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Wettbewerbsergebnis Planungswettbewerb Radschnellwege

FB 61/1029/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Mans, Abteilung Verkehrsplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, führt kurz in das Thema ein. Sie berichtet, dass die Wettbewerbskommission in Düsseldorf besonders positiv gewertet habe, dass der geplante Radschnellweg über einen ehemaligen Bahndamm völlig verkehrsarm und eben geführt werden kann.

In der Machbarkeitsstudie, die zu 80 % für die dt. Seite aus Landesmitteln gefördert wird, wird geprüft, welche Variante planbar und durchsetzbar sei.

Für die SPD-Fraktion sagt Herr Bezirksvertreter Werner Unterstützung für das Projekt zu.

Auch Herr Bezirksvertreter Pontzen zeigt sich grundsätzlich erfreut über den Preis und das grenzüberschreitende Projekt. Hinsichtlich des schlechten Zustandes der bestehenden Radwege, insbesondere im Gebiet Horbach und der Tatsache, dass der Radfahrschnellweg keine anderweitige Nutzung z.B. für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen vorsehe, sieht Herr Bezirksvertreter Pontzen jedoch Schwierigkeiten, diese Ungleichbehandlung dem Bürger zu vermitteln. Er fragt an, wer die Verantwortung für die übrigen Radwege übernimmt.

Frau Mans kennt die Beschwerden über den schlechten Zustand von Radwegen. Der Preis sei jedoch verliehen worden, um Menschen – z.B. durch die ebene Streckenführung -zum Umsteigen auf das Fahrrad als Verkehrsmittel zu bewegen. Sie erläutert hierzu, dass Radschnellwege grundsätzlich eine ausreichende Breite von 2m je Fahrtrichtung – jeweils getrennt vom Gegenverkehr – aufweisen müssen, so dass ein Überholen möglich sei. Es gäbe damit ausreichend Platz für langsame Radfahrer und Pedelecs, auch sei eine Trennung von Fußgängern vorgeschrieben. Radschnellwege sollen Ortsteile autofrei verbinden.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Pontzen führt Frau Mans aus, dass die in der Vorlage aufgeführten voraussichtlichen Nutzerzahlen ermittelt wurden aus der Zahl der Bewohner und der Berufstätigen der jeweiligen Ortsteile.

Auch werden durch die Anlegung der Radschnellwege erstmalig Standards in Punkto Beleuchtung und Instandsetzung festgelegt.

Als Mitglied der Fraktion Bündnis90/die Grünen begrüßt Frau Bezirksvertreterin Zielinski ebenfalls das Projekt als Anreiz zum Umsteigen auf das Fahrradfahren und damit Beitrag zum Umweltschutz.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu beauftragen für die Machbarkeitsstudie des Radschnellweges einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die für die Beauftragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten. Abstimmung: einstimmig bei zwei Enthaltungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und emp-fiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu beauftragen für die Machbarkeitsstudie des Rad-schnellwegs einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die für die Beauf-tragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu beauftragen für die Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die für die Beauftragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten.

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu beauftragen für die Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die für die Beauftragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen vorzulegen und die für die Beauftragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hat am 20.11.2013 bekannt gegeben, dass die Stadt Aachen zusammen mit ihren Projektpartnern Städtere-gion Aachen, Herzogenrath und den niederländischen Partnergemeinden Heerlen und Kerkrade bei neun eingereichten Anträgen als einer von fünf Preisträgern bestimmt wurde. Von den Antragstellern kamen allein vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Hier konnte sich die StädteRegion mit ihren Part-nern als einer der zwei Preisträger durchsetzen. Der Förderantrag für die Machbarkeitsstudie muss nun bis zum 31.01.2014 eingereicht werden.

Bei der Vorbereitung des Förderantrags ist mit den Projektpartnern die Vorgehensweise, Federführung und Kostenteilung für die Beauftragung der Machbarkeitsstudie näher abzustimmen. Die deutschen Partner holen bis zum 31.01.2014 ebenfalls die Zustimmung ihrer politischen Gremien für den Förderantrag und die Vorbereitung der Machbarkeitsstudie ein. Da die Landesförderung nur für die deutsche Seite erfolgt, werden die niederländischen Partner die Vorgehensweise und Finanzierung auf ihrer Seite separat klären.

Nach Eingang des Bewilligungsbescheids werden Angebote für die Machbarkeitsstudie eingeholt und den Fraktionen zur Genehmigung der Auftragsvergabe vorgelegt.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Fahrradverkehrs, dem zunehmenden Trend zu Elektrofahrrädern (Pedelec, E-Bike) und der angespannten Verkehrslage im dicht besiedelten Korridor Aachen – Herzogenrath/Kerkrade wurde im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags ein Potenzial von ca. 6.000 Radfahrten/Tag (Korridor Aachen - Herzogenrath/Kerkrade) bzw. 11.000 Radfahrten/Tag (Kor-ridor Aachen – Heerlen) ermittelt. Das heutige Radverkehrsangebot stellt hierfür nicht die erforderliche Qualität und Kapazität bereit. Die Verwaltung sieht in der geplanten Radschnellwegeverbindung daher eine große Chance, einen bedeutsamen Umstieg vom Auto auf das Fahrrad zu erreichen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Alle Informationen zum Wettbewerb befinden sich auf der Internetseite:

