Eingabe zur Unterschutzstellung des Hochbunkers Aachen, Rütscherstraße / Försterstraße vonHermann Tücks, Bürgerinitiative Lousberg Bunker - Försterstraße 3, 52072 Aachen
FB 61/1006/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Antragsteller Herr Tücks stellt sich und die Initiative vor und erläutert zunächst den Antrag. Herr Kottmann geht mit Hilfe eine Powerpointpräsentation auf die geschichtliche Begründung dazu ein und Herr Prof. Schulten hebt bei der letzten Folie den Wert des Bunkers als Bauwerk hervor. Herr Rumors schließt die Ausführungen indem er den letzten Funkspruch aus dem Bunker am Tag der Kapitulation vorträgt.
Frau Niemann-Cremer bedankt sich für die Ausführungen. Sie weist darauf hin, dass die Obere Denkmalschutzbehörde den Bunker als nicht erhaltenswert eingestuft hat. Zu der erneuten Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde begrüßt sie Frau Krücken.
Frau Krücken bedankt sich bei der Vorsitzenden und den Vortragenden. Sie erkennt die emotionale Situation der Betroffenen und erläutert zunächst Grundsätzliches zur Denkmalliste und dem Selbstverständnis ihrer Behörde. Sie verweist auf die Prüfung vor acht Jahren und das Vorgehen bei der erneuten Entscheidungsfindung. Sie stellt fest, dass die dortigen Ereignisse am Tag der Kapitulation durchaus gewürdigt werden sollten, bleibt aber dabei, dass man auch bei der jetzt erfolgten Bewertung keinen Denkmalwert für das Bauwerk erkennen konnte.
Es folgen Wortbeiträge von den Antragsstellern und weiteren Bürgerinnen und Bürgern. Herr Sp. stellt seine Frage vom Beginn der Sitzung und plädiert an den Rat der Stadt um erneute Prüfung des Sachverhaltes. Er unterstellt der Stadt einen Interessenkonflikt, da sie über die Sparkasse indirekt ein Partner des Projektes sei.
Herr Schnitzler weist auf die Wohnungsknappheit in Aachen hin und fragt nach, ob die Bürgerinitiative bezüglich einer anderen Art der Würdigung kompromissbereit wäre.Herr Baal erklärt, dass die Frage zum Denkmalschutz, ebenso wie baurechtliche Fragen, keine Entscheidung des Rates der Stadt sei. Trotzdem verstehe er das Anliegen der Bürger, dass Politik auch auf solche Bereiche Einfluss nehmen solle. Er versteht die Emotionalität des Themas, erklärt aber, dass seiner Einschätzung nach der Erhalt des Bunkers dem Schrecken der Kriegszeit in der emotionalen Abwägung nicht gerecht wird.
Es folgen verschiedene Einschätzungen aus der Bürgerschaft, wobei unter anderem die Frage auftaucht, warum fünf andere Bunker in Aachen unter Denkmalschutz stehen. Frau Krücken beantwortet dies mit dem Hinweis auf bauliche Besonderheiten und in den Bunkern erhaltenen Ausstattungselementen.
Nach dem Austausch alle Argumente zwischen den Vertreterinnen und Vertretern aus der Bürgerschaftverlagert Frau Niemann-Cremer die Diskussion in die Runde der Politiker. Herr Dr. Otten würdigt die emotionale Situation der Betroffenen, hält aber die Prüfung und die daraus resultierenden Entscheidungen aus 2005 und 2013 für nachvollziehbar. Das Ereignis sei erinnernswert, nicht aber das Gebäude. Dazu beizutragen habe der Investor zugestimmt. Er spricht sich im Namen der CDU-Fraktion dafür aus, der Verwaltungsvorlage zu folgen.
