vollständig zu decken. Ein möglicher Verlust ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige, für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

2.076 T€

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD

Friedhof

15 T€

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;

Kostenerstattung vom U.A. „Nachlass Honderich“ für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls

Grün-

und Freiflächenpflege

170 T€

gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten; Veranstaltungen

Technik

230 T€

Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen

Straßenunterhaltung

300 T€

Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Straßenreinigung

8 T€

Sonderreinigungen

Erträge aus Zuschüssen Dritter

Nach derzeitigem Planungsstand erhält der E 18 keine Einnahme aus Zuschüssen.

Sonstige Erträge

Betrag

Bemerkung

Friedhofswesen

49 T€

Erlöse durch den Verkauf von GWG und Grabsteinen;

Mieten; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe

Grün-

und Freiflächenpflege

40 T€

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse für Dekorationen; Erlöse durch den Verkauf von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für Schäden und Überzahlungen; Ersatz von Strom- und Wasserkosten;

Kaufmännischer Bereich / Technik

155 T€

Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung von Schätzkosten;

sonstige Leistungen für Dritte und andere Eigenbetriebe; Erträge aus Personalkostenerstattungen

Abfallwirtschaft

81 T€

Erlöse aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath

Straßenunterhaltung

3 T€

Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen

Straßenreinigung

22 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen

AUFWENDUNGEN

Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Asphaltarbeiten, gärtnerische Unterhaltung, Fachwerkstätten).

Personalaufwand

Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und von dieser bezahlt. Zum 01.01.2014 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die Aufwendungen der Beamten in Summe von 880 T€. Die Kosten werden jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen Personals.

Im Bereich der Personalkosten wurde eine Steigerung von durchschnittlich 2 % kalkuliert, welche u.a. Stufenaufstiege oder Stellenbewertungen umfasst.

Der Personalkostenansatz berücksichtigt zudem wie in den Vorjahren nicht den Anteil Mitarbeiter, welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen. Würden diese Mitarbeiter in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.

Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.

sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.

INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet.

JAHRESERGEBNIS

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -1.344 T€ (Vorjahr -1.573 T€) ab. Vorrangiges Ziel ist es, im Wirtschaftsjahr 2014 den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Der aktuelle Reorganisationsprozess soll neben der bereits erfolgten Verschlankung des Overheads weitere Optimierungen in den Ablaufprozessen eröffnen. Durch eine Intensivierung des Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) erreicht werden.

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Auch hier wird die Absicht deutlich, gerade den Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft konstant zu halten. Wie im Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch Aufgabenerweiterung nicht enthalten.

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

VERMÖGENSPLAN

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen zugeordnet.

Gemäß den Bestimmungen des Leasingvertrages für das Betriebsgebäude am Madrider Ring besteht in 2014 die Möglichkeit, von einem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Hier ist zu entscheiden, ob aufgrund der dann gültigen Zinssätze ein vorzeitiger Ankauf gegenüber der Fortführung des Leasinggeschäftes vorteilhaft ist. Der Vermögensplan sieht an dieser Stelle wie auch im Finanzplan keine Mittel zum Erwerb des Gebäudes vor. Diese müssten unterjährig zur Verfügung gestellt werden und sich durch den Wegfall der Leasingrate decken.

STELLENPLAN

Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Aachen aufgestellt.

Beschäftigte

Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen.

Auszubildende

In 2014 werden 23 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb betreut.

Beamte

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier nachrichtlich genannt.

FINANZPLAN 2014-2018

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2014 das betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Da den geplanten Investitionen in Höhe von 2.886 T€ die geplante Kredittilgung von 427 T€ hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 2.869 T€ gegenüberstehen, ist in 2014 eine Kreditaufnahme erforderlich. Bei einer angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre bis 2018 weitere Darlehensaufnahmen notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals nicht vollständig aus Abschreibungen geleistet werden kann.

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 05.11.2013
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:42