14. November 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 12Öffentlich

Barrierefreiheit und Sondernutzungen

FB 61/1011/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Verwaltung spricht Frau Melcher die Problematik der konkurrierenden Anforderungen an die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums in Aachen und anderen Städten an. Zwar werde zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ein kontrastierender, gut ertastbarer Leitstreifen vor den Gebäudekanten angelegt, doch bestehe bei den gewerbetreibenden Anliegern auch der Wunsch, ihre Waren und Dienstleistungen im öffentlichen Raum zu präsentieren. Im zentralen Innenstadtbereich würden zwar Passantenstopper grundsätzlich ausgeschlossen, doch gewinne die Bewirtschaftung von Außenausschankflächen für die Gastronomie zunehmend an Bedeutung. Die Nutzung erstrecke sich nicht wie früher nur auf die Sommermonate, sondern mittlerweile aufgrund der Nichtraucherschutzbestimmungen auch auf die kalte Jahreszeit. Von den Sondernutzungen seien teilweise Menschen mit Behinderung betroffen, da diese die Gehwege einengten und teilweise auch Leitstreifen belegten. Für den dadurch entstehenden Nutzungskonflikt sei noch keine zufriedenstellende Lösung im Sinne aller Beteiligten und aller berechtigten Anforderungen gefunden worden. Es müsse daher im Einzelfall auch über die Veränderung von Außenausschankflächen oder die Verwendung von temporären Leitstreifen nachgedacht werden. Auch im Bereich von Baustellen könne der im Sinne der Barrierefreiheit gewünschte Standard teilweise nicht gewährleistet werden.

Für die SPD-Fraktion verweist Frau Strack auf das im Jahr 2009 beschlossene Leitsystem. Demnach solle ein Leitstreifen mit ca. 30 cm Breite und ein gut berollbarer lichter Raum ohne Hindernisse von mindestens 1 m Breite gewährleistet werden. Dies sei ein Minimalkompromiss gewesen, um die Freihaltung des Leitstreifens zu gewährleisten. Leider werde aber auch der Leitstreifen in verschiedenen Bereichen zugestellt. Dies sei z. B. in der Schlossstraße nach dem Neuausbau geschehen. Der an den Oberbürgermeister gerichtete, in der Sitzung verteilte Brief, sei im Tenor eher harmlos in Anbetracht der bestehenden Missstände. Über die Absicherung von Baustellen könne getrennt diskutiert werden.

Als Vertreter des Seniorenrats stimmt Herr Dr. Klöcker den Ausführungen von Frau Strack zu und fordert eine regelmäßige Überwachung des öffentlichen Raums.

Herr Janßen von der CDU-Fraktion äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen. Es sei aber realitätsfern zu glauben, dass die gewünschten Anforderungen überall eingehalten werden könnten. Dabei sei Aachen im Vergleich zu anderen Städten in Bezug auf die Barrierefreiheit gut aufgestellt.

Herr Krott von der SPD-Fraktion verweist auf den demoskopischen Wandel und auf eine zunehmende Anzahl von Personen, die mit Rollator unterwegs seien. Insoweit müsse man der Barrierefreiheit noch größere Bedeutung beimessen. Es sei daher im Sinne der Kommission Barrierefreies Bauen, die Probleme im Blick zu behalten.

Frau Nacken bekräftigt für die Verwaltung, dass zwei unterschiedliche, aber jeweils berechtigte Interessen kollidierten, da aufgrund der räumlichen Enge in der Innenstadt der Platz für Tische und Stühle zur Außenbewirtschaftung kaum ausreichen würde.

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke schlägt vor, bereits bei der Neuplanung Parkplatzflächen im Sinne der Gastronomienutzung einzubeziehen. Dies wäre aus seiner Sicht die ideale Lösung.

Herr Blum von der FDP-Fraktion äußert sich verständnisvoll zu den Einwänden von Frau Strack. Er befürchte aber, dass dies in der Öffentlichkeit nicht von allen so gesehen werde. Obwohl es keine allgemeingültige Lösung für das Problem gebe, sei die Verwaltung auf einem guten Weg und bemühe sich um eine positive Entwicklung.

Frau Strack erklärt, dass die Verwaltung auf problematische Punkte aufmerksam gemacht worden sei. Da keine für sie zufriedenstellende Lösung erreicht worden sei, beantrage sie eine Ergänzung des Beschlussvorschlages in dem Sinne, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, nach Lösungen für Einzelfälle zu suchen und dem Mobilitätsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Ohne eine Freigabe durch den Mobilitätsausschuss sollten Sondernutzungen nicht mehr genehmigt werden.

Frau Nacken weist darauf hin, dass die Entscheidung über Anträge auf Sondernutzung als laufendes Geschäft der Verwaltung behandelt werden müsse.

Herr Bruynswyck stellt fest, dass der Antrag nicht in dieser Form gestellt werden könne, da nur der Rat die Kompetenz über die Zuständigkeitsregelung habe.

Herr März konkretisiert den Vorschlag von Frau Strack in dem Sinne, dass es sich nur um Sondernutzungen, die im Konflikt mit Leitsystemen stünden, handeln solle.

Herr A. Müller äußert Verständnis für die Intension des Antrages. Es solle jedoch abgewartet werden, bis die Verwaltung grundsätzliche Regelungen für das Problem entwickelt habe.

