Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich der Häuser Benediktusplatz 4-8 und Korneliusmarkt 32-48Bürgerantrag der Anwohner vom 27.10.2013 auf Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 11.09.2013
FB 61/1030/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Moers nimmt als Ansprechpartner der Anwohnerschaft die ihm gebotene Gelegenheit wahr, den Bürgerantrag zu erläutern bzw. auf dessen Inhalte schwerpunktmäßig einzugehen. Er beklagt, dass bis auf das Bezirksamt und die CDU-BF noch keiner der Adressaten auf die gestellten Fragen geantwortet hat. Er macht nochmals deutlich, dass in den angesprochenen Bereichen das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen vor allem älterer Personen möglich sein muss. Zu der bestehenden Situation ist es doch nur gekommen, weil die Verwaltung in den letzten Jahren ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist. Da in den beiden Bereichen kaum Fahrzeugverkehr vorhanden ist, stellt die Fußgängerzone eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Es wird daher beantragt, die Fußgängerzone aufzuheben und die ursprüngliche Verkehrsregelung wieder einzuführen und zu überwachen. Er stellt die Frage an die Verwaltung, warum die Ausmaße der Fußgängerzone größer sind als in dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 11.09.2013 und informiert über einen Rettungseinsatz jüngst vom 23.11.2013, bei dem der Rettungstransportwagen wegen Falschparker nicht in Höhe des Einsatzortes anfahren konnte.
Frau Claßen erklärt, dass die Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ so aufgestellt wurden, wie sie im Plan eingezeichnet sind; dieser Plan war Bestandteil der Verwaltungsvorlage für die Bezirksvertretung. Der angesprochene Rettungseinsatz ist nach Auskunft der Feuerwehr nicht mit dem Einsatz von Ostern in diesem Jahr zu vergleichen, zumal die betroffene Person noch zu Fuß den Rettungswagen aufsuchen konnte.
Herr Büchel führt aus, dass die Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ durch die Verwaltung nochmals auf die Richtigkeit der Standortwahlzu überprüfen sind.
Herr Moers entgegnet, in beiden Rettungsdiensteinsätzen, sowohl Ostern als auch am 23.11. war es Tatsache, dass die Rettungskräfte den Einsatzort nicht erreichen konnten.
Hierzu erklärt Frau Claßen, dass die Feuerwehr zu den Umständen des Einsatzes am 23.11. weder die Straßenverkehrsbehörde noch das Bezirksamt informiert hat bzw. aufgefordert hat, hier tätig zu werden. Erst durch den Hinweis der Anwohner wurde sie über den Einsatz in Kenntnis gesetzt.
Für die CDU-BF hat die Feuerwehr die Bezirksvertretung vor zwei Alternativen gestellt – Fußgängerzone oder Haltverbot, was im Endergebnis auf das Gleiche hinausläuft. Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2013 übergreifend beschlossen, eine Fußgängerzone vorübergehend einzurichten. Außerdem wurde damals beschlossen, die Fragebogenaktion zum Parken im und um den historischen Ortskern durchzuführen. Es wäre jetzt falsch, vor der anstehenden endgültigen Regelung etwas anderes zu beschließen.
Die SPD-BF korrigiert Herrn Moers bezüglich seiner Aussage, keiner außer der CDU-BF hätte auf seine Fragen geantwortet, denn es bestand ein E-Mail-Kontakt zwischen Herrn Moers und Frau Keller. Sie bittet, die Emotionen aus den Gesprächen und Schreiben herauszuhalten und fordert in der Diskussion Sachlichkeit. Ebenfalls ist zu trennen zwischen Problematik, Sicherheit und der anstehenden „großen“ Lösung. Außerdem ist im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit das anstehende Verfahren beim Verwaltungsgericht gegen das Aufstellen privater Blumenkübel abzuwarten. Bei einer bestehenden Gefährdung von Leben, Gesundheit und bedeutenden Sachgütern muss die Verwaltung tätig werden und die entsprechenden Rettungs- und Bewegungsflächen ausweisen. Eine Lösung muss für alle eine verträgliche sein. Ob es keine andere Lösung als die jetzt umgesetzte gibt, wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 11.09.2013 gefragt und beraten. Die SPD-BF schlägt vor, nicht nur die Verwaltungsvorlage zu beschließen, sondern zusätzlich den Prüfauftrag an die Verwaltung zu richten, ob es eine andere,für alle verträglichere Möglichkeit gibt.
Frau Keller bestätigt den E-Mail-Kontakt mit Herrn Moers. Was sie jedoch nicht beantworten kann sind Fragen, die nur die Verwaltung beantworten kann. Außerdem ist die SPD-BF nicht direkt angesprochen worden.
