Erneuerung Bismarckstraße, Abschnitt Oppenhoffallee bis AdalbertsteinwegPlanungsbeschluss
FB 61/1046/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Für die CDU-Fraktion stellt Frau Breuer fest, dass beide der vorgestellten Varianten sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich brächten. Während Variante 1 mit den Schutzstreifen unzweifelhaft gewinnbringend für die Radfahrer wäre, biete die Variante 2 die Möglichkeit, 9 zusätzliche Parkplätze zu schaffen. Die Einführung von Tempo-30 halte man für vertretbar, auch sei man der Überzeugung, dass auf diesem kurzen Stück ohnehin nicht schneller gefahren werden könne. Angesichts der Parkplatznot in diesem Bereich habe man sich daher entschlossen, die Gelegenheit zu ergreifen und hier soweit wie möglich Abhilfe zu schaffen. Daher werde man der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Umsetzung der Variante 2 empfehlen.
Für die FDP-Fraktion plädiert auch Herr Blum für die Umsetzung der Variante 2. Der Parkdruck in diesem Bereich sei sehr hoch, daher sei man der Auffassung, dass man die Chance zur Errichtung von 9 zusätzlichen Parkplätzen ergreifen solle. Die Einführung von Tempo-30 in diesem Straßenabschnitt führe nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen, zudem sei die Straße für Radfahrer auch ohne Schutzstreifen gut zu benutzen. Insgesamt sei die Variante 2 daher die Lösung, die am meisten Vorteile biete.
Frau Melcher betont, dass bei Umsetzung der Variante 1 kein Parkraum vernichtet werde. Verwaltungsseitig halte man den Verzicht auf Schutzstreifen für ein schlechtes Signal, zudem sei zu befürchten, dass es durch den so genannten „Grünsog“ der Ampelanlage häufiger zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen werde. Sollte sich dies bewahrheiten, müsse die Verwaltung Maßnahmen zur Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h ergreifen.
Für die Fraktion Die Linke weist Herr A. Müller darauf hin, dass bislang im Ausschuss immer Einigkeit darüber bestanden habe, dass Schutzstreifen für Radfahrer durchgehend markiert werden, wenn die Möglichkeit dazu bestehe. Aus seiner Sicht bestehe kein Grund, hier von dieser Vorgehensweise abzuweichen und mit der Regelung der Variante 2 einen Sonderfall im gesamten Viertel zu schaffen.
Es sei sehr wahrscheinlich, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h häufig nicht eingehalten werde, damit sei weder den Radfahrern noch den anderen Verkehrsteilnehmern geholfen. Seine Fraktion werde daher für die Umsetzung der Variante 1 stimmen.
Für die SPD-Fraktion kündigt Herr März, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsbeschluss auf der Grundlage der Variante 1 empfehlen werde. Dieser Straßenabschnitt sei Bestandteil des einstimmig beschlossenen Radwegenetzes Aachen-Ost, es sei unsinnig, gerade hier auf die Schutzstreifen für Radfahrer zu verzichten. Die Parkplatzsituation in diesem Bereich könne man im Zuge der anstehenden Einführung des Bewohnerparkens nochmals genauer betrachten.
Herr Christfreund fügt ergänzend hinzu, dass es sich bei diesem Stück der Bismarckstraße um eine wichtige Verbindung für den Radverkehr handele. Es sei nun im Zuge dieser Baumaßnahme möglich, einen Engpass zu beseitigen, er appelliere daher an seine Ausschusskollegen, diese Gelegenheit nicht ungenutzt zu lassen. Eine Umsetzung der Variante 2 ohne Schutzstreifen würde für die Radfahrer sogar eine Verschlechterung bedeuten, er bezweifele, dass dies förderfähig sei.
Herr U. Müller bestätigt, dass es für diese Maßnahme keine Fördermittel gebe.
Für die Fraktion der Grünen spricht sich auch Herr Ferrari für die Variante 1 aus. Die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr sei eine logische Konsequenz aus dem Gesamtkonzept für das Frankenberger Viertel.
