Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, hier: Kindertagesstätte Seemöwe
FB 45/0337/WP16 · Entscheidungsvorlage
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, hier: Kindertagesstätte Seemöwe
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Herr Künzer wertet die Verfahrensweise positiv, wie dem Träger der Schritt in den KiBiz-Bereich geebnet wird.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 04.10.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Kindertagesstätte Seemöwe besteht seit 2005 in privater Trägerschaft.
Die Kindertagesstätte Seemöwe arbeitete zunächst als Einzelunternehmen, seit dem 12.07.2013 handelt es sich um eine notariell beurkundete Gemeinnützige GmbH.
Einzige Gesellschafterin ist Frau Miriam Schunck. Ziel der Kindertagesstätte ist die Betreuung und Verpflegung von Kindern unter drei Jahren sowie deren sozialpädagogische Förderung.
Maximal können in der Einrichtung 20 Kinder betreut werden, derzeit sind 7 Plätze besetzt. Die Betreuung erfolgt durch zwei festangestellt Dipl.-Sozialpädagoginnen, eine Betreuerin mit Tagesmutterschulung sowie eine Lehrerin. Darüber hinaus werden Honorarkräfte für spezielle Förderprojekte eingesetzt. Die Kindertagesstätte Seemöwe möchte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.
Stellungnahme
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern nach § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1974 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH auszusprechen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 61487
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=61487
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 14.01.2014
- Uhrzeit
- 16:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:44