12. November 2013 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachenhier: Sachstandsbericht

FB 61/0995/WP16 · Kenntnisnahme

Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachenhier: Sachstandsbericht

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

HerrMeiners entschuldigt zunächst die Kollegen des Planungsamtes, die leider verhindert sind und daher die Präsentation nicht durchführen können.

Er selber übernimmt die Präsentation und führt diese anhand eines Power-Point-Vortrages durch. Er weist vorab ausdrücklich darauf hin, dass man sich derzeit in der Prüfphase befinde und noch keine inhaltliche Diskussion durchgeführt werde.

Der Handlungsauftrag zur Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist im Masterplan 2030durch die Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) festgelegt. Dort ist als Aufgabe definiert, einen neuen Landschaftsplan mit einem modernen Zielkonzept für den Naturhaushalt und angepassten Schutzgebietsabgrenzungen nach den heutigen Wertigkeiten aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes, an welchen die Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplanes anknüpft, wird 2015 wirksam.

Herr Meiners weist auf das Forschungsvorhaben ESPON zum Thema der grenzüberscheitenden Vernetzung und Lebensraumentwicklung hin, das mit in die Neuaufstellung des Landschaftsplanes einfließen soll. Dieses soll in einer der nächsten Sitzungen im Landschaftsbeirat vorgestellt werden.

Herr Helmig schlägt vor, wie auch bei der Aufstellung des Landschaftsplanes 1988, eine Arbeitsgruppe aus den Mitgliedern des Landschaftsbeirates zu gründen, die sich mit der Aufstellung des Landschaftsplanes befasst.

Hinsichtlich des Inhaltes des neuen Landschaftsplanes befürwortet er die Schaffung von gewissen Spielräumen für eine städtebauliche Entwicklung.

Herr Dr. Aletsee schließt sich dem Vorschlag des Herrn Helmig bzgl. der Gründung einer Arbeitsgruppe an.

Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes könne man in Aachen von den Erfahrungen, die bisher im Landschaftsschutz gemacht wurden, profitieren. Er ist der Meinung, dass auch die demografische Entwicklung bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt werden solle. Die Politik müsse gewillt sein, den Landschaftsplan zu ändern. Es sollten Hürden für die Inanspruchnahme von Freiraum gesetzt werden, die die Politik überwinden müsse.

Herr Lennartz findet die Ansicht des Herrn Helmig hinsichtlich der Schaffung von Entwicklungsspielräumen richtig. Er ist der Meinung, dass Bauland z.Bsp. für junge Familien ausgewiesen werden müsse, da sonst die Abwanderung drohe. Er schlägt vor, dass auf der einen Seite besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden, andererseits jedoch Flächen für Neubau freigehalten werden, so dass nicht jeder für sich selber kämpfen müsse.

Herr Meiners entgegnet, dass der Flächennutzungsplan, welcher 2015 rechtswirksam wird, Perspektiven für die nächsten 15-20 Jahre aufzeigen müsse.

Herr Kirchübel teilt die Meinung von Herrn Lennartz nicht. Seiner Meinung nach soll der Landschaftsbeirat nur die Belange des Landschaftsschutzes und nicht auch andere Belange berücksichtigen.

Herr von Frantzius begrüßt, dass die Federführung bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes beim Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen liegt, da Vorschriften des Baugesetzbuches erheblich berücksichtigt werden müssen. Er sieht es nicht ein, sich im Landschaftsbeirat mit Dingen zu beschäftigen, die ohnehin schon gesetzlich geregelt sind und die eingehalten werden müssen. Dazu gehört auch die Regelung der Bauflächenreserve.

Seiner Meinung nach soll der Landschaftsplan den land- und forstwirtschaftlichen Bereichen nicht entgegenstehen.

Herr Dr. Aletsee befürchtet, dass der Landschaftsplan dem Flächennutzungsplan untergeordnet werde, da dieser bereits 2015 rechtswirksam wird. Darüber hinaus zweifelt er an, dass es möglich wird, den Naturschutz in Naturschutzgebieten zukünftig zu verbessern, wenn es in den letzten zwanzig Jahren schon nicht geschafft wurde, ihn zu erhalten.

Herr Helmig vertritt die Ansicht, dass Naturschutzgebiete vermehrt ausgewiesen werden müssen und fordert, dass diese besser geschützt werden.

Herr von Frantzius ist auch der Meinung, dass Schutzgebiete nicht nur ausgewiesen werden sollen, sondern dass das Augenmerk mehr auf die Einhaltung der Schutzzwecke gerichtet werden solle.

Herr Fleu hofft, dass die Schutzausweisung der Naturschutzgebiete im neuen Landschaftsplan differenzierter aufgeführt werde.

Herr Meiners stimmt Herrn von Frantzius zu, dass mehr auf die Einhaltung der Schutzzwecke geachtet werden müsse. Oft ständen dazu jedoch nicht genügend Mittel zu Verfügung.