Der Vorsitzende kündigt an, über die beiden Varianten als Aliud abstimmen zu lassen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, gemäß Plan-Nr. 2012 / 10 - 02 den Planungsbeschluss für Gestaltungsvariante 1 mit beidseitigen Schutzstreifen und unter Beibehaltung der heutigen Parkplatzanzahl zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst gemäß Plan-Nr. 2012 / 10 - 02 den Planungsbeschluss für Gestaltungsvariante 1 mit beidseitigen Schutzstreifen und unter Beibehaltung der heutigen Parkplatzanzahl und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Erneuerung der Bismarckstraße im Abschnitt zwischen Oppenhoffallee und Adalbertsteinweg stand bereits auf der Tagesordnung des Mobilitätsausschusses am 15.11.2012. Der TOP wurde seinerzeit wegen der nicht beendeten Baumaßnahme Schlossstraße abgesetzt.
Zwischenzeitlich ist die Baumaßnahme Schlossstraße abgeschlossen, so dass die notwendige Erneuerung der Bismarckstraße angegangen werden kann.
1. Anlass
Der betroffene Abschnitt der Bismarckstraße zwischen Oppenhoffallee und Adalbertsteinweg liegt im Osten des Frankenberger Viertels. Das Teilstück verbindet das Quartier mit dem Adalbertsteinweg und bildet einen Übergang in das angrenzende Viertel Aachen-Ost/Rothe Erde.
Im Jahr 2007 wurde für das Frankenberger Viertel auf Grundlage einer Bürgerbeteiligung ein Rahmenplan erstellt, in den ein Handlungskonzept für die Straßenräume des Quartiers integriert wurde. Für den Straßenraumquerschnitt des hier behandelten Abschnitts der Bismarckstraße ist eine symmetrische Straßenraumaufteilung vorgesehen. Zudem soll der Übergang in benachbarte Viertel durch Radverkehrsanlagen sichergestellt werden. Ein Umbau soll die gestalterischen und verkehrlichen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer verbessern.
Die durch Alter und Witterung bedingten Schäden in der Fahrbahnoberfläche geben den Anlass, den Umbau zeitnah zu veranlassen. Im Jahr 2008 war eine Erneuerung der Asphaltdecke vorgesehen. In den zuständigen Gremien wurde beschlossen, im Rahmen der Deckenerneuerung auf den Linksabbiege-Fahrstreifen auf der Bismarckstraße in Richtung Goerdelerstraße zu verzichten. Dadurch sollte - als Übergangslösung - das aufgeschulterte Parken verlängert und Parkraum gewonnen werden. In Anbetracht der allgemeinen funktionalen Mängel wurde von einer Deckenerneuerung Abstand genommen und ein Umbau geplant.
2. Heutige Situation (Anlage 1: Fotos, Anlage 2: Querschnitte, Anlage 3: Lageplan Bestand)
Die Straßenraumbreite im hier behandelten Teil der Bismarckstraße beträgt durchgehend etwa 15 m. Die Straßenraumaufteilung ist symmetrisch mit einer mittigen Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen und Parkständen. Die Straße ist beidseitig bebaut, zwischen Hausnummern 188 und 194 ist die geschlossene Blockrandbebauung jedoch durch einen zu einer Kfz-Werkstatt gehörigen Parkplatz unterbrochen.
Die Bismarckstraße weist gemäß Zählung von 2007 im betroffenen Abschnitt eine Belastung von 7.433 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr auf (entspricht einem DTV von etwa 9.700 Kfz). In Richtung Adalbertsteinweg ist die Kfz-Verkehrsbelastung (475 Kfz in der Spitzenstunde) höher als in Richtung Goerdelerstraße/Oppenhoffallee (280 Kfz in der Spitzenstunde). In einer Zählung von 2002 wurden im Querschnitt 8.148 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr gezählt. Laut Zählungen ist die Kfz-Verkehrsbelastung der Bismarckstraße zwischen 2002 (vor der Umgestaltung der Oppenhoffallee) und 2007 (nach der Umgestaltung) also gesunken.
