16. Januar 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Beteiligung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)hier: Stellungnahme der Stadt Aachen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Nordrhein-Westfalensowie Antrag der SPD-Fraktion vom 03.12.2013

FB 61/1037/WP16 · Entscheidungsvorlage

Beteiligung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)hier: Stellungnahme der Stadt Aachen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Nordrhein-Westfalensowie Antrag der SPD-Fraktion vom 03.12.2013

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Hermanns erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und verweist auf die ergänzende Tischvorlage, die aus dem Entwurf der Stellungnahme der StädteRegion Aachen zum LEP NRW 2013 zitiert. Die Verwaltung schlage vor, die dort formulierten Anregungen in die Beschlussfassung einzubeziehen.

Für die SPD-Fraktion kündigt Herr Plum an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung inklusive der Anregungen aus der Tischvorlage grundsätzlich folgen werde. Allerdings sei in der Fraktion die Frage aufgeworfen worden, ob die zu den Punkten 6.1-8 „Wiedernutzung von Brachflächen“ und 6.1-9 „Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastrukturkosten“ formulierten Anregungen tatsächlich zielführend seien. Die Verwaltung schlage hier vor, eine Konkretisierung hinsichtlich der möglichen Instrumente vorzunehmen, es sei zu befürchten, dass man sich damit in den eigenen Handlungsmöglichkeiten einschränke. Zudem habe er die Information, dass auch der Zweckverband RegioAachen eine Stellungnahme im Verfahren abgeben werde. Hierzu bitte man die Verwaltung um Auskunft, ob und wenn ja wie dazu eine Abstimmung erfolge.

Frau Nacken erläutert, dass die Stadt Aachen ihre Stellungnahme an den Zweckverband RegioAachen weiterleiten werde. Hinsichtlich der 6.1-8 und 6.1-9 sei die Verwaltung der Auffassung, dass es einer Klarstellung der sehr vage gehaltenen Formulierung bedürfe, um zukünftige Konflikte im Einzelfall vermeiden zu können.

Für die CDU-Fraktion dankt Frau Schlick der Verwaltung für die ausführlichen Erläuterungen, insbesondere die Anwendung des Masterplans begrüße man ausdrücklich. Ihre Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung der Tischvorlage zustimmen.

Für die Fraktion Die Linke signalisiert auch Herr Müller Zustimmung. Besonders betonen wolle man die Stellungnahme zu Punkt 8.1-4 Grundsatz „Transeuropäisches Verkehrsnetz“, hier halte man den Ausbau der genannten Trassen ausdrücklich für wünschenswert.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt unter die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen 2013 unter Einbeziehung der Tischvorlage und beauftragt die Verwaltung diesen bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Der Antrag der SPD-Fraktion gilt als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen 2013 und beauftragt die Verwaltung diesen bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.

Der Antrag der SPD-Fraktion gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Beteiligung gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 14 Abs. 2 und 4 Landesplanungsgesetz (LPlG)

hier: Stellungnahme der Stadt Aachen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) Nordrhein-Westfalen

sowie: Antrag der SPD-Fraktion vom 03.12.2013

Mit Schreiben vom 15.08.2013 wurde die Stadt Aachen aufgefordert ihre Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplanes bis zum 28.02.2013 abzugeben. Der neue LEP NRW soll den gültigen Landesentwicklungsplan von 1995, den Landesentwicklungsplan IV `Schutz vor Fluglärm´ und das 2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Darüber hinaus sind die Inhalte des separat erarbeiteten Teilabschnitts `Großflächiger Einzelhandel´ als Kapitel 6.5 eingeflossen. Bis zur Aufstellung des neuen LEP NRW bleibt der sachliche Teilabschnitt `Großflächiger Einzelhandel´ jedoch in seiner Rechtswirkung unberührt.

Das Verfahren erfolgt nach den Regelungen des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit dem Landesplanungsgesetz (LPlG).

Neben der Beteiligung der öffentlichen Stellen erfolgt parallel die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. Alle Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite in drei Sprachen eingesehen und heruntergeladen werden (www.nrw.de/landesplanung).

Unterstützend informierte die Stadt Aachen die Öffentlichkeit über diese Möglichkeit zur Beteiligung in einer örtlichen Pressemitteilung.

An das Beteiligungsverfahren schließt sich die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Staatskanzlei an. Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens wird die Landesregierung dem Landtag den Planentwurf mit Bericht über das Verfahren zuleiten. Der Landesentwicklungsplan wird von der Regierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird dieser rechtswirksam.

Kurzdarstellung LEP

Die wichtigsten Themen und Auslöser für die Neuaufstellung des LEP NRW sind:

1. Anpassung der Planung an den Bevölkerungsrückgang – Demografischer Wandel

2. fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft

3. Flächensparen und Freiraumschutz

4. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5. Entwicklung im Einzelhandel

Der neue Landesentwicklungsplan (LEP NRW) verändert deutlich sein Erscheinungsbild. Er setzt stärker auf textlich fixierte Ziele und Grundsätze, als auf räumlich dargestellte zeichnerische Festlegungen. So kommt der neue LEP NRW mit einer Karte im Maßstab 1: 300 000 für NRW aus, in der 11 Festlegungen verortet werden. Zur besseren Lesbarkeit ist sie um 8 nachrichtliche Darstellungen ergänzt. Basis für die Abgrenzung der Festlegungen und Darstellungen sind die vorhandenen digitalen Datengrundlagen der Regionalpläne und entsprechenden Fachplanungen (siehe Anlage 2).