Herr Dr. Aletsee weist darauf hin, dass es genügend Fördermöglichkeiten im Bereich des Naturschutzes gibt. Voraussetzung sei jedoch, dass die Ausweisung zum Naturschutzgebiet erfolge.

Herr Kirchübel fragt nach, ob es tatsächlich so sei, dass die Neuaufstellung des Landschaftsplanes an den Flächennutzungsplan gekoppelt sei, da dieser ja schon 2015 fertig sei.

Herr Meiners weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes die derzeit verbindlichen Schutzgebietsausweisungen gemäß Landschaftsplan berücksichtigt werden müssen.

Hinsichtlich der zu gründenden Arbeitsgruppe wird seitens des Landschaftsbeirates gefordert, dass diese informell frühzeitig über die Änderung des Flächennutzungsplanes informiert wird.

Herr Meiners sagt zu, die Arbeitsgruppe zu informieren, wenn entsprechende Ergebnisse vorliegen.

Herr von Frantzius schlägt vor, dass sich die Arbeitsgruppe immer zwei Wochen vor den Landschaftsbeiratssitzungen trifft und dann entsprechend berichten kann.

Beschluss

Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis. Der Landschaftsbeirat beschließt einstimmig, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Landschaftsbeirat informell frühzeitig über die Änderung des Flächennutzungsplanes zu informieren und insofern in die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einzubeziehen. Darüber hinaus wird einstimmig die Bildung einer Arbeitsgruppe „Überarbeitung und Neuaufstellung Landschaftplan“ aus den Reihen der Mitglieder des Landschaftsbeirates beschlossen. Dieser Arbeitsgruppe sollen angehören: Herr Helmig, Herr von Frantzius, Herr Dr. Aletsee, Herr Kirchübel, Herr Lennartz, Herr Herpertz und Herr Fleu. Ein Platz wird freigehalten für einen Vertreter der Landwirtschaft.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen

hier: Sachstandsbericht

  1. Einleitung

Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1, Absatz 8 Nr. 11 BauGB) beschlossen.

Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist darin als wichtige Aufgabe zur Entwicklung eines modernen Zielkonzeptes für den Naturhaushalt und angepasster Schutzgebietsausweisungen nach heutigen Wertigkeiten manifestiert.

Zur Erhaltung einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden im Masterplan Aachen*2030 durch die Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) der Schutz und die Fortentwicklung der Freiräume in der Stadt in ihren Funktionen und Qualitäten sowie die Erhaltung und des natürlichen Kapitals, die Entwicklung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume und die Vernetzung intakter Landschaftsräume gefordert.

Hinsichtlich der Anpassungserfordernisse an den Klimawandel ergeben sich zudem für die Landschaftsplanung neue Herausforderungen, denen im Zuge einer Neuaufstellung des Landschaftsplanes Rechnung getragen werden soll.

  1. Anlass

Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Aachen erlangte am 17.08.1988 seine Rechtskraft und

bedarf einer Aktualisierung und Anpassung an die heutige Situation.

Die rechtliche Grundlage bildete zum damaligen Zeitpunkt das Landschaftsgesetz (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.1980.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen umfasst gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 LG NW den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts (vgl. § 35 BauGB) mit ca. 115 km² (von 160,9 km² Gesamtfläche des Stadtgebietes), siehe Anlage 2.

Die Novellierungen auf Ebene der Bundes- und Landesgesetzgebung im Baugesetzbuch (BauGB 2013), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009 – letzte Änd. 2013) und im LG NW (2000- letzte Änd. 2010), sowie der im Laufe der Zeit entstandene Philosophiewechsel machen es erforderlich, sich mit den Inhalten und Zielen des Landschaftsplanes erneut auseinander zu setzen.

Beispiel:

Im Landschaftsgesetz NW wurde gemäß § 17 die Strategische Umweltprüfung eingeführt. Das Ergebnis ist bei neuen Verfahren als Umweltbericht dem Landschaftsplan beizufügen. Dem 25 Jahre alten Landschaftsplan der Stadt Aachen von 1988 liegt ein solcher Umweltbericht nicht bei.

Hinzu kommt der Reformstau im Hinblick auf die Umsetzung der landesplanerischen Ziele auf Ebene des Regionalplanes. In seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan sind die Gemeinden verpflichtet die dort dargestellten Ziele zu konkretisieren.

Beispiel:

Die Regionalplandarstellung „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ist auf kommunaler Ebene mit einem Entwicklungsziel und der notwendigen Festsetzung als „Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil“ auszugestalten.

Alle dargestellten 18 BSN Flächen sind zwar im Landschaftsplan derzeit erfasst, bedürfen jedoch der Überprüfung und Anpassung in ihren Entwicklungs- und Festsetzungsausweisungen. So fehlt eine konkretisierende Schutzausweisung im Bereich des Rollefbachtales derzeit völlig, obwohl durch den Regionalplan die Vernetzungsbedeutung zum Naturschutzgebiet Indetal besonders hervorgehoben wird.

