Einrichtung von weiteren Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr sowie gestaffelte Einrichtung weiterer Stellen für Erzieher/innen ab dem Kindergartenjahr 2014/2015
FB 11/0243/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
Im Rahmen der Vorlage wird auch Teil II - Finanzielle Auswirkungen behandelt, welcher dem Ausschuss vor Beginn der Sitzung zur Kenntnis dargereicht wurde.
Teil II - Finanzielle Auswirkungen ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Dr. Barth berichtet, dass ab dem neuen Kindergartenjahr (01.08.2014) statt der bislang beabsichtigten 25 Stellen nunmehr 35 Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr bereitgestellt werden, um demnächst die Rekrutierung neuer Stammkräfte abzusichern.
Es ist davon auszugehen, dass zur Gegenfinanzierung der insgesamt höheren Personalaufwendungen, die durch die Revision des Kinderbildungsgesetzes zu erwartenden Erträge in Höhe von ca. 500.000,- Euro herangezogen werden können. Die darüber hinaus verbleibenden Personalaufwendungen werden aus dem Personalkostenverbund -hier ist jedoch eine genaue Einschätzung der Ausgabenentwicklung im gesamten Personalkostenverbund mittelfristig nur grob möglich- getragen. Herr Dr. Barth berichtet weiter, dass in kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl an Vollzeitstellen nachgesteuert und zudem in den letzten 5 Monaten weitgehendest befristete Arbeitsverträge in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden.
Frau Begolli erläutert, dass sich aufgrund des letzten Satzes der Vorlage Teil II (finanzielle Auswirkungen) für sie die Frage stellt, ob die Einrichtung der zusätzlichen Stellen unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen.
Herr Dr. Barth führt aus, dass die Einrichtung der zusätzlichen Stellen unter keinem Finanzierungsvorbehalt zu sehen sind. Es soll jedoch deutlich dargelegt werden, zu welchen Finanzierungsengpässen -ggf. unter anderem hervorgerufen durch die Höhe der Tarifabschlüsse 2014/2015, die nicht absehbare Entwicklung der Flüchtlingszahlen, ansteigende Beihilfeleistungen bzw. den Mehrbedarf im Bereich der Feuerwehr- es kommen kann.
Herr Herforth weist daraufhin, dass perspektivisch noch weitere Aufgabenübertragungen vom Land auf die Kommunen zu erwarten sind und stellt die Frage, inwieweit dies Berücksichtigung finden wird.Herr Dr. Bartherläutert, dass davon ausgegangen wird, dass das Land die Kommunen bei der Finanzierung unterstützt.
Abschließend verweist Herr Herforth nochmals auf den Ratsantrag der SPD und bittet erneut um Erstellung einer Prioritätenliste, nach welchen Kriterien die vakanten Stellen in den Tageseinrichtungen für Kinder besetzt werden sollen und damit einhergehend um regelmäßige Berichterstattung seitens der Verwaltung.
Frau Schlick spricht sich ebenfalls für eine regelmäßige Berichterstattung aus.
Die Verwaltung sichert die Erstellung einer Prioritätenliste sowie die regelmäßige Berichterstattung zu.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich mit drei Enthaltungen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, im Rahmen des Stellenplans 2014
zusätzlich 10 Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 (Ausbildungsstellen) einzurichten.
- Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,in den Kindergartenjahren 2014/2015 bis 2017/2018 jährlich 5 zusätzliche Stellen (insgesamt 20) für Erzieher/innen einzurichten.
- Des Weiteren wird dem Rat der Stadt empfohlen, zur sukzessiven Übernahme der eigen ausgebildeten Kräfte in den Kindergartenjahren 2015/2016 und 2016/17 je 10 zusätzliche Stellen und im Kindergartenjahr 2017/2018 weitere 5 Stellen (insgesamt 25) für Erzieher/innen einzurichten.
Mit dem Beschluss zu Ziffer 2 und 3 wäre die vollumfängliche Realisierung des Ergebnisses der Organisationsuntersuchung im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen erreicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen einer breit angelegten Organisationsuntersuchung im Bereich der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wurde ein massiver personeller Fehlbedarf festgestellt. Im Hinblick auf die finanziellen Dimensionen, die eine vollumfängliche Umsetzung der Ergebnisse auslöst, und den allseits bekannten Fachkräftemangel kann eine Entlastung des pädagogischen Personals in den Einrichtungen nur Zug um Zug erfolgen.
