Weberstraße, Ersatzneubau der Brücke über die BahnLärmschutz
E 18/0130/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Einleitend merkt der Beigeordnete Herr Dr. Barth an, dass es sich bei der Baustelle Weberstraße um eine schwierige Baustelle in einem dicht besiedelten Wohngebiet handele und die Bahn hier den „Takt“ für die Arbeiten angebe.
Mittels einer Power Point Präsentation, welche als Anlage der Niederschrift beigefügt ist, erläutert die zuständige Geschäftsbereichsleiterin, Frau Weiß, die besondere Situation an der Baustelle Weberstraße.
Diese Baustelle liege mitten in einem Wohngebiet, ebenfalls angrenzend sind ein Krankenhaus und ein Altenheim.
Da die Arbeiten aber wegen der Lage an einer vielbefahrenen doppelgleisigen Bahnstrecke nur nachts durchgeführt werden können, müssen die Anwohner mit erheblichen Lärmbelästigungen rechnen.
Das Lärmschutzgutachten stehe noch aus, Frau Weiß ist zuversichtlich, dass dieses zur nächsten Sitzung des Mobilitätsausschusses vorliege.
Ebenfalls noch im November wird dann auf der Grundlage des Lärmschutzgutachtens eine Bürgerinformation zu diesem Thema stattfinden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 06.09.2013 haben die Arbeiten zum Bau der neuen Eisenbahnüberführung begonnen. Zunächst wurde neben der vorhandenen Brücke zwischen Wichernstraße und der Zufahrt zum Luisenhospital eine Behelfsbrücke für Fußgänger aufgebaut. Danach wurde damit begonnen, die Baugrube auszuheben. Es folgen die Arbeiten für die Bohrpfähle sowie der Abbruch des vorhandenen Bauwerkes.
Sämtliche Arbeiten, die im Bereich der Bahngleise stattfinden, sind nur mit Genehmigung der Bahn und zu den von der Bahn genehmigten Sperrzeiten des Bahnbetriebes zugelassen. Da die Strecke im Normalbetrieb hoch frequentiert ist, wurden Sperrzeiten ausschließlich zu Nachtzeiten zugelassen.
Die Arbeiten zu Nachtzeiten widersprechen jedoch dem Landes-Immissionsschutzgesetz und sind daher nur in einem sehr begrenzten Umfang auf Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde genehmigungsfähig. Es ist aufgrund eines Lärmgutachtens ein Maßnahmenplan zu erarbeiten, der geeignete Schutzmaßnahmen beschreibt.
Über das Lärmgutachten und den daraus folgenden Maßnahmen wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 60368
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=60368
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Datum
- Di., 05.11.2013
- Uhrzeit
- 16:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:42