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Umgestaltung von OrtseingangsbereichenBereiche: Freunder Landstraße, Berensberger Straße, Aachener StraßeAusführungsbeschluss

FB 61/0985/WP16 · Entscheidungsvorlage

Umgestaltung von OrtseingangsbereichenBereiche:Freunder Landstraße, Berensberger Straße, Aachener StraßeAusführungsbeschluss

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Beratungsergebnis:abgelehnt

Beratung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 06.11.2013 zunächst beraten. Die weitere Beratung und die Beschlussfassung wurden auf die heutige Sitzung vertagt.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Frau Mans, Abteilung Verkehrsplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Frau Mans gibt weitere Erläuterungen zur Vorlage.

Das Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsreduzierung sei ca. 40 m vor dem einzuengenden Ereignis geplant. Da die Länge der Bushaltestelle verkürzt werden konnte, wird die Entfernung zwischen der Fahrbahneinengung und der Bushaltestelle ca. 60 m betragen, so dass ausreichend Platz für Begegnungsverkehr gegeben sei.

Herr Bezirksvertreter Rothe hält die Einengung von Straßen zur Geschwindigkeitsreduzierung generell für nicht sinnvoll. An der Berensberger Straße würde der Berufsverkehr vorrangig in eine Richtung -morgens in Richtung Berensberg und abends wieder zurück in Richtung Richterich - fahren, insofern kann der Verkehr zur Zeit immer in eine Richtung durchziehen. Die Einengung und die hierdurch bedingte Verpflichtung zum Bremsen auf der Brücke hält er insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen an dieser Stelle für bedenklich.

Herr Bezirksvertreter Werner stellt die Frage an die Verwaltung, was sich seit dem damaligen mehrheitlichen Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, diese Einengung zu planen, geändert hat, so dass nun die inhaltliche Diskussion neu geführt werden müsse.

Im Hinblick auf die mögliche Gefährdung von Kindern aufgrund schneller Fahrweise sei für ihn die von Herrn Bezirksvertreter Rothe geschilderte Gefahr für Autofahrer auf der Brücke hinnehmbar.

Frau Mans erläutert hierzu, dass sich bei den jetzigen Ausführungsplanungen inhaltlich, insbesondere hinsichtlich Lage und Breite der einzuengenden Stelle, keine Änderungen zu den Vorplanungen in 2006 ergeben haben. Es handele sich um eine gängige geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme in Ortseingangsbereichen zum Übergang in die Wohnbebauung. Der Autofahrer wird darauf aufmerksam gemacht, dass er Rücksicht zu nehmen hat. Der Baum betone dies optisch.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg sieht wegen der Beschwerden der Anwohner der Berensberger Straße über zu hohes Tempo der Autofahrer in diesem Bereich sowie durch den Lastwagenverkehr der in Richterich ansässigen Spedition Handlungsbedarf. Die Verkehrsteilnehmer, die zu schnell fahren, nähmen in Kauf, andere zu gefährden. Herr Bezirksvertreter Dautzenberg fragt nach einem Gegenvorschlag, wie den Bürgern dort zu helfen sei. Die Aufstellung eines Starenkastens sei aus seiner Sicht nicht hilfreich.

Herr Bezirksvertreter Pontzen möchte wissen, auf welcher Grundlage die damaligen Planungen erfolgten: gab es Unfallzahlen oder standen entsprechende Planungsmittel bereit? Hier sieht Herr Pontzen an anderen Stellen, z.B. an der Scherbstraße, größeren verkehrsplanerischen Bedarf.

Frau Mans führt hierzu aus, dass in 2008 Mittel für die Neugestaltung von Ortseingangsbereichen bereitstanden. Ca. 180 Stellen in Aachen wurden nach einem einheitlichen Raster (angrenzende Nutzung, Unfallzahlen, Verkehrsdichte, Wege- und Fahrbahnbreite, Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrsstärke) geprüft. Auf dieser Grundlage stellte sich für den Ortseingangsbereich Richterich ein Handlungsbedarf dar.