Es folgen ähnliche Wortbeiträge von Herrn Deumens, Herrn März und Herrn Ferrari. Herr Schnitzler schlägt vor, den Beschluss im letzten Abschnitt dahingehend zu ergänzen, dass die Bürgerinitiative, wenn die Akteure das denn möchten, bei der Schaffung eines Erinnerungsortes einbezogen werden sollen. Dem schließen sich alle an.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Eine Prüfung der vorhandenen Bewertung und Situation des Bunkers Rütscherstraße / Försterstraße hat bereits seitens der Verwaltung stattgefunden.
Diese ergab keinen Anlass zu einem neuen Verfahren zur Unterschutzstellung des Bunkers gem. DSchG.
Das Bürgerforum beauftragt die Verwaltung bezüglich des öffentlichen Interesses an der ortsgeschichtlichen Bedeutung des Ortes, mit dem Investor die Dokumentation des Bunkers sowie die Schaffung eines Erinnerungsortes zu vereinbaren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Genese
Der Hochbunker Rütscherstraße /Försterstraße wurde in den Jahren 1941-1943 durch die Firma Josef Hündgen im Auftrag des Luftschutzbauamtes errichtet und war als Luftschutzraum für 1.450 Personen konzipiert. In der Nachkriegszeit diente er zunächst als Notunterkunft für obdachlos gewordene Einwohner Aachens. Seit 1959 wurde er durch die RWTH Aachen als Institutsgebäude auf allen drei Ebenen genutzt. Die eingerichteten Laborräume, Büros und Besprechungsräume haben den Bunker stark verändert.
Der Denkmalwert für den Hochbunker ist im Jahr 2005 im Zuge einer systematischen Erfassung von Hochbunkern in Aachen und Köln von der Bezirksregierung Köln im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland untersucht worden. Die Bezirksregierung war als obere Denkmalbehörde hier zuständig, da der Bunker zu diesem Zeitpunkt in Besitz des Bundes war.
Die Bezirksregierung berichtet, dass ein wesentliches Kriterium, das als Maßstab für eine Unterschutzstellung angelegt wurde, die Ablesbarkeit der Funktionen des Bautypus „Luftschutzbunker“, insbesondere durch die Überlieferung innerer Strukturen, Ausstattung und Haustechnik war. Im Vergleich zu anderen denkmalgeschützten Bunkern in Aachen und Köln wurde der Hochbunker so stark verändert, dass die ursprüngliche Nutzung nicht mehr ablesbar war. Die Grundrisse sind stark verändert, bauzeitliche Ausstattung und Haustechnik nahezu gänzlich entfernt. Der historische Zeugniswert, der sich im Denkmalschutz ja regelmäßig aus der noch vorhandenen historischen Bausubstanz begründet, wurde aus diesem Grund als nicht mehr ausreichend für eine Unterschutzstellung beurteilt.
Seit der Bunker im Jahr 2012 an eine private Entwicklergesellschaft veräußert wurde, fällt die Zuständigkeit in Denkmalangelegenheiten an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen. Ebenso wie die obere Denkmalbehörde muss diese bei Eintragungen, Löschungen und Veränderungen an Denkmälern etc. mit dem Fachamt, hier den Landschaftsverband Rheinland, das Benehmen herstellen. Die Eintragung in die Denkmalliste (§3 Abs. 2DSchG) wird ausdrücklich als mitwirkungsbedürftige Entscheidung seitens des Fachamtes kommentiert und praktiziert. In erster Linie betreffen die Äußerungen der Denkmalpflegeämter im denkmalrechtlichen Verfahren den Denkmalwert von Sachen, die Art der Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern sowie zur Denkmalverträglichkeit von Veränderungen. Ihnen obliegt die fachliche Beratung und Erstattung von Gutachten, insbesondere die Begutachtung von Einzelobjekten im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren.
Diese Prüfung wurde im Einvernehmen zwischen der oberen Denkmalbehörde und dem Fachamt 2005 abgeschlossen. Die untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen hat das Fachamt um erneute Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 10.10.2013 bestätigt das Fachamt die Entscheidung von 2005 (Anlage).
