Verkehssicherheit Vaalser Straße / Bleiberger StraßeAntrag der SPD-Fraktion vom 25.07.2013
FB 61/0989/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Als Mitglied der SPD-Fraktion bedauert Herr März, dass sich die Verwaltung gegen die Einrichtung eines Verkehrsspiegels ausgesprochen habe. Zwar wisse er, dass die Verwaltung ungern Spiegel anbringe, doch sei das Abbiegen an der Einmündung Bleiberger Straße/Vaalser Straße wegen der ungünstigen Sichtverhältnisse und der vorhandenen Radfahrbeziehung problematisch.
Frau Breuer kündigt eine Beschlussfassung der CDU-Fraktion im Sinne der Verwaltungsvorlage an.
Auch Herrn A. Müller von der Fraktion Die Linke hält den Verkehrsspiegel für keine geeignete Lösung, um die unübersichtliche Verkehrssituation zu verbessern.
Als Mitglied der FDP-Fraktion weist Herr Blum auf eine Vielzahl unübersichtlicher Stellen im Stadtgebiet hin. Da Verkehrsspiegel die Verkehrsteilnehmer auch verwirren könnten, müsse sehr vorsichtig damit umgegangen werden. Auch zusätzliche Schilder würden die Situation nicht verbessern.
Herr Ferrari von der Fraktion GRÜNE plädiert für andere Maßnahmen, zur Entschärfung der unübersichtlichen Verkehrssituation. Zwar sei das Problem unstrittig, doch die Verwendung eines ca. 20 m entfernt stehenden Spiegels an der vierstreifigen Fahrbahn ungeeignet.
Sodann lässt der Vorsitzende, Herr Jahn, über den Beschlussantrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Bleiberger Straße/Vaalser Straße abstimmen. Der Antrag erhält nur drei Stimmen und wird ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Der Vorsitzende stellt daraufhin fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion als behandelt gilt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach das Anbringen eines Verkehrsspiegels nicht als sinnvoll erachtet wird, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion beantragt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Vaalser Straße, um das Ausfahren aus der Bleiberger Straße zu erleichtern.
Die Bleiberger Straße stößt in spitzem Winkel auf die Vaalser Straße auf Höhe der Eisenbahnbrücke. Die Vaalser Straße verläuft in diesem Bereich gerade und steigt in Richtung Vaals leicht an. Die Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich sind aufgrund der dort stehenden Brückenpfeiler in Richtung Innenstadt nicht optimal. Zusätzlich wird die Ausfahrt aus der Bleiberger Straße durch von rechts kommende Radfahrer, die den rechtsseitigen Radweg in Fahrtrichtung Vaals ordnungswidrig in Richtung Innenstadt befahren, erschwert. Die Bleiberger Straße ist mit Z. 206 StVO (Stop) der Vaalser Straße gegenüber untergeordnet. Das Abbiegen ist lediglich in Richtung Vaals erlaubt. Die Polizei hat bisher in diesem Bereich keine Unfallhäufung festgestellt.
Mit Verkehrsspiegeln sind verschiedene Nachteile verbunden. So werden Fahrgeschwindigkeiten und Entfernungen aufgrund der Wölbung des Spiegels oft nicht richtig eingeschätzt. Beim Standort Bleiberger Straße / Vaalser Straße kommt erschwerend hinzu, dass die Vaalser Straße in diesem Bereich vierspurig ist, was eine Zuordnung der Fahrzeuge auf die einzelnen Fahrspuren erschwert. Ein Verkehrsspiegel könnte nur auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einer Entfernung von ca. 15-20 m aufgestellt werden. Dies erschwert die Erfassung ankommender Fahrzeuge zusätzlich. In der Praxis ist oftmals zu beobachten, dass der Verkehrsteilnehmer seine Aufmerksamkeit schwerpunktmäßig auf den Verkehrsspiegel richtet. Das unmittelbare Geschehen vor dem Fahrzeug wird oftmals vernachlässigt, was zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrern führen kann. An der Vaalser Straße ist der Radfahrer kommend aus Richtung Innenstadt weitestgehend unproblematisch. Aufgrund der Steigung fährt dieser relativ langsam. Der den Radweg verbotswidrig aus Richtung Vaals befahrende Radfahrer stellt den größeren Konfliktpunkt dar. Der Verkehrsspiegel ist daher nicht zielführend und wird aufgrund der angeführten Nachteile seitens der Verwaltung nicht für sinnvoll erachtet.
Um das verbotswidrige Befahren des Radwegs zu verhindern wird die Verwaltung das Ende des Beidrichtungsradwegs kommend vom Pariser Ring auf Höhe des Westfriedhofes verdeutlichen. Dem Radfahrer wird kommend aus Richtung Vaals hinter der Einmündung zum Westfriedhof mittels Z. 254 StVO (Verbot für Radfahrer) das Ende des Radwegs verdeutlicht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 60560
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=60560
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 14.11.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:52