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Förderung des Ehrenamteshier: Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen

FB 01/0223/WP16 · Entscheidungsvorlage

Förderung des Ehrenamteshier: Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Bürgermeisterin Scheidt, GRÜNE, führt aus, dass man im Kinder- und Jugendausschuss schon öfter diskutiert habe, wie mehr Jugendliche geehrt werden könnten, die manchmal nur 2 oder 3 Jahre ehrenamtlich tätig sein könnten. Die Jugendleitercard könne man erst erwerben, wenn man schon lange in einem Verband tätig sei. Demzufolge seien die meisten Ehrenamtspass-Inhaber auch zwischen 50 und 70 Jahre alt. Mit der RWTH und den Jugendverbänden sollte man deswegen prüfen, wie hier zugunsten der Jugendlichen etwas nachgesteuert werden könnte.

Frau Mahr erläutert, dass Kinder und Jugendliche, die vorher in anderen Kommunen ehrenamtlich engagiert waren und dies in Aachen fortsetzen, auch hier einen Ehrenamtspass erhalten können.

Herr Oberbürgermeister Philipp weist darauf hin, dass Anfang Dezember der erste Aachener Mentorentag stattfinden werde und ermuntert alle Anwesende, dafür zu werben.

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, die Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen vorerst zurückzustellen; im Rahmen der laufenden Berichte über die Arbeit des Büros für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement wird die weitere Entwicklung der NRW-Ehrenamtskarte dargestellt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen vorerst zurückzustellen; im Rahmen der laufenden Berichte über die Arbeit des Büros für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement wird die weitere Entwicklung der NRW-Ehrenamtskarte dargestellt werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der gemeinsame Ratsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen beauftragt die Verwaltung, mit geeigneten Maßnahmen das Bewusstsein für Bedeutung und Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeit zu fördern, Chancen einer noch stärkeren Vernetzung bestehender Initiativen und Einrichtungen zu nutzen, an der Weiterentwicklung einer Kultur der Anerkennung für ehrenamtlich Tätige mitzuwirken und das Konzept für die Gewinnung Freiwilliger weiterzuentwickeln.

Diesem Teil des Antrages wurde durch den Beschluss des HA vom 12.06.2013 Rechnung getragen.

Des Weiteren erhält die Verwaltung den Auftrag, zu prüfen, ob die Stadt Aachen die von einigen Kommunen der Städteregion Aachen jüngst eingeführte „NRW Ehrenamtskarte“ ergänzend zum seit vielen Jahren bewährten Aachener Ehrenamtspass ebenfalls einführt.

Situationsbeschreibung:

Eine detaillierte Gegenüberstellung der Merkmale ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht „Ehrenamtskarte NRW – Aachener Ehrenamtspass“.

Mit dem Aachener Ehrenamtspass besitzt die Stadt Aachen ein eigenes Wertschätzungsinstrument, das gut eingeführt und beworben ist und das sich großer Nachfrage erfreut. Bereits im Juli dieses Jahres konnte der 5000. Aachener Ehrenamtspass vergeben werden. In einigen Kommunen diente der Aachener Ehrenamtspass bereits als Anwendungsmuster.

Die Voraussetzungen für den Erhalt der NRW-Ehrenamtskarte sind nicht deckungsgleich mit denen des Aachener Ehrenamtspasses, so dass die Gefahr einer Konkurrenzsituation beider Module bestünde, jedenfalls eine Zweiteilung der Gruppe der ehrenamtlich arbeitenden Menschen unvermeidlich wäre. Da mit beiden Vergünstigungsarten ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement gewürdigt wird, wären Verwechslungen und Zuordnungsverwirrungen zwangsläufig.

Auch 5 Jahre nach ihrer Einführung ist eine Teilnahme am Projekt „ NRW-Ehrenamtskarte“ in der Mehrheit aller NRW-Kommunen noch nicht beschlossen worden. Vor allem Großstädte und Kommunen mit eigenen Formaten gleicher Zielsetzung tun sich mit einem Anschluss an die NRW-Ehrenamtskarte schwer.

In seiner Sitzung vom 10.09.2013 empfiehlt der Beirat für Vereine, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement: „… der Aachener Ehrenamtspass soll bestehen bleiben und durch stets neue Vergünstigungen, die eine Verbindung zu Aachen haben und als wertig angesehen werden, aufgewertet werden. Die Ehrenamtskarte NRW soll zunächst nicht eingeführt werden.

Im Falle der Einführung der NRW-Ehrenamtskarte würde eine Anschubfinanzierung i.H.v. einmalig 3000,- € zzgl. Kartenerstauflage in optionaler Auflagenhöhe durch das zuständige Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW auch weiterhin und zukünftig für jede teilnehmende Kommune zugesagt. Alle Folgekosten sind allerdings durch die Kommunen selbst zu tragen.

Eine Einführung der NRW-Ehrenamtskarte wäre nicht mehr widerrufbar.

Aus den aufgeführten Gründen rät die Verwaltung von einer Einführung der NRW-Ehrenamtskarte zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Bei Nichteinführung der NRW-Ehrenamtskarte entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 13.11.2013
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:50