28. Januar 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Projekt: Entwicklung des Wohngebietes -Branderhof-Bebauungsplan und Vermarktung der denkmalgeschützten Gebäude

FB 23/0480/WP16 · Entscheidungsvorlage

Projekt: Entwicklung des Wohngebietes -Branderhof-Bebauungsplan und Vermarktung der denkmalgeschützten Gebäude

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Hörmann dankt der Verwaltung für die gefertigte Vorlage.

Anlass der Vorlage sei der Antrag ihrer Fraktion vom 24.10.2013 gewesen.

Sie finde es jedoch bedauerlich, dass in der Vorlage auf den Inhalt des Antrages nicht eingegangen werde.

Die Vorschläge der Verwaltung in der Vorlage zur weiteren Vorgehensweise seien jedoch absolut richtig.

Wohnen als Hauptnutzung habe für ihre Fraktion absolute Priorität.

Die Verwaltung möge Vorschlage unterbreiten, wie eine Festpreisvergabe funktionieren könne.

Nach Meinung von Herr Baal solle der Planungsausschuss das Gesamtgebiet auf seine Nutzungsmöglichkeiten prüfen.

Eine Bebauung dürfe nicht zu einer maximalen Verdichtung des Grundstückes führen. Gegen den von der Grünen-Fraktion erarbeiteten Ergänzungsbeschluss habe seine Fraktion keine Einwendungen.

Der Gedanke einer Festpreisvergabe sei für Aachen neu. Wenn allerdings eine Vergabe zum Festpreis erfolgen solle, müsse man den Nutzungsbereich etwas offen lassen bzw. weiterfassen, um eine qualitative Entwicklung des Gebietes möglich zu machen.

Für Herrn Norbert Plum stellt sich die Frage, ob die Ergänzung des Beschlusses so sinnvoll sei oder ggfls. noch erweitert werden müsse. Hier sei die Rede von der Zeit des Bebauungsplanverfahrens. Derzeit wisse aber niemand, was bei diesem Verfahren herauskomme.

Gegen die Vorbereitung eines Konzeptes spreche aus Sicht seiner Fraktion jedoch nichts, solange man sich hiermit nicht bereits festlege.

Herr Dr. Otten schlägt daher vor, die Ergänzung des Beschlussentwurfes noch um den Zusatz - um ein Konzept „für die Vermarktung insbesondere“ für die Vergabe an Baugruppen vorzubereiten - zu ergänzen.

Herr Moselage sieht die Aufnahme der Ergänzung in den Beschluss eher skeptisch. Hiermit werde die Verwaltung beauftragt, bereits jetzt ein Vermarktungskonzept zu erarbeiten, von dem noch niemand wisse, wie es eigentlich aussehen soll.

Er plädiere dafür, diesen Zusatz lieber wegzulassen und zu gegebene Zeit schauen, wie es vermarktet werden soll.

Es folgt eine kurze Diskussion über die Vorbereitung des Vermarktungskonzeptes auch im Hinblick auf einen Verfahrensvorschlag für die Festpreisvergabe sowie die Erarbeitung von Vergabekriterien. Bemängelt wird in diesem Zusammenhang, dass in der Vorlage der Verkehrswert und der Bilanzwert des Objektes in öffentlicher Sitzung genannt werden.

Beschluss

Sodann nimmt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Vermarktung der denkmalgeschützten Gebäude auf dem Gelände vom Stand des anstehenden Bebauungsplanverfahren abhängig zu machen. Darüber hinaus beauftragt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung einstimmig, die Zeit des B-Planverfahrens zu nutzen, um ein Konzept für die Vermarktung insbesondere für die Vergabe an Baugruppen vorzubereiten. Dazu gehört ein Verfahrensvorschlag für die Festpreisvergabe sowie die Erarbeitung von Vergabekriterien und einer Gewichtung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Vermarktung der denkmalgeschützten Gebäude auf dem Gelände vom Stand des anstehenden Bebauungsplanverfahren abhängig zu machen.

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 24.10.2013 beantragt die Fraktion der Grünen,

  • die denkmalgeschützten Gebäude des Gutshofes Branderhof zur Vergabe an eine Baugruppe auszuschreiben

und

  • für die das Baudenkmal umgebenden Flächen des städtischen Grundstücks vor der Vermarktung einen Bebauungsplan aufzustellen.