Die Anschlüsse an die angrenzenden Knoten am Adalbertsteinweg und an der Goerdelerstraße / Oppenhoffallee sind signaltechnisch geregelt. Zur Abwicklung der Verkehre stehen dort folgende Spuraufteilungen zur Verfügung:
Knoten Adalbertsteinweg: Geradeaus/Links, Geradeaus/Rechts
Knoten Goerdelerstraße/Oppenhoffallee: Links, Geradeaus/Rechts
Am Knoten Adalbertsteinweg fahren die meisten Kfz (ca. 75%) aus der Bismarckstraße geradeaus in Richtung Sedanstraße. Am Knoten Goerdelerstraße/Oppenhoffallee verteilen sich die Abbiegeströme auf die Oppenhoffallee und auf die Bismarckstraße in Richtung Drimbornstraße. Bei der Zählung wurde festgestellt, dass im Tagesverlauf lediglich 59 Kfz aus der Bismarckstraße aus Richtung Adalbertsteinweg nach links in die Goerdelerstraße abbiegen.
ÖPNV
Die Bismarckstraße ist nicht Bestandteil des örtlichen Busliniennetzes.
Radverkehr
Radverkehrsanlagen sind weder auf der Fahrbahn noch im Seitenraum vorhanden. Im Rahmenplan für das Frankenberger Viertel ist ein Planungsziel für diesen Bereich der Bismarckstraße die Anlage von Schutz- oder Radfahrstreifen. Im Rahmen der im Jahr 2008 geplanten, aber nicht durchgeführten Deckenerneuerung wurde die Anlage von Schutzstreifen geprüft. Dies hätte allerdings bei der bestehenden Fahrbahnbreite den Verlust aller zur Verfügung stehenden Parkplätze zur Folge gehabt. Eine Lösung sollte bei der Gesamtüberplanung mit Umbau des Straßenraums angestrebt werden.
Als Projekt aus dem Maßnahmenplan Radverkehr werden derzeit durchgängige Radverkehrsanlagen zwischen Europaplatz und Adalbertsteinweg geplant, also unter anderem auch auf der Sedanstraße.
Parken
Im betrachteten Teilabschnitt der Bismarckstraße wird beidseitig längs und aufgeschultert geparkt. Durch das aufgeschulterte Parken werden ca. 90 cm Breite des Gehwegs von abgestellten Fahrzeugen in Anspruch genommen. Zur Fahrbahnaufweitung mit zusätzlichen Spuren in den Knotenbereichen wird die Länge des aufgeschulterten Parkens durch Haltverbote eingeschränkt. Im Straßenverlauf gibt es so bei einer durchschnittlichen Fahrzeuglänge von 5,00 m 13 Parkstände (6 am nordwestlichen und 7 am südöstlichen Fahrbahnrand).
Zurzeit wird im Frankenberger Viertel, wozu auch das hier behandelte Teilstück der Bismarckstraße gehört, die Einführung des Bewohnerparkens untersucht. Hierzu hat eine Beteiligung der Bürgerschaft stattgefunden, die derzeit aufbereitet wird.
Fußgänger
Die ausgebaute Gehwegbreite liegt jeweils bei etwa 3,00 m. Bei aufgeschultertem Parken ist der Gehweg aber nicht in voller Breite nutzbar. Das Öffnen von Türen an den längs parkenden Fahrzeugen führt zusätzlich zu Engstellen im Gehwegbereich. Die Gestaltung entspricht nicht den aktuell gültigen Standards der Barrierefreiheit.
Unfallsituation
Eine Verkehrsunfallauswertung der Polizei Aachen weist am Knoten Bismarckstraße / Goerdelerstraße / Oppenhoffallee für den Untersuchungszeitraum 2009 bis 2012 insgesamt 3 Unfälle mit Personenschäden auf: 1 Unfall im Längsverkehr und 2 Abbiegeunfälle, davon einer mit Fußgängerbeteiligung. Radfahrer waren nicht beteiligt. Am Knoten Adalbertsteinweg/Bismarckstraße kam es seit September 2011 zu 5 Verkehrsunfällen, jedoch nicht zu einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einer Fahrbewegung aus der bzw. in die Bismarckstraße. Zwischen den beiden Knoten ereigneten sich im genannten Zeitraum keine Unfälle.
