Umbenennung der Bewohnerparkzone Ost 2 (Blücherplatz)
FB 61/1017/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Antragstellerin Frau Beck erläutert ihren Antrag mündlich und begrüßt den Alternativvorschlag der Verwaltung die Bewohnerparkzone „Ost2“ in „BL“ (für Blücherplatz) umzubenennen.
Dieanfallenden Kosten, die dadurch entstehen würden, liegen den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.
Herr Schnitzler und Herr März erklären, dass sie dieser Alternative zustimmen wollen. Herr Jahn stellt eine Nachfrage, signalisiert aber grundsätzlich auch Zustimmung. Herr Deumens fragt, warum man dem Antrag nicht in Gänze folgen und die Parkzone in „Nord“ umbenennen wolle, wenn die Kosten identisch seien. Herr George verweist auf die Vorlage, wonach zum Stadtteil Nord auch die Parkzonen „O“ und „T“ gehören und damit eine Identifikationmit demBegriff„Nord“nicht eindeutig wäre. Es folgen weitere Wortbeiträge von Herrn Ferrari, Herrn März, Frau Niemann-Cremer und Herr Baal. Darauf folgt die Beschlussfassung.
Frau Beck fragt anschließend nach, wann mit weiteren Schritten zu rechnen sei. Herr Dupont schätzt, dass der Punkt in den Januar-Sitzungen behandelt werden kann.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag zur Umbenennung der Bewohnerparkzone „Ost2“ in „Aachen Nord“ ab.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Antragstellerin beantragt den Bewohnerparkbereich „Ost 2“ (Blücherplatz) in „Aachen Nord“ umzubenennen.
Die erste Bewohnerparkzone wurde 1982 eingerichtet und erhielt die Bezeichnung „R“ (Rosviertel).
Die Planung bzw. Einrichtung weiterer Bereiche folgte, die jedoch immer mit dem Anfangsbuchstaben einer in der Zone vorhandenen Straße oder der Viertelbezeichnung benannt wurden. Nach dem keine entsprechenden Buchstaben mehr zur Verfügung standen wurden z.B. „Ost 1“ und „Ost 2“ nach der Lage in der Stadt benannt.
Der Bewohnerparkbereich „Ost 2“ wurde im Juli 2011 eingerichtet. Zu diesem Gebiet gehören folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:
Aretzstraße zwischen Hein-Janssen-Straße und Blücherplatz
Bischofstraße
Blücherplatz
Dennewartstraße
Eintrachtstraße
Europaplatz
Joseph-von-Görres-Straßegerade Haus-Nr. 2-14 / 50-56
ungerade Haus-Nr. 1-21 / 49-59
Jülicher Straßegerade Haus-Nr. 44-156
Peliserkerstraßegerade Haus-Nr. 2-36
ungerade Haus-Nr. 47-55
Reimanstraße
Sigmundstraßegerade Haus-Nr. 22-26
ungerade Haus-Nr. 9-17
Talstraße
Der mit „Soziale Stadt Aachen Nord“ bezeichnete Bereich beinhaltet weit mehr Straßen als nur die der Bewohnerparkzone „Ost 2“. In Aachen Nord sind darüberhinaus auch die Bewohnerparkzonen „O“ (Rehmviertel) und „T“ (Thomashofstraße) erweitert. Ein nicht unerheblicher Bereich ist nicht von Bewohnerparkberechtigten betroffen.
Nach StVO (Straßenverkehrsordnung) darf die maximale Anordnung eines Bereiches auch in Großstädten 1000 Meter nicht übersteigen. Eine Zusammenlegung von Bereichen ist daher nicht möglich.
Eine Umbenennung würde zusätzliche Kosten für Beschilderung und den Austausch von Parkausweisen verursachen.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen hält die Verwaltung eine Umbenennung von „Ost 2“ in „ Aachen Nord“ nicht für sinnvoll.
Eine Alternative wäre noch die Umbenennung der Bewohnerparkzone „Ost2“ in „BL“ (für Blücherplatz). Hiermit kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass eine als „Ost“ bzw. „Ost2“ bezeichnete Bewohnerparkzone im Stadtteil Aachen-Nord für Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich ist. In diesem Fall würden jedoch Kosten für eine Änderung der Beschilderung und ggfs den Austausch bestehender Parkausweise entstehen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 60645
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=60645
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 12.11.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 5.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:50