14. November 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Seffenter WegRadverkehrsanlagen und Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-ZoneAusführungsbeschluss

FB 61/0987/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Verwaltung berichtet Herr U. Müller über die Prüfaufträge der Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg. Für den Radverkehr vom neuen Kreisverkehr kommend in Fahrtrichtung Kastanienweg sollte die Mitbenutzung der Busspur geprüft werden. In Absprache mit ASEAG und Polizei gebe es für die Radverkehrsführung mehrere Alternativen. Eine Freigabe der vorhandenen Busspur für den Radverkehr werde von der ASEAG nicht gewünscht, da die Busse dann im Bereich der Steigungsstrecke durch langsame Fahrradfahrer beeinträchtigt würden. Werde die heutige Situation beibehalten, könne der Radfahrer den IV-Fahrstreifen oder den Gehweg benutzen. Denkbar wäre auch eine Ummarkierung der Fahrbahn zugunsten eines Radfahrstreifens, der an der vorhandenen Bushaltestelle unterbrochen werden müsste. Für die Einrichtung einer „Umweltspur“ wäre ebenfalls ausreichend Raum vorhanden. Die Kosten einer umfänglichen Markierungslösung würden jedoch auf ca. 10.000 € geschätzt.

Herr Servos von der SPD-Fraktion spricht sich für die Einrichtung einer „Umweltspur“ aus, da durch die Entwicklung im Bereich Campus Melaten viele neue Wegeverbindungen entstünden. Der Seffenter Weg werde für den Radverkehr ein wichtiger Zubringer zu dem Erweiterungsgebiet.

Auch Herr Bruynswyk von der CDU-Fraktion spricht sich für eine großzügige Lösung aus. Durch die geplanten zusätzlichen Studentenwohnheime würden weitere 800 Bewohner in dem Bereich hinzukommen. Bereits jetzt würde die Haltestelle sehr stark durch Studierende frequentiert.

Herr Ferrari von der Fraktion GRÜNE favorisiert die Umweltspur, da diese langfristig ausreichenden Schutz für den Radverkehr bieten würde.

Für die ASEAG erinnert Herr Paetz daran, dass die Busspur lediglich eingerichtet worden sei, um die großzügig dimensionierte Verkehrsfläche sinnvoll zu gliedern. Da es bereits an anderer Stelle (z.B. Ottostraße) ähnliche Beispiele für eine Mitbenutzung von Radfahrstreifen durch den Linienverkehr gebe, könne auch für den Seffenter Weg eine vergleichbare Lösung eingeplant werden.

Nach weiteren kurzen Wortmeldungen von Frau Breuer sowie den Herren U. Müller, Clingen und Lindemann hält der Vorsitzende, Herr Jahn, fest, dass ein Radfahrstreifen mit einer Freigabe zur Mitbenutzung durch Busse favorisiert wird.

Für die Verwaltung geht Herr U. Müller auf den weiteren Prüfauftrag zur Fortführung der Radverkehrsanlage in Form eines Schutzstreifens zwischen Busspurende und Kastanienweg ein. Alternativ dazu sei die Ausdehnung der Tempo 30-Zone in stadtauswärtiger Richtung unter Verzicht auf eine Radverkehrsanlage denkbar. In Absprache mit ASEAG und Polizei werde hierzu die ergänzende Einrichtung des Schutzstreifens vorgeschlagen. Ausweislich des Lageplans lasse sich der Schutzstreifen bei einer ausreichenden Restfahrbahnbreite realisieren. Die Benutzungsmöglichkeit des Gehwegs für Radfahrer im Abschnitt zwischen der Mittelinsel und dem Kreisverkehr für beide Richtungen solle erhalten bleiben, um schwächeren Verkehrsteilnehmern eine alternative Trasse unter Umgehung des Konfliktpunktes an der Anschlussstelle zum Pariser Ring einzuräumen. Insoweit handele es sich um eine flexible Lösung mit ausreichender Kapazität.