http://www.aachen.de/radschnellweg

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Machbarkeitsstudie und ergänzende Untersuchungen sind nach einer ersten überschlägigen Ermittlung Honorarkosten in Höhe von ca. 150.000 bis 200.000 € zu erwarten. 80 % der Kosten über-nimmt das Land NRW. Für den Eigenanteil von 20 % (ca. 30.000 bis 40.000 €) ist mit den Projektpart-nern eine Kostenteilung zu vereinbaren. Dazu sollen in Kürze Gespräche aufgenommen werden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie könnte auf die Stadt Aachen – je nach Kostenverteilung – .ein Ei-genanteil von bis zu 20.000 € zukommen. Da die Städteregion Antragsteller des Finanzierungsantrags ist, sollte die Auftragsvergabe und die Abrechnung der Landesförderung auch über die Städteregion erfolgen. Die Stadt Aachen wird daher den auf sie entfallen Eigenanteil an die Städteregion entrichten.

Eine Förderung von Planungskosten ist bei Straßenbau- und Radwegemaßnahmen grundsätzlich nur mit einem geringen Anteil möglich. Für die Preisträger des Wettbewerbs würde das Land jedoch – ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorausgesetzt – anstehende weitere Planungsstufen eben-falls mit 80 % fördern.

Eventuelle Baukosten würde das Land ebenfalls mit 80 % fördern. Dieser Fördersatz liegt über den für Radwegemaßnahmen üblichen 70 bis 75 %.

Sollte die Machbarkeitsstudie ein positives Ergebnis haben, würden die überschlägigen Baukosten nach dem derzeitigen Stand der Planung für die Abschnitte auf deutscher Seite ca. 15 Mio. € betra-gen, wovon etwa 9 Mio. € auf den Bereich der Stadt Aachen und 6 Mio. € auf den Bereich der Stadt Herzogenrath entfallen würden. Nach Abzug der Fördermittel des Landes (80 %) würde für die deut-sche Seite voraussichtlich ein Eigenanteil von etwa 3 Mio. € verbleiben. Davon könnten etwa 1,8 Mio € auf den Bereich der Stadt Aachen entfallen. Für die Abschnitte auf niederländischer Seite würden Baukosten in Höhe von ca. 6 Mio. € anfallen, die unabhängig von den Kosten auf der deutschen Seite von den niederländischen Partnern aufgebracht werden müssten. Genauere Angaben zu den zu er-wartenden Kosten können erst im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt werden.

Für die Machbarkeitsstudie wird mit einer Planungszeit von einem Jahr gerechnet. Die – ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorausgesetzt – anschließenden Entwurfs- und Ausführungsplanun-gen würden mindestens noch ein weiteres Jahr beanspruchen. Ausgehend von der möglichen Bau-auftragssumme würde für die Baumaßnahmen eine europäische Ausschreibung nötig sein. Mit der Vergabe könnte frühestens Ende 2016 gerechnet werden. Die eigentliche Bauzeit könnte ca. 2,5 Jahre dauern. Bei einer Finanzierung über drei Haushaltsjahre könnten jährlich Eigenmittel in voraussicht-licher Höhe von ca. 600.000 € für den Bereich der Stadt Aachen und 400.000 € für den Bereich der Stadt Herzogenrath benötigt werden.

Der Verkehrsminister des Landes NRW, Michael Groschek, hat bei der Preisverleihung am 20.11.2013 angekündigt, dass das Land eine spätere Übernahme der Radschnellwege in die Baulast des Landes beabsichtigt und hierzu eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes vorbereitet. Was dies im Detail für Unterhaltung des eventuellen Radschnellweges auf Aachner Stadtgebiet bedeuten würde, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Die im Jahr 2014 notwendigen Eigenanteile der Stadt Aachen für die Machbarkeitsstudie konnten bisher nicht in den Haushalt eingeplant werden. Daher soll im Rahmen der Veränderungsnachweisung auf der Ebene der Fachausschüsse für 2014 ein neues PSP-Element 4-120201-928-9 Machbar-keitsstudie Radschnellweg eingerichtet werden. Bei diesem PSP-Element müssten für 2014 beim Aufwände/Auszahlungen in Höhe von 20.000 € bereitgestellt werden. Zur Deckung sollten die beiden PSP-Elemente 4-120201-903-9 „Verkehrsuntersuchungen“ Sachkonto 52910000/72910000 und 4-120201-909-6 „Externe Planungsleistungen“ Sachkonto 52910000/72910000 jeweils um 10.000 € reduziert werden.

Investive Haushaltsmittel können zum jetzigen Zeitpunkt der Planung noch nicht eingestellt werden, da zunächst ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie abgewartet werden muss. Eine eventuelle Einplanung würde dann bei den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

PSP- Element 4-120201-928-9 „Machbarkeitsstudie Radschnellwege“

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2015.

fortgeschriebener Ansatz 2015

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015.

fortgeschriebener Ansatz 2015.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

o

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

20.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-20.000

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

-20.000

0

Beginn der Maßnahme erst in 2014

Zur Deckung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 20.000 € sollten die beiden PSP-Elemente 4-120201-903-9 „Verkehrsuntersuchungen“ Sachkonto 52910000/72910000 und 4-120201-909-6 „Externe Planungsleistungen“ Sachkonto 52910000/72910000 jeweils um 10.000 € reduziert werden.

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 10.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 04.12.2013
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:03