Es ist beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Programmberatung in den politischen Gremien soll voraussichtlich im März 2014 erfolgen.

Vor der Vermarktung der denkmalgeschützten Hofanlage soll ein Bebauungsplan für das Gesamtgebiet erarbeitet werden, da dieses Vorgehen die Möglichkeit bietet, das „Baudenkmal Branderhof“ in die Entwicklung der umliegenden Flächen mit einzubeziehen und auf Änderungen während des Aufstellungsverfahren zu reagieren. Darüber hinaus sind bei der Entwicklung der denkmalgeschützten Gebäudeteile aus Sicht der Planungsver-waltung folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • die Planung hat in enger Absprache mit der unteren Denkmalbehörde zu erfolgen,
  • als Nutzungen kommen die in allgemeinen Wohngebieten allgemein zulässigen Nutzungen in Frage,
  • für die Scheunen sind großflächige Nutzungen zu bevorzugen,
  • die denkmalgeschützten Gebäude sind in ihrer baulichen Substanz zu erhalten; gleiches gilt für den unter Denkmalschutz stehenden Torbogen,
  • ggfs. ist eine fußläufige Querung des Grundstückes zu gewährleisten,
  • der Innenhof ist von Einfriedungen freizuhalten; das gesamtheitliche Erscheinungsbildes des Hofes ist zu bewahren,
  • der Innenhof ist von Autoverkehr und Stellplätzen freizuhalten. Die notwendigen Stellplätze sind innerhalb der Scheunen vorzusehen, die von außen angefahren werden können. Es ist denkbar, einen Teil der Stellplätze nordwestlich vor der Scheune mit der doppelten Giebelwand unterzubringen,
  • der Grundstücksbereich zwischen Hofanlage und Branderhofer Weg und zwischen Hofanlage und den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen sind als Grünflächen anzulegen und beizubehalten. Einfriedungen sind aufgrund des Denkmalschutzes (Sichtachsen) mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen.

Auf die Frage, ob eine Umnutzung der Wirtschaftsgebäude des „Gut Branderhof“ zu Wohnzwecken genehmigt werden könnte, hat die „Denkmalpflege“ folgendes mitgeteilt:

„Grundsätzlich ist auch eine Wohnbebauung erlaubnisfähig. Ob konkret die Stallgebäude sinnvoll als Wohnraum genutzt werden können, kann nur an Hand der konkreten Planung untersucht werden. Eine Wohnnutzung erfordert eine Vielzahl von Belichtungs- und Belüftungsflächen. Die Stallgebäude besitzen in den Fassaden zum Innenhof viele Öffnungen, die genutzt werden könnten. Die übrigen Fassaden sind bedingt durch die frühere Wehrhaftigkeit geschlossener. Ob eine Wohnnutzung aus denkmalpflegerischer Sicht erlaubnisfähig wäre, hängt von den damit verbundenen notwendigen baulichen Änderungen ab.

Insbesondere die Umnutzung der Doppelscheune ist durch die große Raumtiefe eher schwierig. Die Denkmalpflege würde in diesem Bereich eher zu einer großflächigen Nutzung raten. Eine kleinteilige Wohnnutzung wird dennoch nicht ausgeschlossen, da hierzu die o. g. konkreten Planunterlagen fehlen.“

In der Zwischenzeit wurde von der Verwaltung eine Bewertung der denkmalgeschützten Gebäude unter Berücksichtigung einer fiktiven Grundstücksgrößte von 2.500 m² vorgenommen. Der Verkehrswert des Objektes unter Berücksichtigung des Denkmal-schutzes entspricht in etwa abgerundet 900.000 €. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um eine grobe Kalkulation handelt, die je nach Planung einen abweichenden Verkehrswert ergeben kann.

Der aktuelle Buchwert der denkmalgeschützten Gebäude unter Berücksichtigung des fiktiven Grundstückes von 2.500 m² beläuft sich (zum 31.12.2013) über 1.127.597,56 €.

Aufgrund der vorstehenden Auflistungen der vielfältigen Einschränkungen in Bezug auf die Nutzbarkeit der denkmalgeschützten Gebäude erscheint es sinnvoll, den Verlauf der planerischen Überlegungen abzuwarten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

  • Ausgaben durch Entwicklung des Gelände (Abbruch, Sanierung und Erschließung)
  • Einnahmen durch Grundstücks- und Gebäudeverkäufe

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 28.01.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:48