Für die Polizei führt Frau Angermann aus, dass aufgrund der fehlenden Bebauung die Ausdehnung der Tempo 30-Zone in der Praxis nur geringe Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben dürfte. Dementsprechend werde die Ergänzung des Schutzstreifens als wirksames Mittel zur Verkehrsbeeinflussung und Absicherung des Radverkehrs empfohlen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion geht Herr U. Müller auf den Einmündungsbereich der Mies-van-der-Rohe-Straße ein. Demnach verbleibe für den Radverkehr zwischen Kastanienweg und Mies van der Rohe Straße ein duales Führungssystem, da trotz Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht die Möglichkeit erhalten bleibe, in der Nebenanlage in Fahrtrichtung Republikplatz zu fahren. Dieser andere Radweg könne lediglich durch kostenaufwändige Erneuerung der Oberfläche zu einem reinen Gehweg umfunktioniert werden. Daher müsse im Einmündungsbereich der Mies-van-der-Rohe-Straße eine sichere Querung für den Radverkehr erhalten bleiben. Unmittelbar hinter dem Knoten in Fahrtrichtung Republikplatz befinde sich der Haltestellenbereich, an dem der Radverkehr vorbeigeführt werde. Aufgrund eines vorhandenen Baums könne dort die Bordsteinführung nicht wesentlich zugunsten des Radverkehrs auf der Fahrbahn verändert werden. Aufgrund der aktuell geprüften Unfalllage lasse sich die Führung des Radverkehrs auf diese Weise vertreten.

Herr Servos von der SPD-Fraktion fragt nach, inwieweit es möglich sei, den Radverkehr bereits vor den Aufpflasterungen von der Nebenanlage in die Fahrbahn zu führen. Hierauf antwortet Herr U. Müller, dass die Einfädelung in den fließenden Verkehr sicher gestaltet werden müsse. Oberhalb der Einmündung der Mies-van-der-Rohe-Straße seien die vorhandenen Bäume hinderlich.

Auf einen Hinweis des Herrn A. Müller eingehend bestätigt Herr U. Müller, dass ein unter den Schutz der Satzung fallender Baum entfernt und dafür an anderer Stelle Ersatz geschaffen werden solle.

Auf die Frage des Herrn Dr. Klöcker nach der Führung des Radverkehrs in bergwärtiger Richtung erläutert Herr U. Müller, dass es aus Sicherheitsgründen erforderlich sei, Fußgänger und Radverkehr im Abschnitt zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Mies-van-der-Rohe-Straße zu trennen. Darüber hinaus seien linksseitige Radverkehrsführungen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich problematisch.

Herr Bruynswyck von der CDU-Fraktion weist auf die Beschlussfassung in der letzten Sitzung zur Führung des Buslinienverkehrs über die Mies-van-der-Rohe-Straße. Im Einmündungsbereich zum Seffenter Weg müsse auf ausreichende Abbiegeradien geachtet werden.

Herr Lindemann von der CDU-Fraktion verweist auf den Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Melaten im Versatz der Geschwister-Scholl-Straße deutlicher zu beschildern. Dieses Thema greift auch Herr Clingen auf. Für die Verwaltung betont Herr U. Müller, dass an der geplanten Beschilderung festgehalten werden solle. Das linksseitige Befahren des Schutzstreifens sei nicht erlaubt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Schutzstreifen am Einmündungsbereich der Geschwister-Scholl-Straße mit einem Richtungspfeil zu markieren, um die Benutzung in Gegenrichtung auszuschließen.

Aus Sicht von Herrn Servos sei diese Zwischenlösung akzeptabel, obwohl im Vorhinein vom Facharbeitskreis seiner Fraktion Bedenken geäußert worden seien.

