12. Dezember 2013 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 11Öffentlich

Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und RadwegenRatsantrag der Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen vom 11.09.2013, Nr.326/16

FB 61/1012/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Ferrari von der Fraktion GRÜNE äußert sich unzufrieden über die Vorlage der Verwaltung, da seiner Auffassung nach die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Städte zur Baustellenabsicherung zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für die Verwaltung erklärt werden sollten. Beispielsweise hingen in der Johannes-Paul-II.-Straße immer noch Schilder „Radfahrer absteigen“, obwohl wieder eine ausreichende Breite für den Radverkehr vorhanden sei. Durch die für verbindlich erklärten Hinweise könnten die Mitarbeiter für die Problematik sensibilisiert werden.

Als Mitglied der SPD-Fraktion weist Herr Servos auf die Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte hin. Allerdings müssten für eine verbindliche Umsetzung der Hinweise auch entsprechende Personalressourcen bereitgestellt werden. Hierzu solle die Einbindung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes geprüft werden.

Für die Verwaltung geht Frau Nacken auf den Antrag ein und stellt klar, dass angestrebt werde, entsprechend der Hinweise zu handeln. Für eine vollständige Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen fehlten jedoch die personellen Kapazitäten. Eine Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen finde bereits statt. Bei der Johannes-Paul-II.-Straße und Ritter-Chorus-Straße habe die Verwaltung alles daran gesetzt, um die Baustellen zum Beginn des Weihnachtsmarktes zurückzubauen. Leider wurde dabei versäumt, das Schild „Radfahrer absteigen“ zu entfernen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen werde sich aber kein Fahrradfahrer von der Benutzung der Verkehrsfläche abhalten lassen.

Frau Breuer von der CDU-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

Aus Sicht des Herrn Blum von der FDP-Fraktion handelt die Verwaltung bereits nach ihren Möglichkeiten. Für substanzielle Verbesserungen müssten entsprechende Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, was zz. aber nicht beabsichtigt sei.

Herr Servos schlägt als Kompromiss vor, die Verwaltung darum zu bitten, im Rahmen der Möglichkeiten der Handlungshinweise der AG Fahrradfreundlicher Städte zu folgen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen zur Kenntnis und bittet sie, im Rahmen der Möglichkeiten die Hinweise der AG Fahrradfreundlicher Städte zu Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen zu beachten.. Der Ratsantrag Nr. 326/16 gilt somit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 326/16 gilt somit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Ratsantrag vom 11.09.2013 bezieht sich auf die Hinweise der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte zur Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen, die erstmalig im Jahr 2006 mit Empfehlung des zuständigen Landesministeriums veröffentlicht worden sind. Seinerzeit wurden alle in Aachen im Straßenraum tätigen Firmen von der Verwaltung über die Hinweise informiert und dazu aufgefordert, im Bereich der Baustellen besondere Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger zu nehmen. Firmen, die neu in Aachen tätig werden, erhalten ebenfalls die Broschüre.

Es handelt sich jedoch lediglich um Hinweise, die anhand von sinnvollen Beispielen Lösungsansätze aufzeigen, aber keinesfalls als eine verbindliche Handlungsgrundlage pauschal herangezogen werden können. Dazu bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit.

Alle Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum bedürfen nach § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einer verkehrsrechtlichen Genehmigung (Verkehrsanordnung). Für die jeweilige Anordnung sind die StVO und die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen die vom zuständigen Verordnungsgeber vorgegebenen Rechtsgrundlagen. Daran sind die nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden gebunden. Sie haben nicht die Kompetenz, weitere Regelwerke allgemeinverbindlich in Kraft zu setzen.

Allerdings können die Hinweise bei den jeweiligen Einzelanordnungen im Rahmen der Ermessensausübung Berücksichtigung finden. In der Praxis werden im Kalenderjahr von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ca. 2.000 Anordnungen, teilweise mehrere Arbeitsstellen umfassend, erteilt. Hinzu kommen diverse Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Die meisten Einzelanordnungen werden unter Berücksichtigung sogenannter Regelpläne erteilt, da eine Festlegung jedes einzelnen Verkehrszeichens aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Somit können Standardsituationen mit vertretbarem Aufwand geregelt werden. In der Örtlichkeit ergeben sich häufig im Verlauf der Arbeiten kleinere Abweichungen, die bei sorgfältiger Absicherung durch die dafür verantwortlichen Bauunternehmen kompensiert werden können.

Dennoch kommt es fast immer zu Einschränkungen, die den Verkehr betreffen. Da fast alle Versorgungsleitungen in den Gehwegen liegen, sind Fußgänger besonders häufig von den Maßnahmen betroffen. In der Regel werden Mindestbreiten für die Führung der Fußgänger und Radfahrer gesondert vorgegeben. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird bei besonders geringem Verkehr und bei Fehlen entsprechender Ausweichflächen auf Rest- oder Notgehwege verzichtet.

In den letzten Jahren ist die Sensibilität der Radfahrer in Bezug auf die Qualität der Radverkehrsanlagen erheblich gestiegen. Die Formen der Radverkehrsführung haben sich verändert und sind vielfältiger geworden. Grundlage dafür sind die sehr differenzierten Regelungen der StVO zum Radverkehr, die den meisten Verkehrsteilnehmern nicht im Detail bekannt sind. Die erhöhten Anforderungen zur Festlegung einer Radwegbenutzungspflicht hat in Aachen und anderen Städten in vielen Straßen zu einem Abbau der Verkehrszeichen und somit zu einer Freigabe des Radverkehr im Fahrbahnbereich geführt, was eine flexible Handhabung in Baustellenbereichen fördert. Auch die Tendenz, den Radverkehr im Fahrbahnbereich auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen zu führen, erleichtert die Führung in Baustellenbereichen, da dann kein Bordstein überwunden werden muss.

Eine qualitative Verbesserung der Verkehrsführung in Baustellen steht im unmittelbaren Zusammenhang mit entsprechenden Kapazitäten zur Anordnung und Kontrolle der jeweiligen Maßnahmen. Im Zusammenhang mit der Einführung eines Baustelleninformationssystems wurde Anfang September ein datenbankgestütztes Fachverfahren zur Bearbeitung von Arbeitsstellen im Straßenraum in den Echtbetrieb genommen. Damit kann die Koordinierung der einzelnen Baustellen und in einem weiteren Schritt die Information der Öffentlichkeit verbessert werden.

Eine bessere Radverkehrsführung in Baustellen lässt sich nur durch intensivere Betreuung der in Aachen tätigen Baufirmen und deren Arbeitsstellen erreichen. Die Verwaltung unternimmt erhebliche Anstrengungen, um das Baustellenmanagement im Stadtgebiet zu verbessern. In der Dezembersitzung wird die Verwaltung ausführlich über das neue Baustelleninformationssystem berichten.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses sowie des AVV-Beirats
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 12.12.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:11