5. Dezember 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 11Öffentlich

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 774 - Reihstraße -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

FB 61/1019/WP16 · Anhörung

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 774 - Reihstraße -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion Die Linke erklärt Herr Müller, dass er dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen werde, da mit diesem Bebauungsplan faktisch eine Erweiterung der Kaiserplatzgalerie ermöglicht werde, die man für städtebaulich falsch halte.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774- Reihstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774- Reihstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 erfolgt, um das im Plangebiet festgesetzte Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.

Nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 04.09.2012 hatte der Planungsausschuss am 12.09.2012 (s. Vorlage FB 61/0943WP16)den Änderungs- und Offenlagebeschluss für die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 – Reihstraße – gefasst.

Ergänzend zum Beschluss war die Forderung gestellt worden, dass in der vertraglichen Vereinbarung, die im Rahmen der Hochbaumaßnahme geschlossen wird, gesichert werden soll, dass der Zeitpunkt der Fertigstellung des Ersatzwohnraumes im Vertrag fixiert wird.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 07.10.2013 bis einschließlich 11.11.2013 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei Behörden haben eine Anregung zur Planung abgegeben.

Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die vertragliche Vereinbarung zum Ersatzwohnraum, die im Rahmen der Hochbaumaßnahme erfolgt, wird entsprechend der Empfehlung des Planungsausschusses folgender Textbaustein aufgenommen:

„Die Realisierung dieses Ersatzwohnraumes erfolgt innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben im Bereich Adalbertstraße/Harscampstraße.“

Im Anschluss an die Offenlage wurde die Planung nicht mehr geändert Die Verwaltung empfiehlt daher die Anregungen sowohl aus der frühzeitigen Beteiligung (s. Vorlage FB 61/0943/WP16) als auch aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Offenlage - soweit sie nicht in die Planung eingeflossen sind - zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr.774 – Reihstraße - als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei einer Gegenstimme der Fraktion Die Linke

Weitere Dokumente (6)

Anl.4_SF
247.9 KB · PDF
Anl.5_Begr.
335.4 KB · PDF
Anl.6_Abw-Behörden
1.1 MB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 05.12.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:04