Die CDU-BF macht ebenfalls deutlich, dass bezüglich der von einer Privatperson aufgestellten Blumenkübel zunächst das Urteil des Verwaltungsgerichtes abgewartet werden muss.
Herr Büchel weist darauf hin, dass die Fußgängerzone vorläufig beschlossen wurde; im künftigen Gesamtkonzept soll dann alles auf den Prüfstand.
Herr Moers hätte sich von den Parteien mehr Unterstützung gewünscht. Die betroffenen Bewohner wollen im besagten Bereich nicht parken, sondern Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen. Nach deren Auffassung sind die 3,00 m Restfahrbahnbreite als ausreichend anzusehen. Die Sicherheit darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Herr Wolff erläutert kurz die baurechtlichen Vorschriften, wo Rettungswege und –flächen vorgehalten werden müssen. Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz hat festgestellt, dass im zur Rede stehenden Bereich im Ernstfall der Leiterwagen zum Einsatz kommen muss und dazu werden entsprechende Bewegungsflächen benötigt. In einigen Bereichen kann aufgrund der Höhe der Geschosse eine tragbare Leiter nicht eingesetzt werden.
Die Grüne-BF bemerkt, sie habe den Bürgerantrag als Vorschlag gewertet. Aus ihrer Sicht bestehen keine Bedenken, als kurzfristige Lösung vorübergehend eine Fußgängerzone einzurichten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und hält am Beschluss vom 11.09.2013 (Einrichtung der Fußgängerzone als rettungstechnische Sofortmaßnahme) fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In dem insgesamt 36-seitigen Bürgerantrag der Anwohner Korneliusmarkt werden verschiedenste Fragen aufgeworfen und Sachen thematisiert, die die im Betreff stehende „Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich der Häuser Benediktusplatz 4-8 sowie Korneliusmarkt 32-48“ übersteigen; sie betreffen allgemeine Themen wie Gestaltung der Fragebogenaktion oder Erreichbarkeit der Ersatzparkflächen Korneliusstraße bzw. Regenrückhaltebecken. Zu diesen Fragen wird die Verwaltung im Rahmen der generellen Diskussion über das Parkkonzept historischer Ortskern Kornelimünster in 2014 Stellung beziehen. Eine vorgezogene Generaldiskussion dieser Thematik im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.11.2013 kann und soll wegen noch ausstehender Fragebogen-Ergebnisse jedoch nicht erfolgen. Gegenstand dieser Vorlage ist ausschließlich die Diskussion über die Angemessenheit der am 11.09.2013 beschlossenen Fußgängerzonen Benediktusplatz 4-8 und Korneliusmarkt 32-48 ohne Ladezeiten.
Insofern nimmt die Verwaltung nachfolgend auch nur zum Thema Fußgängerzone Stellung:
In den vergangenen Monaten und besonders nach dem Rettungseinsatz am 01.04.2013 haben Mitarbeiter der Feuerwehr, des Bezirksamtes sowie der Straßenverkehrsbehörde die in Rede stehenden schmalen Gassen wiederholt in Augenschein genommen und hierbei festgestellt, dass regelmäßig Fahrzeuge an bestimmten Stellen abgestellt waren. Fast immer stand je ein PKW in der Gasse Benediktusplatz an der Seitenwand des Hauses Korneliusmarkt 46 sowie vor Haus Korneliusmarkt 48. Wiederholt wurden auch Fahrzeuge neben oder gegenüber dem Blumenkübel an Haus Benediktusplatz 4 festgestellt. Die vom Antragsteller beschriebene Situation, wonach ein möglicherweise fremder geparkter Wagen zu den Missständen am 01.04.2013 geführt haben soll und die Einengung der Rettungswegezufahrt sonst nicht vorkomme, ist insofern nicht nachvollziehbar. Auch Anwohner nutzen die Gassen zum Parken ihrer eigenen Kraftfahrzeuge.
Die Darstellung, wonach die Verwaltung besser die unerlaubten Blumenkübel eines Nachbarn entlang der Häuser Benediktusplatz 4 wegnehmen soll als die verbleibende Fahrgasse mit Parkverboten zu belegen, klingt verständlich, ist jedoch rechtlich derzeit nicht zu realisieren. Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Beseitigung der unerlaubten Kübelaufstellung ergriffen und die sofortige Vollziehung ihrer diesbezüglichen Ordnungsverfügungen angeordnet. Gegen diese Bescheide hat der Betroffene nicht nur Klage erhoben, sondern auch im Wege des Eilrechtsschutzes Antrag auf Wiedererstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage beantragt. Damit bleibt nunmehr der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen abzuwarten. Insofern kann bis zu einem Gerichtsentscheid in der Sache der bestehende Zustand nicht verändert werden. Da dies jedoch nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen darf, ist die Verwaltung gehalten, andere Maßnahmen zur Gewährleistung der rettungstechnischen Erschließung aller Wohnhäuser zu ergreifen.