3. Planung
Der Umbau der Straße soll die Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer verbessern. Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke berücksichtigt. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit über den Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Ein Überprüfung der Signalsteuerung am Knoten Bismarckstraße/Goerdelerstraße/Oppenhoffallee unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommen hat ergeben, dass im Einmündungsbereich der Bismarckstraße auf den Linksabbiege-Fahrstreifen verzichtet werden kann, ohne dass die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Am Knoten Bismarckstraße/Adalbertsteinweg bleiben beide Fahrstreifen der Zufahrt der Bismarckstraße aus Leistungsfähigkeitsgründen erhalten.
Es wurden zwei Varianten erarbeitet. Wesentliche Unterschiede der Varianten ergeben sich in der Führung des Radverkehrs und in der Anordnung von Parkständen:
Variante 1 (Anlage 2: Querschnitte, Anlage 4: Lageplan Variante 1)
Radverkehr
Durch eine bauliche Anpassung und durch den Verzicht auf den Linksabbiege-Fahrstreifen an der Goerdelerstraße wird Raum für die beidseitige Anlage von Schutzstreifen gewonnen. Die Schutzstreifen entsprechen mit 1,50 m der Regelbreite aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010). Neben dem Längsparken ist zusätzlich ein 0,50 m breiter Sicherheitstrennstreifen erforderlich. Die Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen ist 5,00 m breit. Damit ist ein Begegnen von Pkw ohne Nutzung der Schutzstreifen möglich.
Im Bereich der Knoten Adalbertsteinweg und Goerdelerstraße/Oppenhoffallee werden aufgeweitete Aufstellflächen für den Radverkehr geschaffen, um das direkte Linksabbiegen des Radfahrers konfliktfrei zu ermöglichen.
Es werden Standorte für ca. 4 Fahrradbügel im Seitenraum vorgesehen.
Parken und Baumpflanzungen
Im nordwestlichen Seitenraum befinden sich 2,00 m breite Längsparkstände in Parkbuchten. Insgesamt 3 Baumfelder unterbrechen die Parkbucht bzw. grenzen sie ab. Der Eindruck einer dominanten Fahrbahn im Straßenraum wird so gemindert. Zwischen den Baumpflanzungen mit schmalkronigen Bäumen werden 13 Parkstände angelegt.
Am signalisierten Knoten Adalbertsteinweg/Bismarckstraße wird die Fahrbahn für den zweiten Fahrstreifen und den Rückstaubereich am Knoten aufgeweitet. Der Rückstaubereich muss im Vergleich zur heutigen Situation gekürzt werden, um wie heute 13 Parkstände anbieten zu können. Soll die Leistungsfähigkeit am Knoten hingegen erhalten bleiben, müssen 2 Parkstände entfallen.
Fußgänger
Der Gehweg neben der Fahrbahn bzw. dem Schutzstreifen ist 2,00 m und an den Parkbuchten mit Längsaufstellung 2,50 m breit. Die Parkbucht ist durch ein Hochbord abgesetzt, so dass die Verkehrsflächen klar voneinander getrennt sind.
Querungsmöglichkeiten sind an den signalisierten Knoten an der Oppenhoffallee am Adalbertsteinweg vorhanden.
Variante 2 (Anlage 2: Querschnitte, Anlage 5: Lageplan Variante 2)
Radverkehr
In Variante 2 werden keine Schutzstreifen angelegt, um so an beiden Straßenseiten Parkbuchten anlegen zu können. Der Radverkehr wird in diesem Fall mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Fahrbahn ist 6,00 m breit und auf den Begegnungsfall Lkw/Lkw bemessen.
Die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen ist bei Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,00 m und Kfz-Verkehrsstärken über 400 Kfz/h ist nach den geltenden Richtlinien (ERA 2010) problematisch (bzw. 700 Kfz/h bei geringeren Fahrbahnbreiten). Da die vorhandene Verkehrsstärke auf dem betroffenen Teilstück der Bismarckstraße (mehr als 700 Kfz/h) diese Grenze übersteigt, wurde geprüft, ob verkehrsrechtliche Maßnahmen die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können. Eine solche Maßnahme ist die Einführung von Tempo-30 zwischen Goerdelerstraße und Adalbertsteinweg. Der Radverkehr wird dann gleichberechtigt mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt.
In den Bereichen der signalisierten Knotenpunkte werden für die Radfahrer vorgezogene Aufstellflächen angelegt.
Es werden Standorte für ca. 4 Fahrradbügel im Seitenraum vorgesehen.