Darüber hinaus sind die Vorgaben der kommunalen Raumentwicklung im Landschaftsplan darzustellen. So legt der am 19.12.2012 beschlossene Masterplan Aachen*2030 den städtebaulichen Grundstein für die Umsetzung der Ziele des Flächennutzungsplans und, in Folge, auch des Landschaftsplanes, der in Korrespondenz mit den städtebaulichen Zielen steht.

Beispiel:

Im Masterplan und FNP- Verfahren sollen sich die neu abgestimmten Siedlungspotenziale (Wohnen, Gewerbe etc.) auch in den Entwicklungszielen und Festsetzungen des Landschaftsplanes wider spiegeln.

Auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes wird die Überprüfung von Naturschutzausweisung vielfältig unterstützt. So stehen neben den umfangreichen Datenbanken des Bundes und Landes auch Geldmittel u. a. für Verfahren und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung.

Derzeit besteht die Möglichkeit eine 80 % Förderung des Landes für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und damit für eine komplette Überarbeitung der vorhandenen Satzung der Stadt Aachen zu beantragen. Zudem wurde in Gesprächen mit der Bezirksregierung signalisiert, dass es eine gute Fördermöglichkeit zur Unterstützung landschaftlicher Entwicklung in grenzüberschreitenden Gebieten und damit verbundene grenzüberschreitende Kommunikationsprozesse gibt.

Fazit:

Die Verwaltung befürwortet die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und die Verringerung des Kostenanteils durch Antragstellung auf Fördermittel (Zuwendung aus dem Landesprogramm).

  1. Inhalt des Landschaftsplanes

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen soll den gesamten bisherigen Geltungsbereich überprüfen und entsprechend der Abstimmungsprozesse im Ergebnis neu fassen. Neben der Entwicklungs- und Festsetzungskarte werden die textlichen Darstellungen, Festsetzungen sowie Erläuterungen erarbeitet.

Aufgrund der neuen Rechtslage wird eine Begründung mit dem Umweltbericht als Ergebnis der strategischen Umweltprüfung Bestandteil der Satzung sein.

Bei der Erarbeitung des Entwurfes werden alte Zielsetzungen auf den Prüfstand gestellt und die neuesten Erkenntnisse (wie z.B. aus dem Ende 2013 abgeschlossenen Forschungsprojekt der ESPON zum Thema der grenzüberschreitenden Vernetzung und Lebensraumentwicklung) einfließen.

Die digitale Fassung des Landschaftsplanes und die Bereitstellung im Internet werden den aktuellen Anforderungen an die Bürgerfreundlichkeit der Stadt Aachen gerecht und verbessern die Fortschreibungsfähigkeit deutlich.

  1. Vorschlag der Verwaltung zur Vorgehensweise

Im Herbst 2013 soll auf Grundlage einer HOAI- Kostenschätzung der Förderantrag für das Verfahren gestellt werden. Hierbei ist neben der räumlichen Darstellung in Plänen auch das Konzept der Leistungs- und Kostenverteilung für die externe und interne Bearbeitung des Verfahrens im zeitlichen Bezug darzulegen.

Termine / KostenSumme €FörderfähigEigenanteil

400.000 320.000 80.000

2013Förderantrag

2014Ausschreibung / (Gutachten) / Vorplanung 50.00040.000 10.000

2015Öffentlichkeitsbeteiligung / Vorentwurf125.000100.000 25.000

2016Entwurf125.000100.000 25.000

2017Entwurf/ Satzung100.00080.00020.000

Die Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 4-090101-913-7 in den Haushalt aufgenommen. Aufgrund der haushalterischen Beschränkungen wurden hier jedoch aktuell nur noch 389.600 € im Haushaltsplanentwurf 2014 eingeplant. Die Differenz muss im Rahmen der Deckung aus § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung aus den Ansätzen des Fachbereichs sichergestellt werden.

Start des Verfahrens der Landschaftsplan-Neuaufstellung ist für 2015geplant.

Im Vorfeld soll die EU-weite Ausschreibung und externe Bürobeauftragung 2014 erfolgen.

Zeitziel für den Satzungsbeschluss im Rat soll das Jahr 2017 sein.

  1. Auswirkungen

Das Vorhaben bindet Personal und Sachkosten. Im Verfahren stehen u. a. fachspezifische und grenzüberschreitende Kommunikations- und Vernetzungsprozesse im Vordergrund.

  1. Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Landschaftsplan 2015 neu aufzustellen, im Vorfeld Fördermittel des Landes u.a. für die externe Verfahrensunterstützung einzuwerben und das Verfahren entsprechend vorzubereiten.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014*

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.*

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

40.000

40.000

280.000

280.000

0

0

Personal-/Sachaufwand

50.000

50.000

350.000

350.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

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Ergebnis

-10.000

-10.000

-70.000

-70.000

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

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Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 12.11.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:50