Vor dem Hintergrund der Entscheidung zum Denkmalwert von 2005 wurden weitere Entscheidungen wie der Erwerb des Bunkers seitens der privaten Entwicklergesellschaft getroffen. Seitens der Bauaufsicht wurde eine Abrissgenehmigung erteilt und die Bauvoranfrage positiv beschieden. Beim Erwerb der Immobilie konnte sich ein Käufer also nicht nur darauf berufen, dass er kein in die Denkmalliste eingetragenes Denkmal erwirbt, sondern dass eine Prüfung des Denkmalwertes schon stattgefunden hat. Diese Prüfung liegt acht Jahre zurück. Dieser Zeitraum lässt keine veränderten Tatsachen erkennen, die nun eine andere Bewertung fordern.
Eine Bedeutung für die Ortsgeschichte Aachens
Am 21. Oktober 1944 teilt Oberst Wilck zwei amerikanischen Abgesandten am oder im Bunker Rütscherstraße seine Kapitulation mit und unterwarf sich damit den überlegenen amerikanischen Streitmächten entgegen Hitlers Befehl. Am Bunker erschien die weiße Flagge. Die Unterzeichnung der Kapitulationserklärung fand jedoch an einem anderen Ort statt. Mit dieser schriftlichen Kapitulationserklärung war Aachen die erste eroberte deutsche Großstadt. Die Einnahme der „Kaiserstadt“ hatte Bedeutung in moralischer und propagandistischer Hinsicht auf die weiteren Kriegsentwicklungen.
Bei der Prüfung des Denkmalwertes im Jahr 2005 durch die Bezirksregierung und das Fachamt ist die besondere historische Bedeutung zur Kenntnis genommen worden. Die am Bunker vorhandene Gedenktafel weist auf die Kapitulation hin und gedenkt den Menschen, deren Leben dadurch gerettet werden konnten. Der Bunker wurde von außen und innen vor Ort bewertet.
Mit der hier beschriebenen Überprüfung der vorhandenen Bewertung und Situation konnte kein Anlass für eine Verfahrenseinleitung zur Unterschutzstellung des Bunkers Rütscherstraße / Försterstraße seitens der Verwaltung gesehen werden.
Die Aktivitäten vieler Bürger zeigen jedoch ein großes öffentliches Interesse an der Bedeutung des Bunkers für die Ortsgeschichte. Diesem Interesse wollen Verwaltung und Investor Rechnung tragen.
Der Investor ist bereit die Erinnerungen an den Ort und die historischen Ereignisse zu würdigen. Angeboten wurden bereits eine Dokumentation des Bunkers sowie die Schaffung eines Erinnerungsortes.
Die Stadt Aachen schlägt vor, das öffentliche Interesse hinsichtlich der ortsgeschichtlichen Bedeutung in Form eines Erinnerungsortes zu würdigen.
Die folgende Liste gibt einen Überblick, über den Denkmalbestand der Stadt Aachen im Zusammenhang mit dem II. Weltkrieg. Einzelheiten können der öffentlichen Denkmalliste (www.aachen.de/denkmalpflege) entnommen werden.
Bunker:
- Fünf Hochbunker (Goffartstraße, Junkerstraße, Kasinostraße, Scheibenstraße, Wittekindstraße),
- Acht Bunker der ehemaligen Westwallanlage,
Wallanlagen
- 12 Panzerbefestigungen der ehemaligen Westwallanlage,
Bodendenkmäler
- Westwall und Bunker der ehemaligen Westwallanlage,
Im aktuellen Eintragungsverfahren: Innerstädtische Bunkeranlage
Denkmäler mit verschiedener Nutzung (1933-1945):
- 16 Wohnhäuser, ehem. HJ-Heim, Lützow-Kaserne, Institut für elektrische Maschinen der RWTH, Zollamt Horbach, Grundschule, Kapelle St. Bernhard, Sternwarte
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 60500
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=60500
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4.2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 12.11.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 5.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:50