TOP 5Öffentlich

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen Hier: VI. Nachtrag

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Ratsherr Haase, merkte zunächst an, dass es

übereinstimmender Wunsch aller Fraktionen sei, diesen Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung

nichtabschließend zu beraten. Es bestehe seitens der Politik noch Fragebedarf, der vom Aachener

Stadtbetrieb in einer Vorlage für die Sitzung im Oktober zu beantworten sei.

Für die CDU-Fraktion merkte Ratsherr Corsten an, dass auch bei der CDU noch Fragebedarf

bestehe. So sei zum Beispiel zu klären, ob tatsächlich jeder Friedhof mit einem Parkcharakter von

25 % belegt werden muss, oder ob dies für jeden Friedhof einzeln zu regeln sei. Er führte weiterhin

aus, dass jeder Friedhof unterschiedliche Kosten verursache und es somit z.B. auch unterschiedliche

Gebühren je Friedhof geben könne. Weiterhin sei zu überlegen, welchen Aufwand die Stadt bei

Beerdigungen betreibenmüsse. Sei es z.B. notwendig, von der Stadt Träger vorzuhalten, das

Ausschmücken des Grabes und der Trauerhalle selber zu übernehmen? Eine Schließung der

Friedhöfe sei jedoch nicht gewollt. Weiterhin erläuterte er, dass die Kosten z.B. am Campo Santo

enorm seien, die tatsächlichen Kosten jedoch um ein Siebenfaches höher lägen und die Frage zu

stellen sei, ob sich dies noch auf die Allgemeinheit umlegen lasse. Die Gebühren sollten festgelegt

werden nach den Kosten, die an diesem Friedhof tatsächlich anfallen. Somit würde sich die

Gebührenhöhe auch über die Nachfrage regeln.

Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Ratsherr Haase, merkte hierzu an, dass periodisch immer

wieder die Diskussion entbrenne, Friedhöfe zu schließen. Dies sei jedoch nicht einfach, zumal

Auswirkungen auch erst nach Ablauf der Ruhefrist in ca. 20 – 30 Jahren zu sehen wären. Er bat um

eine Kostenaufstellung je Friedhof.

Herr Höne bat weiterhin um die Aufstellung eines interkommunalen Vergleich, worauf Herr Maier

antwortete, dass ein interkommunaler Vergleich sehr schwierig sei, da zwar die Kosten der Friedhöfe

in Aachen recht hoch seien, aber die Stadt Aachen mit ihrer Struktur und ihrem Angebot einzigartig

sei.

Herr Narloch wies weiterhin darauf hin, dass in anderen Städten z. B. keine Arbeiterkolonnen

vorgehalten würden, die auch Straßenbegleitgrün pflegten oder in der Straßenreinigung arbeiteten,

deren Rüst- und Wegezeiten aber ebenfalls in die Gebührenkalkulation mit einfließen würden.

In Unterbrechung der Sitzung erläuterte Herr Steenebrügge, dass in Köln Urnengräber gleich teuer

seien wie Erdgräber, um so einen Wechsel zu immer preiswerteren pflegeextensiven Grabarten zu

verhindern. Er schlug vor, dieses Modell auch in Aachen anzuwenden.

Herr Radermacher merkte an, dass durch ständig steigende Gebühren und der Wegfall von

Sozialleistungen wie z.B. Sterbegeld die Bürger immer preiswertere Bestattungsarten wählen würden.

So entstünde ein Kreislauf von wiederum steigenden Gebühren, um die Kosten zu decken. Viele der

entstehenden Kosten seien Fixkosten, die auch wegbrechen, da sich die Bestattungskultur ebenfalls

geändert habe. Auch er regte an, die Kosten anders zu berechnen bzw. anders aufzuteilen, um so ein

weiteres Wegbrechen der Gebühren zu vermeiden und den Trend von preiswerten pflegeextensiven

Bestattungsarten abzuwenden.

Nach diesen in der Unterbrechung der Sitzung vorgetragenen Anmerkungen, erläuterte

Herr Platzek anhand eines Folienvortrages nochmals die Vorlage. (Die Darstellungen sind als Anlage

in Kopie der Niederschrift beigefügt.)

Nach der anschließenden Diskussion, an der sich Frau Hörmann, Herr Höne sowie die Ratsherren

Corsten und Haase beteiligten, fasste der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Ratsherr Haase,

den Fragebedarf wie folgt zusammen:

1.Wie hat sich das Defizit entwickelt (Nutzungsrechte)?

2.Die Verwaltung möge Modelle verschiedener Gebührensatzungen entwickeln (örtlich zusammenhängende Friedhöfe).

3.Welche Möglichkeit besteht, verschiedene Leistungen und welche Leistungen zu privatisieren?

4.Vergleich mit anderen Städten (wie hoch ist dort z.B. der Nutzungsanteil von Grünflächen und wieviele Friedhöfe werden bewirtschaftet?).

Bezüglich der Möglichkeit der Einschränkungen des Angebotes von Leistungen durch die Stadt soll

der Stadtbetrieb mit den Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen und deren Meinung hierzu

erfragen. Ggfls. soll in der Oktobersitzung eine Anhörung der Bestattungsunternehmen erfolgen.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Vorlage bis zur Sitzung im Oktober zurückzustellen und beauftragt die Verwaltung, die o.g. Fragen für diese Sitzung im Rahmen einer Vorlage zu beantworten.

Abstimmungsergebnis

Dokument nicht im Bestand.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Mi., 22.06.2005
Uhrzeit
14:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Status
gemischt