Auch Herr Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay spricht sich gegen die vorgestellte Planung aus. Seine Wahrnehmung sei, dass die Geschwindigkeit auch durch die Aufstellung eines Starenkastens zu drosseln sei. Eine mögliche unmittelbare Geschwindigkeitserhöhung hinter einem Starenkasten würde seiner Meinung auch nach Passieren der Engstelle erfolgen.

Diesem stimmt Herr Bezirksvertreter Rothe zu. Aus der Erfahrung wisse man, dass die Aufstellung eines Starenkastens insgesamt die Geschwindigkeit reduziere, jedoch ohne Schaffung einer gefährlichen Engstelle. Die Alternative des Starenkastens sei nicht geprüft worden.

Frau Mans weist darauf hin, dass die Aufstellung eines Starenkastens separat beantragt und durch die Unfallkommission Aachen und den Regierungspräsidenten geprüft werden müsse und somit aktuell keine Alternative darstelle.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn führt aus, dass nach Vorstellung des Programms in 2008 die Mitglieder der Bezirksvertretung damals erfreut über die Aufnahme der Berensberger Straße in das Programm waren. Den darauf folgenden Planungen der Fachverwaltung habe die Bezirksvertretung Aachen-Richterich mehrheitlich zugestimmt. Da es keine neuen Erkenntnisse gäbe, die die Ablehnung der Planungen rechtfertige, sei er der Meinung, dass an dieser Stelle etwas geschehen müsse.

Frau Bezirksvertreterin Roitzsch stellt einen Antrag auf Schluss der Rednerliste. Diesem wird einstimmig stattgegeben.

Frau Bezirksvertreterin Zielinski spricht sich nach den Erläuterungen von Frau Mans entgegen ihrer ursprünglichen Bedenken gegen die Einengung nun doch für die Planung aus. Sie möchte einen möglichen Schaden nicht verantworten.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich fasst, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2014, den Ausführungsbeschluss für den Endausbau des Ortseingangsbereiches auf der Grundlage des Planes 2012_009_L3 (Berensberger Straße). Abstimmung: Die Vorlage wird abgelehnt. Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Endausbau des Ortseingangsbereiches auf der Grundlage des Planes 2012_009_L4 (Freunder Landstraße), vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2014, zu fassen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich fasst, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2014, den Ausführungsbeschluss für den Endausbau des Ortseingangsbereiches auf der Grundlage des Planes 2012_009_L3 (Berensberger Straße)

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für den Endausbau des Ortseingangsbereiches auf der Grundlage des Planes 2012_009_L1 (Aachener Straße), vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2014, zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2014, den Ausführungsbeschluss für den Endausbau der Ortseingangsbereiche auf der Grundlage der Pläne 2012_009_L4(Freunder Landstraße) und 2012_009_L1 (Aachener Straße).

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat in den Jahren 2007/2008 die Ortseingangssituationen im Aachener Stadtgebiet untersucht mit dem Ergebnis der Aufstellung einer Prioritätenliste zur Umgestaltung verschiedener Ortseingangsbereiche. Für die vorliegenden drei Ortseingangsbereiche wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 19.05.2011 der Baubeschluss gefasst.

Die Ortseingänge werden durch bauliche Maßnahmen so gestaltet, dass der Übergang von der freien Strecke in die angebauten Ortsstraßen verdeutlicht wird. Dies führt zu Geschwindigkeitsreduzierungen und einer Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer und damit zu einer Reduktion des Gefahrenpotentials an diesen Stellen.

Beschreibung der Maßnahmen

1. Stadtbezirk Aachen-Brand

Freunder Landstraße

Der Ortseingang liegt auf der Freunder Landstraße im Bereich der Einmündung Birkenstraße. In diesem Bereich ist die Straße nur teilweise angebaut.

