10. Dezember 2013 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Konzept des Kinder- und Jugendzentrums Kronenberg

FB 45/0325/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Aktive Rolle der Einrichtung im Quartier und beim Wandel des Stadtteils werden in der Beratung betont, allerdingssieht Herr Tillmanns in der Finanzierung aus Pos. 6 Stadtjugendplan Probleme, die Zuschüsse sollten besser anders etatisiert werden. Frau Münich schlägt vor, im Beschluss die Einmaligkeit der Förderung aus den Mitteln des Stadtjugendplans zu unterstreichen. Herr Tillmanns unterbreitet einen weiteren Beschlussvorschlag.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Unterausschuss Stadtjugendplan, der katholischen Kirchengemeinde St. Hubertus einmalig und ohne Präjudiz im Jahr 2014 einen Betrag in Höhe von 15.6000 € aus Pos. 6 des Stadtjugendplans als Zuschuss zu den Betriebskosten zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 27.06.2013 beantragte der Vorsitzende des Kirchenvorstandes der Katholischen Kirchengemeinde St. Hubertus eine Anhebung des städtischen Zuschusses zu den Betriebskosten um jährlich 15.600 Euro.

2. Sachstand

Durch die Schließung der GGS Kronenberg mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 entfielen die Nutzung von Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendzentrums St. Hubertus und die damit verbundenen Mieteinnahmen im Rahmen der OGS. In der Folge entsteht dem Träger eine jährliche Finanzierungslücke in oben genanntem Umfang.

Der Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Hubertus für das Jahr 2013 wurde vom Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2013 positiv beschieden. Die Finanzierungslücke für die Monate August bis Dezember 2013 wurde durch die Bereitstellung von Mitteln geschlossen.

Aus dem Ausschuss heraus wurde eine Konzeptdarstellung gewünscht, die den neuen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Daher beauftragte der Kinder- und Jugendausschuss den Träger, zu einer der nächsten Sitzungen ein Konzept zur Jugend- und Stadtteilarbeit vorzulegen.

3. Konzept

Das vorliegende Konzept (s. Anlage) beschreibt die Entwicklung von Jugendzentrum und Stadtteil, die personelle Situation der Einrichtung, die Nutzergruppen, Öffnungszeiten, Besucherstruktur und Angebote.

3.1 Jugendarbeit

Die Einrichtung wird täglich von 50 bis 60 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besucht.

Neue und gerne genutzte Angebote neben den gängigen Angeboten sind der Pumptrack, eine Cross-Strecke für Fahrräder, und für die älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Longboard-Workshops, bei denen es um die Herstellung eigener Boards geht. Für die materialintensive Nutzung der Fahrräder wurde eine Werkstatt in den Räumen eingerichtet, die bis zum Sommer für die OGS bereit gestellt waren. Dort können die Besucher Wartung und Reparaturarbeiten erlernen und selber durchführen, so dass ihre handwerklichen Fähigkeiten gefördert werden.

Das Kinder- und Jugendzentrum versteht sich auch als Anlaufstelle und Ort, an dem Eltern zu Fragen der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder Unterstützung finden können.

3.2 Stadtteilarbeit

Das Kinder- und Jugendzentrum ist durch die Teilnahme an der Stadtteilkonferenz, Stadtteilfesten oder dem Pfarrfest im Viertel bekannt. Neben Kooperationen mit Schulen bestehen weitere Aktivitäten mit Theater-, Tanz- und Musikvereinen, an denen Kinder und Jugendliche des Viertels sich beteiligen.

4. Stellungnahme der Verwaltung

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die durch den Träger auf Kronenberg und näherer Umgebung geleistet wird, ist kinder- und jugendgebunden und attraktiv gestaltet. Der Träger nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten. Wie oben beschrieben, ist die Immobilie als Einheit zu betrachten, Räumlichkeiten können nicht stillgelegt werden, um den Mietpreis zu senken.

Daher schlägt die Fachverwaltung vor, dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Jakob stattzugeben und für das Jahr 2014 eine Zuwendung für die Betriebskosten aus Mitteln der Pos. 6 des Stadtjugendplans zu gewähren.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP: 4-060201-901-5 Leistungen nach Stadtjugendplan

PSK: 5318 0000

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

137.000 €

137.000 €

411.000 €

411.000 €

0

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Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 10.12.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:07