Der Vorsitzende, Herr Jahn, stellt fest, dass der Beschlussantrag nicht in die Zuständigkeit des Mobilitätsausschusses fällt, da er die Zuständigkeitsordnung betrifft. Er lehnt es daher ab, zu diesem Punkt abstimmen zu lassen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen hat 2009 eine Kommission Barrierefreies Bauen eingerichtet mit dem Ziel, den Anforderungen aus dem demografischen Wandel und den Ansprüchen, die sich aus der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben ergeben, gerecht zu werden.

Ein wichtiges Thema in den zahlreichen Beratungen war die Erstellung von Standards der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Als Ergebnis wurde u.a. ein Leitsystem entwickelt, das die Belange der Menschen mit Behinderung mit den gestalterischen Anforderungen einer historischen Stadt verbindet. Dieses Leitsystem wird nach Beratung und Verabschiedung in den zuständigen städtischen Gremien beim Neubau und bei der Erneuerung von städtischen Straßen und Plätzen umgesetzt. Es besteht im Wesentlichen aus Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeldern und Richtungsfeldern. Der Leitstreifen wird aus Basaltpflaster oder Rippenplatten hergestellt und verläuft im Randbereich Gehweg/angrenzende Bebauung. Dabei wurde das gestalterische Element aus Basaltkleinpflaster aufgegriffen, das bereits im Stadtbild vorhanden ist, und auf die Anforderungen eines Leitstreifens angepasst.

Problematisch ist dabei, dass in der an die Gebäude angrenzenden Zone vielfältige Ansprüche an die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche bestehen. So wird in der Praxis die Nebenanlage insbesondere von Gewerbetreibenden für Geschäftsauslagen, Blumenkübel, Passantenstopper, Außengastronomie oder andere Zwecken genutzt. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen und die maßgebliche interne Dienstanweisung setzten einen grundsätzlich restriktiven Rahmen für erlaubnispflichtige Sondernutzungen.

Dennoch hat sich über viele Jahre hinweg in der Praxis eine intensive Nutzung des Straßenraums für derartige Zwecke ergeben. Das gilt insbesondere für gastronomische Nutzungen, sogenannte Außenbewirtungsflächen, die den Aufenthaltscharakter im öffentlichen Raum betonen und zu einer erwünschten Belebung der Innenstadt beitragen.Leider stehen die Sondernutzungen z.T. im Konflikt mit dem Leitsystem. Das Rauchverbot in den Lokalen hat eine zusätzliche Nachfrage und damit weitere Außenausschankflächen, die sogar im Winterhalbjahr genutzt werden sollen, ausgelöst. Die betroffenen Gastronomiebetriebe legen großen Wert auf die Möglichkeit, Gäste außerhalb der geschlossenen Räumlichkeiten zu bewirten.Die Verwaltung bemüht sich, mit Argumenten und ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen die Tendenz zu weiteren Einfriedungen und Einhausungen vorzugehen.

Insbesondere in den neu ausgebauten Straße, die bereits über Leitsysteme verfügen, offenbaren sich die Konflikte zwischen den Anforderungen an die Barrierefreiheit und den ebenfalls berechtigten Interessen der Gastronomiebetriebe an einer möglichst großzügigen Außenbewirtung. Wegen der notwendigen Abstände zu den Fahrbahnbereichen und angrenzenden Parkplätzen würde sich das Flächenpotential bei einer von den Gebäudefluchten abgesetzten Außenbewirtung deutlich reduzieren. In der Praxis würde die verbleibende Restgehwegbreite oftmals von den Gästen zusätzlich eingeengt. Dies ist beispielsweise in der Pontstraße trotz erheblicher Anstrengungen der Verwaltung zu Spitzenzeiten nicht vollständig zu vermeiden.

Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Funktion des Pflasterstreifens als Teil eines Leitsystems vielen Anliegern und Passanten nicht bekannt ist. Bei den unzähligen Gesprächen mit Gewerbetreibenden über die Verwendung von Außenbestuhlung, Passantenstoppern und Blumenkübeln wurde meist wenig Verständnis für die restriktive Handhabung durch die Verwaltung geäußert. Weitergehende Einschränkungen in Bezug auf die Außenausschankflächen würden zu einer Belastung der Gastronomiebetriebe führen. Es wurde daher bislang an der Praxis festgehalten, an fahrbahn- oder parkstreifenbegleiteten Gehwegen die Außengastronomie an der Gebäudefront auszurichten.

Die Verwaltung hat bislang noch keine Lösung für die damit verbundenen Konflikte gefunden und sieht sich daher deutlicher Kritik der Kommission Barrierefreies Bauen ausgesetzt. Darüber hinaus fordert die Kommission die Markierung von Leitstreifen an Baustellen, was in der Praxis meistens nicht umgesetzt werden kann. Auch wenn mit den Leitstreifen grundsätzlich ein guter Ansatz zur Verbesserung der Barrierefreiheit verfolgt wird, wird es in der Praxis in einem intensiv genutzten öffentlichen Raum zu Einschränkungen kommen. Daher sollte weiterhin eine restriktive Handhabung bei den Sondernutzungen beibehalten werden, um eine ausufernde Verwendung unnötiger Hindernisse (z.B. Passantenstopper, Warenauslagen, Werbefahnen usw.) zu verhindern. Die Verwaltung wird bei den anstehenden Einzelfällen und für die Gesamtproblematik nach vertretbaren Lösungen suchen.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 14.11.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:52