5. Dezember 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 8Öffentlich

Barrierefreiheit und Sondernutzungen

FB 61/1011/WP16 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die SPD-Fraktion verweist Herr Servos auf die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt im Mobilitätsausschuss, wo die Frage nach den Entscheidungskriterien der Verwaltung gestellt worden sei. Auch wenn es sich bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handele, bitte man doch darum, die zuständigen politischen Gremien über die Grundsätze zu informieren, nach denen die Verwaltung im Einzelfall entscheide.

Frau Breuer betont, dass eine Vorstellung von einzelnen Anträgen in den Ausschüssen nicht gewünscht sei. Dies sei auch im Mobilitätsausschuss Konsens gewesen.

Für die Fraktion Die Linke vertritt Herr Müller die Auffassung, dass eine stärkere Berücksichtigung der Belange der Barrierefreiheit durchaus möglich, letztlich aber eine Frage der Prioritätensetzung sei. Die Verwaltung sei gefordert, schon zu einem früheren Zeitpunkt über andere Lösungen nachzudenken, möglicherweise auch unter Verzicht auf PKW-Stellplätze im öffentlichen Raum.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundsätze, nach denen Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse geprüft und entschieden werden, in den zuständigen politischen Gremien vorzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen hat 2009 eine Kommission Barrierefreies Bauen eingerichtet mit dem Ziel, den Anforderungen aus dem demografischen Wandel und den Ansprüchen, die sich aus der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben ergeben, gerecht zu werden.

Ein wichtiges Thema in den zahlreichen Beratungen war die Erstellung von Standards der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Als Ergebnis wurde u.a. ein Leitsystem entwickelt, das die Belange der Menschen mit Behinderung mit den gestalterischen Anforderungen einer historischen Stadt verbindet. Dieses Leitsystem wird nach Beratung und Verabschiedung in den zuständigen städtischen Gremien beim Neubau und bei der Erneuerung von städtischen Straßen und Plätzen umgesetzt. Es besteht im Wesentlichen aus Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeldern und Richtungsfeldern. Der Leitstreifen wird aus Basaltpflaster oder Rippenplatten hergestellt und verläuft im Randbereich Gehweg/angrenzende Bebauung. Dabei wurde das gestalterische Element aus Basaltkleinpflaster aufgegriffen, das bereits im Stadtbild vorhanden ist, und auf die Anforderungen eines Leitstreifens angepasst.

Problematisch ist dabei, dass in der an die Gebäude angrenzenden Zone vielfältige Ansprüche an die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche bestehen. So wird in der Praxis die Nebenanlage insbesondere von Gewerbetreibenden für Geschäftsauslagen, Blumenkübel, Passantenstopper, Außengastronomie oder andere Zwecken genutzt. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen und die maßgebliche interne Dienstanweisung setzten einen grundsätzlich restriktiven Rahmen für erlaubnispflichtige Sondernutzungen.

Dennoch hat sich über viele Jahre hinweg in der Praxis eine intensive Nutzung des Straßenraums für derartige Zwecke ergeben. Das gilt insbesondere für gastronomische Nutzungen, sogenannte Außenbewirtungsflächen, die den Aufenthaltscharakter im öffentlichen Raum betonen und zu einer erwünschten Belebung der Innenstadt beitragen.Leider stehen die Sondernutzungen z.T. im Konflikt mit dem Leitsystem. Das Rauchverbot in den Lokalen hat eine zusätzliche Nachfrage und damit weitere Außenausschankflächen, die sogar im Winterhalbjahr genutzt werden sollen, ausgelöst. Die betroffenen Gastronomiebetriebe legen großen Wert auf die Möglichkeit, Gäste außerhalb der geschlossenen Räumlichkeiten zu bewirten.Die Verwaltung bemüht sich, mit Argumenten und ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen die Tendenz zu weiteren Einfriedungen und Einhausungen vorzugehen.

Insbesondere in den neu ausgebauten Straße, die bereits über Leitsysteme verfügen, offenbaren sich die Konflikte zwischen den Anforderungen an die Barrierefreiheit und den ebenfalls berechtigten Interessen der Gastronomiebetriebe an einer möglichst großzügigen Außenbewirtung. Wegen der notwendigen Abstände zu den Fahrbahnbereichen und angrenzenden Parkplätzen würde sich das Flächenpotential bei einer von den Gebäudefluchten abgesetzten Außenbewirtung deutlich reduzieren. In der Praxis würde die verbleibende Restgehwegbreite oftmals von den Gästen zusätzlich eingeengt. Dies ist beispielsweise in der Pontstraße trotz erheblicher Anstrengungen der Verwaltung zu Spitzenzeiten nicht vollständig zu vermeiden.

Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Funktion des Pflasterstreifens als Teil eines Leitsystems vielen Anliegern und Passanten nicht bekannt ist. Bei den unzähligen Gesprächen mit Gewerbetreibenden über die Verwendung von Außenbestuhlung, Passantenstoppern und Blumenkübeln wurde meist wenig Verständnis für die restriktive Handhabung durch die Verwaltung geäußert. Weitergehende Einschränkungen in Bezug auf die Außenausschankflächen würden zu einer Belastung der Gastronomiebetriebe führen. Es wurde daher bislang an der Praxis festgehalten, an fahrbahn- oder parkstreifenbegleiteten Gehwegen die Außengastronomie an der Gebäudefront auszurichten.

Die Verwaltung hat bislang noch keine Lösung für die damit verbundenen Konflikte gefunden und sieht sich daher deutlicher Kritik der Kommission Barrierefreies Bauen ausgesetzt. Darüber hinaus fordert die Kommission die Markierung von Leitstreifen an Baustellen, was in der Praxis meistens nicht umgesetzt werden kann. Auch wenn mit den Leitstreifen grundsätzlich ein guter Ansatz zur Verbesserung der Barrierefreiheit verfolgt wird, wird es in der Praxis in einem intensiv genutzten öffentlichen Raum zu Einschränkungen kommen. Daher sollte weiterhin eine restriktive Handhabung bei den Sondernutzungen beibehalten werden, um eine ausufernde Verwendung unnötiger Hindernisse (z.B. Passantenstopper, Warenauslagen, Werbefahnen usw.) zu verhindern. Die Verwaltung wird bei den anstehenden Einzelfällen und für die Gesamtproblematik nach vertretbaren Lösungen suchen.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 05.12.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:04