In der Karte der zeichnerischen Festlegung des LEP erfolgt die Gebietsfestlegung als „Vorranggebiete“ gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 ROG „mit Wirkung als Eignungsgebiete“. Die Darstellungsschwelle liegt bei < 150 ha. In den Regionalplänen können diese zeichnerisch festgelegten Gebiete um weitere Vorranggebiete auch > 150 ha ergänzt werden. Somit erhält die Regional-, Bauleit- und Fachplanung genügend Gestaltungsspielraum diese eigenverantwortlich zu konkretisieren.

Die nachrichtlichen Darstellungen entfalten keine Rechtswirkung, sondern sollen veranschaulichen, an welchen gegenwärtigen Planungen und Raumstrukturen sich die textlichen Festlegungen orientieren. Dies insbesondere zur Entwicklung von Siedlungs- und Freiraum.

Die im neuen LEP NRW abstrakt- programmatisch aufgeführten 125 textlichen Festlegungen sind in 60 Ziele der Raumordnung („zu beachten“) und 56 Grundsätze der Raumordnung („zu berücksichtigen“) gegliedert und jeweils erläutert.

Für die Stadt Aachen als nachgelagerte konkretisierende Planungsebene, bedeutet dies, dass die beschriebenen „Ziele“ zu beachten sind. Sie lösen eine strikte Bindung aus, die nicht durch Abwägung überwindbar ist. Die Bauleitpläne sind an die neuen Ziele der Raumordnung anzupassen. Es besteht Handlungspflicht zur Umsetzung der Ziele. Das heißt, bereits mit Rechtswirkung des LEP, spätestens mit Anpassung der Regionalplanung an die Ziele des neuen LEP NRW sind die Kommunen gehalten, die daraus resultierenden Änderungen in ihren Planungen umzusetzen.

Für die Abwägungs- und Ermessensentscheidung von Planungen und Vorhaben sind die „Grundsätze der Raumordnung“ zu berücksichtigen. Sie sind, entsprechend ihrem Gewicht, in die Abwägung einzustellen, können jedoch beim Abwägungsprozess mit anderen relevanten Belangen überwunden werden.

Aufgeführt werden diese Festlegungen in den folgenden Kapiteln:

1. Einleitung, Rahmenbedingungen, Aufgaben, Leitvorstellungen und Ausrichtung der Landesplanung

2. Räumliche Struktur des Landes

3. Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung

4. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5. Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

6. Siedlungsraum

7. Freiraum

8. Verkehr und technische Infrastruktur

9. Rohstoffversorgung

10. Energieversorgung

11 Rechtsgrundlagen und Rechtswirkung.

Zusätzlich sind den Kapiteln 2, 3 und 7 Abbildungen beigefügt. Diese sind als weitergehende Erläuterungen zu verstehen, da sie in der Darstellung sehr grob bleiben und teils stark überzeichnet sind.

Dem LEP sind 2 Anhänge beigefügt. Anhang 1 „Zentrale Orte“ listet die in der Abb. 1 des LEP dargestellte Zuordnung als Ober-, Mittel- oder Grundzentrum auf. Anhang 2 „Landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche“ beschreibt die in der Abb. 2 des LEP zugeordneten Kulturlandschaftsbereiche.

Gemäß § 12 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG) in Verbindung mit dem Raumordnungsgesetz (ROG) wurde dem LEP- Entwurf ein Umweltbericht beigefügt, der von einem Planungsbüro im Auftrag der Landesplanung erarbeitet wurde. Hierin kommt der Umweltbericht zu dem Schluss, dass der neue LEP NRW für die Regionalplanungen ein Instrumentarium für den Schutz und die Entwicklung der Umwelt eröffnet. In der Bewertung lässt dies generell positive Umweltauswirkungen erwarten, wobei es eine Einschränkung für die nachfolgenden Planungsebenen gibt. Hier kann es im Einzelfall zu belastenden Umwelteinwirkungen kommen, die bei der jeweiligen Planung berücksichtigt werden müssen.

Stellungnahme der Stadt Aachen

Nach Analyse der Unterlagen kann festgestellt werden, das die Stadt Aachen durch den Masterplan Aachen 2030* bereits gut aufgestellt ist. Viele der Zielvorstellungen des Landes decken sich mit den Handlungsfeldern und Entwicklungszielen im Masterplan. In der Stellungnahme der Stadt Aachen (Anlage1) wurden die für Aachen besonders relevanten Stellen des LEP-Entwurfs herausgefiltert und mit Anmerkungen bzw. konkreten Änderungshinweisen versehen.

Die Verwaltung schlägt vor, die in Anlage 1 aufgeführte Stellungnahme als Eingabe der Stadt Aachen bei der Staatskanzlei einzureichen.

Antrag der SPD-Fraktion vom 03.12.2013

Mit den Ausführungen der Verwaltung und der zur Entscheidung vorgelegten Stellungnahme zum LEP 2013 erübrigt sich ein zusätzlicher Sachstandsbericht.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (5)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 16.01.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:46