Die Betonung des Ortseingangs wird durch den Bau einer Mittelinsel vor der Einmündung Birkenstraße erreicht.

Durch die 13,0 m lange und ca. 3,0 m breite Querungshilfe werden die beiden Fahrspuren auf ein Maß von jeweils 3,50 m reduziert, wodurch eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht wird.

Fußgänger und Radfahrer erhalten ein sicheres Querungsangebot, welches für die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen gemäß den aktuellen Standards mit taktilen Elementen ausgestattet wird.

Ortseingang und Mittelinsel werden durch einen Baum vertikal betont und durch die Markierung von Sperrflächen vor und hinter der Insel von weitem sichtbar.

2. Stadtbezirk Richterich

Berensberger Straße

Der Ortseingang liegt unmittelbar vor der Einmündung Landgraben und ist in diesem Bereich einseitig angebaut.

Die Verdeutlichung des Ortseingangs erfolgt durch eine einseitig baulich angelegte Fahrbahnverengung von 15,0 m Länge und 3,0 m Breite auf der Nordseite, so dass eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m verbleibt. Die Einengung wird durch Gefahrenzeichen angekündigt, durch ein Sperrfeld markiert sowie durch eine Warnbake gesichert.

Zur Erhöhung der Erkennbarkeit der Einengung und des Ortseingangs wird ein Baum in der Einengung gepflanzt.

3. Stadtbezirk Kornelimünster/ Walheim

Aachener Straße

Der Ortseingang liegt etwa 150 m vor der Einmündung in die Oberforstbacherstraße. In diesem Bereich ist die Aachener Straße auf der Südseite angebaut.

Die Betonung des Ortseingangs erfolgt an dieser Stelle mittels einer einseitig baulich angelegten Fahrbahnverengung von 10,0 m Länge bei einer Restfahrbahnbreite von insgesamt 5,50 m, wodurch der Begegnungsverkehr LKW/PKW ermöglicht wird.

Die Einengung wird durch Gefahrenzeichen angekündigt, durch ein Sperrfeld markiert sowie durch eine Warnbake gesichert.

Zur Erhöhung der Erkennbarkeit wird ein Baum in der Einengung gepflanzt.

Baukosten und Finanzierung

Die Baukosten für die drei Ortseingangsbereiche betragen insgesamt rund 62.000 €.

-Freunder Landstraße40.000,00 €

-Berensberger Straße11.000,00 €

-Aachener Straße11.000,00 €

Bauzeit

Für den Ausbau der drei Ortseingangsbereiche ist eine Bauzeit von ca. einem Monat eingeplant. Mit den Bauarbeiten kann voraussichtlich Mitte2014 begonnen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Ausbau der Ortseingangsbereiche muss mit Kosten in Höhe von ca. 62.000,- € gerechnet werden.

Diese Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2014 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-01700-300-1 "Ortseingangssituationen -J-" mit Mitteln i. H. v. 95.000,- € eingeplant. Beim konsumtiven PSP- Element 4-120102-920-6 „Ortseingangssituationen -J-“ sind Mittel i. H. v. 9.000,- € eingeplant.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Fördermaßnahme und sie wird zu 60% aus Bundesmitteln bezuschusst. Das heißt, dass bei Baukosten i. H. v. 62.000,- € mit Fördermitteln i. H. v. ca. 37.200,- € zu rechnen

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-01700-300-1 „Ortseingangssituationen“

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

57.000

57.000

57.000

57.000

Auszahlungen

0

0

-95.000

-95.000

-95.000

-95.000

Ergebnis

0

0

-48.000

-48.000

-48.000

-48.000

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

-5.400

-5.400

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

-4.000

-4.000

0

0

Abschreibungen

0

0

-5.000

-5.000

0

0

Ergebnis

0

0

-3.600

-3.600

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (3)

2012_009_L1
130.8 KB · PDF
2012_009_L3
108.9 KB · PDF
2012_009_L4
132.7 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 04.12.2013
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:03