Abschließend fasst der Vorsitzende, Herr Jahn, die Ergebnisse der Diskussion zusammen und formuliert einen entsprechenden Beschlussvorschlag.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo 30-Zone am Seffenter Weg auf der Grundlage der Lagepläne LP 01 - LP 07 und der Detailpläne 1-3. Er beschließt die Markierung eines Radfahrstreifens anstelle der heutigen Busspur in Fahrtrichtung Innenstadt mit einer Freigabe für Busse. Entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planunterlage wird zwischen dem Ende der heutigen Busspur auf Höhe der geplanten Mittelinsel bis zum Kastanienweg ein Schutzstreifen in Fahrtrichtung stadteinwärts markiert. Die Einschleifung des anderen Radwegs erfolgt hinter der Einmündung der Mies-van-der-Rohe-Straße und hinter der Bushaltestelle in einen Schutzstreifen im Fahrbahnbereich. Der Einmündungsbereich der Geschwister-Scholl-Straße wird plangemäß ergänzt durch eine Pfeil- und Piktogrammmarkierung umgesetzt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg, auf der Grundlage der Lagepläne LP 01- LP 07 und der Detailpläne 1-3 zu fassen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg,auf der Grundlage der Lagepläne LP 01- LP 07 und der Detailpläne 1-3 zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg auf der Grundlage der Lagepläne LP 01- LP 07und der Detailpläne 1-3.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Seffenter Weg verbindet den Westbahnhof (Republikplatz) mit dem Campus Melaten und stellt für die Wohngebiete auf der Hörn eine kurze Verbindung zur Innenstadt dar. Er wird von zahlreichen Radfahrern befahren.

Bereits im Jahre 2009 sind verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgenommen worden (Aufpflasterungen, Streckengeschwindigkeitsbeschränkungen).

Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer wird der Seffenter Weg im Abschnitt zwischen der Geschwister-Scholl-Straße und dem Zubringer zur Autobahn (Pariser Ring)

umgebaut und in Teilabschnitten als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Der Planungsbeschluss hierfür wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 13.12.2012 gefasst.

Beschreibung der Maßnahmen

Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße (Lagepläne LP 01 - LP 02; Detailpläne 1 und 2)

Im Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße wird der Radverkehr zukünftig in der Fahrbahn mitgeführt, wodurch ein Umbau des Straßenraumes erforderlich wird.

Die heute vorhandene südliche Nebenanlage - Gehweg und „anderer Radweg“ - wird zu einem reinen mindestens 2,0 m breiten Gehweg umgebaut. Dies ermöglicht die beidseitige Markierung von 1,50 m breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn bei einer Gesamtfahrbahnbreite von mindestens 7,60 m.

Stadteinwärts beginnt der Schutzstreifen hinter der Bushaltestelle „Mies-der-Rohe-Straße“. Dort werden die Radfahrer über eine Rampe vom Radweg auf den Schutzstreifen geführt. Stadtauswärts endet der Schutzstreifen an der Tempo-30-Zonen-Beschilderung, ca. 15 m hinter der Einfahrt zur Mies-van-der-Rohe-Straße.

Entlang des Längsparkstreifens wird ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m markiert.

Vor der Einmündung in die Geschwister-Scholl-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt wird der Radfahrer optional - aufgrund der Einengung der Fahrspuren durch die bestehende Mittelinsel - vom Schutzstreifen über eine Rampe auf den an dieser Stelle vorhandenen Beidrichtungsradweg (anderer Radweg) über die Einmündung hinweg geführt.

Der stadtauswärts fahrende Radfahrer wird an dieser Stelle vom Beidrichtungsradweg über die Fahrbahn der Geschwister-Scholl-Straße auf den nördlichen Schutzstreifen geführt. An der Querungsstelle werden für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen taktile Elemente eingebaut.

An den Bushaltestellen „Mies-van- der-Rohe-Straße“ werden die Markierungen der Busaufstellflächen auf die Länge von Doppelgelenkbussen angepasst. Zur südlichen Bushaltestelle führen taktilen Elemente.

Aufgrund der Umbaumaßnahmen müssen an dieser Stelle zwei Bäume gefällt werden, wovon einer der Baumschutzsatzung unterliegt. Eine Verlagerung der Bushaltestelle zur Erhaltung der Bäume ist nicht möglich.

Ausbauelemente

Durch die Verschiebung der Bordsteinlage wird ein Vollausbau (Asphaltierung) der zusätzlichen Fahrbahnfläche erforderlich. Entsprechend der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO) erhält die Fahrbahn folgenden Aufbau:

Fahrbahn

4,0 cm Asphaltdeckschicht

8,0 cm Ashaltbinderschicht

14,0 cm Asphalttragschicht

34,0 cm Frostschutzschicht 0/45

60,0 cmGesamtstärke

Im Gehweg werden die roten Verbundsteine des derzeit vorhandenen „anderen Radwegs“ durch Gehwegplatten ersetzt.

Die Beschilderung wird entsprechend ergänzt bzw. aufgehoben.

Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße (Lageplan LP 02)

Im Einmündungsbereich der Mies-van-der-Rohe-Straße wird die derzeit vorhandene Mittelinsel aufgrund beengter Kurvenradien baulich verkürzt, mit einem Rundbord abgegrenzt und mit Naturstein ausgepflastert.

Die Beschilderung wird entsprechend geändert.

Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Kastanienweg (Lagepläne LP 03 – LP 05)

Der Teilabschnitt ab der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße (Seffenter Weg 107) bis hinter die Einmündung Kastanienweg wird - entsprechend der angrenzenden Straßen - als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die in Tempo-30-Zonen grundsätzlich geregelte Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ soll für diesen Streckenabschnitt keine Gültigkeit haben, da insbesondere durch die straßenbegleitende Baumreihe die Einsehbarkeit in den Straßenraum erheblich eingeschränkt ist. Für den ÖPNV, der diese Strecke täglich mit verschiedenen Buslinien befährt, ergibt sich keine Änderung der Reisegeschwindigkeit .

Da in Tempo-30-Zonen i. d. R. keine gesonderten Radverkehrsanlagen notwendig sind, wird der Radfahrer hier aufgrund der radverträglichen Geschwindigkeiten im Mischprinzip auf der Fahrbahn geführt.

Stadteinwärts hat er weiterhin die Möglichkeit den Bordsteinradweg (anderen Radweg) zu befahren, der jedoch nicht benutzungspflichtig ist.

Die Beschilderung wird in diesem Streckenabschnitt entsprechend ergänzt bzw. aufgehoben.

Abschnitt Kastanienweg bis Pariser Ring (Lagepläne LP 06 – LP 07, Detailplan 3)

In diesem Abschnitt der Maßnahme wird mit Beginn der Beschilderung Z 274.2 das Ende der Tempo-30-Zone in Richtung Pariser Ring angekündigt. Bis zur Haltestelle „Hörn Brücke“ in Fahrtrichtung Kreisverkehr Forckenbeckstraße erfolgt die 2,0 m breite Markierung eines Radfahrstreifens. Alternativ erhalten Radfahrer die Möglichkeit, über eine baulich angelegte Mittelinsel ca. 60,0 m hinter der Einmündung Kastanienweg, den linksseitigen für Radfahrer freigegebenen Gehweg zu benutzen. Für die querenden Radfahrer wird der Gehweg an dieser Stelle über eine Länge von 6,0 m auf Fahrbahnniveau abgesenkt, wodurch eine Gehweganpassung erforderlich wird. Zur Absicherung für blinde und sehbehinderte Menschen wird hier ein 30 cm breiter taktiler Streifen aus Noppenplatten verlegt.

Die 15,0 m lange und 3,0 m breite Querungshilfe besteht aus zwei gepflasterten Inselköpfen und wird durch markierte Sperrfelder abgesichert.

Im Anschluss an den Pariser Ring erfolgt eine Anpassung der Sperrflächenmarkierung.

Baukosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg betragen insgesamt rund 210.000,- €.

Bauzeit

Für die Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg ist eine Bauzeit von ca. drei Monaten eingeplant. Mit den Bauarbeiten kann voraussichtlich Mitte 2014 begonnen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg muss mit Kosten in Höhe von ca. 210.000,- € gerechnet werden.

Diese Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 „Seffenter Weg, Umgestaltung“ mit Mitteln i. H. v. 224.000,- € eingeplant. Auf dem konsumtiven PSP- Element

4-120102-505-9 „Seffenter Weg, Umgestaltung“ sind weitere Mittel i. H. v. 13.500,- € eingeplant.

Da mit der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2013 nicht mehr begonnen wird, und die finanziellen Mittel nicht verausgabt werden, sollen diese per Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2014 übertragen werden.

Durch die Übertragung der Mittel ins Haushaltsjahr 2014 stehen diese dort zur Umsetzung der Baumaßnahme bereit.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 „Seffenter Weg, Umgestaltung“

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

224.000

224.000

0

0

224.000

224.000

Ergebnis

-224.000

-224.000

0

0

-224.000

-224.000

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

6.000

6.000

0

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0

0

Abschreibungen

7.500

7.500

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Ergebnis

-13.500

-13.500

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0

0

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 14.11.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:51