Wahl eines Beigeordneten/einer Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport
FB 11/0224/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Höfken berichtet, dass Frau Susanne Schwier bereits in allen Fraktionen vorstellig geworden ist und daher eine persönliche Anwesenheit im Personal- und Verwaltungsausschuss unterbleiben konnte.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, Frau/Herrn _____________________________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur/zum Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport zu wählen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt, Frau/Herrn ___________________________________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahrenzur/zum Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport zu wählen.Auf
Erläuterungen
Erläuterungen:
NachNach Beschluss des Rates vom 03.07.2013 wurde die Beigeordnetenstelle für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport erneut öffentlich ausgeschrieben. Eine Zusammenstellung dereingegangenen Bewerbungen wurde den Fraktionen sowie den fraktionslosen Ratsmitgliedern am18.09.2013 zur Verfügung gestellt.
Für alle Ratsmitglieder bestand die Möglichkeit, die aufgrund der Anzeigenschaltung eingegangenenBewerbungsunterlagen einzusehen und sich über die Bewerber/innen zu informieren.
Im Zuge des Auswahlverfahrens, welches durch die externe Beratungsgesellschaft Heimeier & Partner begleitet wurde, hat sich Frau/Herr ________________________ als bestgeeignete/r Bewerber/in erwiesen.
Eine Vorstellung bei den Fraktionen ist am 30.10.2013 erfolgt.
Die Einstellung erfolgt als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter (Wahlzeit acht Jahre)nach Besoldungsgruppe B 5 Übergeleitetes Besoldungsgesetz NRW (ÜBesG NRW).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich
zu zahlenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 5 ÜBesG NRW.
Technische Details
ID: 60856
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=60856
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 20.11.2013
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:54