Weberstraße, Ersatzneubau der Brücke über die BahnLärmschutz
E 18/0130/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Weiß vom Aachener Stadtbetrieb erläutert die besonderen Schwierigkeiten beim Bau der über die Bahn führenden Brücke in der Weberstraße. Demnach würden die Arbeitszeiten durch den Bahnbetrieb erheblich eingeschränkt. Insbesondere der Personenverkehr zwischen Aachen und Düsseldorf führe zu einer Begrenzung der Arbeitszeiten im Bereich der Bahnstrecke auf die Zeit von 24 bis 4 Uhr. Da aufgrund der Beschränkungen durch das Landesimmissionsschutzgesetz nicht nachts gearbeitet werden darf, bedürfe es einer Ausnahmegenehmigung, die jedoch in der Regel nicht für mehr als 10 Nächte pro Jahr erteilt werden könne. Für weitergehende Freigabezeiten bedürfe es einer besonderen Begründung und eines Lärmschutzgutachtens, das lediglich von der Baufirma vorgelegt werden könne. Nunmehr liege der Entwurf des Gutachtens vor und belege, dass die festgelegten Eingreifwerte überschritten würden. Durch technische Maßnahmen alleine, z. B. Abschirmung, lasse sich keine ausreichende Verminderung des Lärmpegels erreichen. Daher müssten Ersatzmaßnahmen für die unmittelbar betroffenen Anwohner des Umfeldes ergriffen werden. Hierzu werde vorgeschlagen, den Bewohnern in den entsprechenden Zeiten eine Ausweichunterkunft durch Übernahme der Hotelkosten zu finanzieren. Eine andere Lösung könne leider nicht vorgeschlagen werden.
Auf die Frage des Herrn Jahn, warum die damit verbundenen Mehrkosten nicht eingeplant worden seien, antwortet Frau Weiß, dass in der letzten Konsequenz die Hotelkosten erst als Folge des Lärmgutachtens einbezogen werden konnten. Bei der bisherigen Planung habe man sich überwiegend auf die technische Machbarkeit des Projektes konzentriert und nach finanziell vernünftigen Lösungen gesucht.
Herr Servos von der SPD-Fraktion kann die Ausführungen der Verwaltung inhaltlich nachvollziehen. Allerdings hätten die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung des Lärmschutzes vorab einkalkuliert werden müssen. Insoweit sei eine zwingende Notwendigkeit nicht beachtet worden. Dem Beschlussentwurf der Verwaltung werde seine Fraktion selbstverständlich folgen.
Auf Nachfrage des Herrn A. Müller von der Fraktion Die Linke bestätigt Frau Weiß, dass über die vorgestellten Maßnahmen keine weiteren Kosten zu befürchten seien. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung könne erteilt werden, wenn das Angebot einer Hotelunterbringung für Anwohner/innen verbindlich unterbreitet werden könne. Der Beginn der Arbeiten sei für den 02.12.2013 geplant.
Frau Weiß geht mit weitergehenden Ausführungen auf die Frage des Herrn Dr. Klöcker nach der Begründung für den Sanierungsbedarf der Brücke ein.
Für die FDP-Fraktion stellt Herr Blum klar, dass es keine Diskussion über die Notwendigkeit der Maßnahme gebe. Dies gelte auch für den Lärmschutz. Er bedauere die von der Maßnahme betroffenen Personen und hoffe, dass diese Verständnis für die erforderliche Brückenerneuerung aufbringen könnten.
Auch Herr Ferrari von der Fraktion GRÜNE betont die große Beeinträchtigung für die Anwohner und unterstützt den Vorschlag, die Belastung zu minimieren.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 06.09.2013 haben die Arbeiten zum Bau der neuen Eisenbahnüberführung begonnen. Zunächst wurde neben der vorhandenen Brücke zwischen Wichernstraße und der Zufahrt zum Luisenhospital eine Behelfsbrücke für Fußgänger aufgebaut. Danach wurde damit begonnen, die Baugrube auszuheben. Es folgen die Arbeiten für die Bohrpfähle sowie der Abbruch des vorhandenen Bauwerkes.
Sämtliche Arbeiten, die im Bereich der Bahngleise stattfinden, sind nur mit Genehmigung der Bahn und zu den von der Bahn genehmigten Sperrzeiten des Bahnbetriebes zugelassen. Da die Strecke im Normalbetrieb hoch frequentiert ist, wurden Sperrzeiten ausschließlich zu Nachtzeiten zugelassen.
Die Arbeiten zu Nachtzeiten widersprechen jedoch dem Landes-Immissionsschutzgesetz und sind daher nur in einem sehr begrenzten Umfang auf Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde genehmigungsfähig. Es ist aufgrund eines Lärmgutachtens ein Maßnahmenplan zu erarbeiten, der geeignete Schutzmaßnahmen beschreibt.
Über das Lärmgutachten und den daraus folgenden Maßnahmen wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 60553
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=60553
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 14.11.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:51