Parken
Durch den Verzicht auf Schutzstreifen können im nordwestlichen und im südöstlichen Seitenraum 2,00 m breite Parkbuchten hergestellt werden. An der nordwestlichen Straßenseite werden 3 Baumfelder angelegt. Zwischen den Baumpflanzungen mit schmalkronigen Bäumen gibt es 9 Parkstände. In der südöstlichen Parkbucht entstehen etwa 13 Parkstände. Aufgrund der Lage der Wasser- und Gasleitungen werden dort keine Bäume gepflanzt. Insgesamt werden 22 Parkstände angelegt.
Die Parkbuchten werden so angelegt, dass durch den Rückstaubereich die Leistungsfähigkeit am Knoten Bismarckstraße/Adalbertsteinweg erhalten bleibt.
Fußgänger
Die Gehwege sind an beiden Straßenseiten 2,50 m breit und werden mit einem Hochbord von den Parkbuchten getrennt.
3. Kosten
Für die Umsetzung der Maßnahme ist überschlägig mit Kosten in Höhe von 345.000 € zu rechnen.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2014 stehen diese Mittel auf den PSP-Elementen 5-120102-000-00100-300-1 und 4-120102-002-1 zur Verfügung.
Gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW sind Beiträge zu erheben, da die Baumaßnahme eine Beitragspflicht auslöst.
4. Fazit und Empfehlung
Beim Umbau der Bismarckstraße im Abschnitt Goerdelerstraße bis Adalbertsteinweg können durch einen Neuordnung des Parkens die Gehwege von parkenden Fahrzeugen geräumt werden. Wenn nur an einer Straßenseite Parkbuchten angelegt werden (gemäß Variante 1), kann zusätzlich die Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr erreicht werden. Mit den Schutzstreifen werden die geplanten Radverkehrsanlagen in der Sedanstraße fortgeführt. Durch eine Reduzierung der Rückstaufläche am Knoten Bismarckstraße/Adalbertsteinweg bleibt die Parkraumbilanz ausgeglichen: Variante 1 enthält wie der Bestand 13 Parkstände.
Bei einer Erhöhung des Parkraumangebots auf 22 Parkstände durch das Anlegen von Parkbuchten an beiden Straßenseiten (gemäß Variante 2), ist die Berücksichtigung des Radverkehrs auf der Fahrbahn nur durch die Einführung von Tempo-30 richtlinienkonform. Die Straße entspricht jedoch nicht der Charakteristik einer Straße mit Tempo-30-Zone. Das Streckengebot erstreckt sich nur über einen kurzen Straßenabschnitt. Die nah aneinander liegenden signalisierten Knoten Adalbertsteinweg und Goerdelerstraße/Oppenhoffallee verleiten den Kfz-Verkehr, den Radfahrer auf der Fahrbahn zu überholen. Straßen mit Tempo-30 haben zudem in der Regel ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen als die Bismarckstraße im betroffenen Abschnitt. Die Bismarckstraße zwischen Goerdelerstraße und Adalbertsteinweg erfüllt für den Kfz-Verkehr eine wichtige Verbindungsfunktion. Durch die vergleichsweise hohe Kfz-Verkehrsstärke ist eine Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs durch Tempo-30 nicht gewährleistet. Die Geschwindigkeitsregelung würde an den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen nichts ändern.
Unter Abwägung aller Belange empfiehlt die Verwaltung, auf Grundlage der Variante 1 mit beidseitigen Schutzstreifen unter Beibehaltung der heutigen Parkplatzanzahl (Plan-Nr. 2012 / 10 – 02 „Bismarckstraße Variante 1“) den Planungsbeschluss zu fassen.
5. Weitere Vorgehensweise
Die weitere Bearbeitung sieht zunächst die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung vor. Die Ergebnisse fließen in die weitere Entwurfsplanung mit ein und werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung in den Gremien vorgestellt. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden auch die Kosten konkretisiert und Aussagen zur weiteren Finanzierung der Maßnahme getroffen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 339.000 | 339.000 | 0 | 0 | 339.000 | 339.000 |
Ergebnis | 339.000 | 339.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 6.000 | 6.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 7.500 | 7.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (5)
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Technische Details
ID: 61657
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=61657
Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 23.01.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 16:48