Um dem Ergebnis bis dahin Rechnung zu tragen, wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung des Personals geplant, ergriffen bzw. in die Wege geleitet. Neben dem Einsatz von Küchenkräften, den der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.05.2013 beschlossen hat, wurde unter anderem ein zusätzliches Personalkontingent für Erzieher/innen im Umfang von 15 Stellen ab dem 01.08.2013 zur Verfügung gestellt, um die personellen Schwankungen durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) abzufangen. Des Weiteren wurde die Aufstockung der Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr von bislang 18 auf 25 ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 beschlossen. Im Hinblick auf den steigenden Personalbedarf wurde die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, allen Erzieher/innen im Anerkennungsjahr, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und allen befristet Beschäftigten, die seit mindestens 6 Monaten bei der Stadt Aachen beschäftigt sind, bei entsprechender Eignung ein unbefristetes Beschäftigungsangebot zu unterbreiten.
Gleichzeitig wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 die jährliche Aufstockung um je 5 Stellen personalkostentechnisch eingebracht, um den noch vorhandenen Fehlbedarf von insgesamt 45 Stellen langfristig abzudecken.
Da sich durch den fortschreitenden U3-Ausbau und die stetige Fluktuation in diesem Bereich jedoch die Rekrutierung von entsprechendem Fachpersonal auf dem freien Arbeitsmarkt immer schwieriger gestaltet, ist beabsichtigt, die Zahl der Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr nochmals aufzustocken. Ab dem neuen Kindergartenjahr (01.08.2014) sollen statt der bislang beabsichtigten 25 Stellen nunmehr 35 Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr bereitgestellt werden, da nur so langfristig sichergestellt werden kann, dass entsprechendes Fachpersonal für einen Einsatz im Bereich der städtischen Tageseinrichtungen zur Verfügung steht. Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung und bei entsprechender Eignung soll auch diesen Nachwuchskräften eine unbefristete Übernahme im Bereich der Kindertagesstätten angeboten werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht immer alle Erzieherpraktikanten und -praktikantinnen ihre Ausbildung erfolgreich beenden und dass darüber hinaus einige Absolventen und Absolventinnen aus den verschiedensten Gründen von einer Weiterbeschäftigung bei der Stadt Aachen Abstand nehmen. Zusätzlich erfordert die hohe Fluktuation in diesem Berufsfeld, dass ein Teil der Absolventen und Absolventinnen zur Vertretung langzeiterkrankter oder in Elternzeit befindlicher Kollegen und Kolleginnen eingesetzt wird.
Vor dem Hintergrund des ermittelten Fehlbedarfs ist es dringend geboten, das Stellenkontingent im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen aufzustocken.
Bei einer Aufstockung von
- jährlich 5 Stellen ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis 2017/2018
(also insgesamt 20, siehe Ziffer 2 des Beschlussvorschlages, haushalterisch bereits berücksichtigt) und
- jährlich 10 weiteren Stellen ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 bis 2016/2017 (insgesamt 20 Stellen) und
- 5 Stellenim Kindergartenjahr 2017/2018
kann der im Rahmen der Organisationsuntersuchung ermittelte Personalmehrbedarf im Jahr2017 realisiert werden.
Da aktuell die Grundlage für die Personalbemessung im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (Kinderbildungsgesetz) auf Landesebene diskutiert wird und eine Revision absehbar ist, sind die Auswirkungen einer solchen bei der weiteren Umsetzung der Organisationsuntersuchung in den Blick zu nehmen und die Ergebnisse ggfs. anzupassen. Die Verwaltung wird den Personal- und Verwaltungsausschuss zu gegebener Zeit hierüber näher informieren.
Hinsichtlich der Besetzungsmodalitäten (Prioritätenliste) werden sich weitere Workshops unter Beteiligung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule, des Personalrates und des Fachbereiches Personal und Organisation anschließen, um die Regularien und Rahmenbedingungen der Umsetzung näher zu definieren.
Die Finanzierung der mit den insgesamt 25 weiteren Stellen für Erzieher/innen und den 10 zusätzlichen Praktikantenstellen einhergehenden Kosten kann aktuell noch nicht aufgezeigt werden, allerdings arbeitet die Verwaltung daran, diese Finanzierung bis zum 08.01.2014 darzustellen (Teil II der Vorlage).
Die Verwaltung bringt diese Vorlage insbesondere aufgrund mehrerer mit der Politik geführter Gespräche ein. Auf Anfrage der Fraktionen hat Dezernat V bestätigt, dass die Gewinnung von 35 Erzieher/innen im Anerkennungsjahr machbar ist.
Die Verwaltung bedauert, die Information in diesem Fall nicht frühzeitiger zur Verfügung stellen zu können. Dies ist jedoch der finanziellen Dimension der Stelleneinrichtungen und der aktuellen Finanzlage der Stadt Aachen geschuldet.
Die Personalvertretung ist gem. § 65 Abs. 1 LPVG informiert.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen: |
werden nachgeliefert (Teil II der Vorlage)
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 61550
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=61550
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 08.01.2014
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:43