Die Berufsfeuerwehr braucht für die Erreichbarkeit der Wohnhäuser in den genannten Gassen der Korneliusstraße und des Benediktusplatzes Fahrgassen von 3,50 m und vor einigen Häusern Abstützflächen von 5 m Breite. Die bei mehreren im Vorfeld stattgefundenen örtlichen Kontrollen vorgenommenen Messungen der Restfahrbahnbreite ergab teilweise Maße unter 2,80 m, die aus rettungstechnischer Sicht in keiner Weise funktionieren. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen, um die Erreichbarkeit aller Wohnhäuser mit den notwendigen Fahrzeugen sicherzustellen. Hierbei wird nochmals ausdrücklich betont, dass die Einrichtung der Fußgängerzonen ohne Ladezeiten keine vorweggenommene Dauereinrichtung ist, sondern lediglich die bestehenden Verkehrsflächenbreiten aktuell rettungstechnisch nutzbar machen soll.
Sollte im Rahmen der generellen Parkraumdiskussion in 2014 eine andere Variante (Markieren von zugelassenen Parkständen bei gleichzeitigem Durchsetzen des Zonenhaltverbotes, Ausschilderung örtlicher Haltverbotszonen je nach rettungstechnischem Bedarf) vereinbart werden, in dessen Rahmen auch einzelne legale Parkmöglichkeiten in den betroffenen Gassen angeboten werden können, so wird die Verwaltung dies selbstverständlich zugunsten der Anwohner anpassen. Aktuell ist die Forderung der Feuerwehr auf Sicherstellung der rettungstechnischen Erreichbarkeit aller in den Gassen liegenden Häuser und Anwohner für die Übergangszeit bis zur generellen Parkentscheidung sicherzustellen. Dies erfolgt durch die mittlerweile draußen vorgenommene Fußgängerzonenbeschilderung.
Sollten bis zur generellen politischen Beratung der Parkordnung in 2014 die Blumenkübel entlang des Hauses Benediktusplatz 4 entfernt werden und in diesem Bereich das Parken ohne Gefährdung der rettungstechnischen Durchfahrt möglich werden, so ist die Verwaltung selbstverständlich auch bereit, den Beginn der Fußgängerzone Benediktusplatz z. B. bis an die Hausgrenze 4/6 zu versetzen und somit entlang des Hauses 4 einige zusätzliche Parkmöglichkeiten wieder freizugeben. Entscheidend ist ausschließlich die verbleibende Restfahrbahnbreite für Rettungsfahrzeuge bei zugelassenem Parken.
Die von den Antragstellern angeführte Unzumutbarkeit weiter Fußwege zwischen geparktem Fahrzeug und Wohnung ist in vielen anderen Straßen mit verkehrsbedingten Haltverboten oder dicht beparkten Fahrbahnrändern an der Tagesordnung. Auch in Kornelimünster, Brand oder erst recht in der Aachener Innenstadt existieren Straßenzüge ohne Parkmöglichkeiten vor den Wohnhäusern, wodurch die Anwohner gezwungen sind, in Nebenstraßen zu parken und ihre Transporte mit der Hand zur Wohnung zu bringen. Dieser Umstand stellt somit für die Antragsteller keinen enteignungsgleichen Eingriff in ihr Eigentum dar.
Auf Ladezeiten in den Fußgängerzonen musste verzichtet werden, weil auch das vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen, z.B. zum Wegtragen von eingekauften Lebensmitteln, das Auto ggf. mehrere Minuten unbeobachtet lässt und hierdurch eine schnellstmögliche rettungstechnische Durchfahrt der Feuerwehrwagen dramatisch verzögert werden könnte. Weiterhin dürfen z. B. Behinderte oder sonstige Nutzer bestimmter Ausnahmegenehmigungen in Fußgängerzonen während der Ladezeit parken, was aus vorgenannten rettungstechnischen Gründen ebenfalls unvertretbar wäre. Hier gilt der Grundsatz „Sicherheit vor Bequemlichkeit“.
Schließlich ist die Diskussion, ob die Ausschilderung von Haltverboten besser als eine Fußgängerzone gewesen wären, müßig, da in beiden Fällen den Anwohnern das Abstellen ihrer Fahrzeuge im Bereich der eigenen Wohnung untersagt geblieben wäre.
Aus den dargelegten Gründen sieht die Verwaltung keine Alternative zu der Untersagung jeglichen Parkens in den engen Wohngassen, um bis zum Ergreifen anderer rettungstechnisch gleich effizienter Lösungen die von den Rettungsdiensten geforderten Fahrgassen und Aufstellbereiche der Einsatzfahrzeuge zu erreichen.
Auswirkungen
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Technische Details
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Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 27.11.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:57