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Erlass einer Hebesatzsatzung

FB 20/0074/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf den ergänzenden Antrag der Fraktion Die Linke auf Anhebung des Hebesatzes auf 480 Punkte, welcher nach Abstimmung mit 4 Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird.

Anschließend lässt er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei 6 Gegenstimmen mehrheitlich die in der Anlage der Originalniederschrift aufgeführte Hebesatzsatzung. Sie tritt rückwirkend am 01.01.2014 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die in der Anlage aufgeführte Hebesatzsatzung zu beschließen.

In Vertretung:

Grehling

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführte Hebesatzsatzung. Sie tritt rückwirkend am 01.01.2014 in Kraft.

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2014 hat die Verwaltung auf die Notwendigkeit der Stabilisierung der Gesamtertragslage der Stadt Aachen hingewiesen. Damit verbunden war und ist die Aussage, dass die haushalterische Lücke zwischen Erträgnissen und Aufwendungen nicht nur durch rein innere Konsolidierung in dem erforderlichen Maße geschlossen werden kann.

Natürlich hat es im Laufe der Haushaltsplanberatungen Verschiebungen gegeben. Auf der einen Seite verbesserten sich z.B.zwar einige Erträgnisse bzw. sinken Aufwendungen aus dem Bereich der allgemeinen Deckungsmittel. Dem gegenüber verschlechterten sich allerdings auch andere relevante Positionen wie etwa die zu zahlende Regionsumlage und neu definierte Bedarfsumlage gem. § 10 ELAG, die z.B. auch mit 1,8 Mio. € in 2014 zu Buche schlagen.

Auch die Gewerbesteuererträgnisse selbst konnten in Höhe des geplanten Ansatzes von 194 Mio. € in 2013 nicht realisiert werden. Tatsächlich belief sich das Ist in 2013 auf 185,2 Mio. €.

Lediglich der Ist-Mehrertrag der Einkommensteuer sowie der einmalige Ausgleich im Bereich des Einheitslastenausgleichs konnten hier ein Gegengewicht schaffen.

Die Verwaltung hat in hohem Maße eigene Anstrengungen unternommen, um das drohende Haushaltssicherungskonzept abzuwenden. So wurden z.B. pauschale Haushaltskürzungen vorgenommen, neue Maßnahmen oder Ansatzerhöhungen konnten nur mit einem entsprechenden Deckungsvorschlag durch die Fachverwaltung zum Haushaltplanentwurf angemeldet werden. Weitere Verbesserungen konnten in den einzelnen Finanzplanjahren durch die Verschiebung von Maßnahmen erzielt werden.

Letztlich verbleibt allerdings ein Delta, das durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auszugleichen ist.

Hier kann eine interne Haushaltskonsolidierung in dem relevanten Zeitraum nicht mehr ausreichend gegensteuern.

Da die Grundsteuerhebesätze bereits 2011 erhöht wurden (Grundsteuer A = 305 v.H.; Grundsteuer B = 495 v.H.), ist hier für 2014 keine Anhebung geplant.

Nach den Berechnungen der Verwaltung ist aufgrund der derzeitigen Gewerbesteuermessbeträge eine Anhebung des Hebesatzes von 445 Punkten um 30 Punkte auf 475 Punkte erforderlich, um Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von rd.

10Mio. € - 12 Mio. € zu erzielen.

Mit einem Hebesatz von 475 Punkten liegt die Stadt Aachen beim Ranking der Gewerbesteuer immer noch in der unteren Hälfte der Hebesätze der Großstädte in NRW (z.B. gleichauf mit Köln, Leverkusen u. Mönchengladbach bzw. noch unterhalb von Bochum, Dortmund und Duisburg).

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Jährliches zusätzliches Steueraufkommen ca. 10 Mio. € – 12 Mio. €.

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.01.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 16:50